Mit dem Beschluss 2009/​908/​EU hatte der Rat die Reihen­folge, in der die Mitglied­staaten der Euro­päi­schen Union den Vorsitz im Rat vom 1. Januar 2007 bis zum 30. Juni 2020 wahr­nehmen, und die Eintei­lung dieser Reihen­folge der Vorsitze in Gruppen von drei Mitglied­staaten fest­ge­legt.

09/2016

Jedoch ist inzwischen die Europäische Union am 1. Juli 2013 um Kroatien als neuen Mitgliedstaat erweitert worden und Großbritannien hat öffentlich bekannt gegeben, dass es aus der Union austreten wird. Obwohl noch keine Mitteilung nach Artikel 50 AEUV seitens der Regierung vorliegt, hat der Rat die Reihenfolge der Vorsitze im Rat bis Ende 2030 festgelegt. Ursprünglich war vorgesehen, dass Großbritannien im zweiten Halbjahr 2017 den Vorsitz ausübt, was jedoch die Federführung ausgerechnet bei den Austrittsverhandlungen bedeutet hätte; folglich ist Großbritannien jetzt aus der Liste der Vorsitze, die im Amtsblatt veröffentlicht ist, gestrichen. 

 

Amtsblatt L 208 vom 2. August 2016: 

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32016D1316&from=DE 

 

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