Fordernd bei der Formulierung der Wünsche, zurückhaltend bei der Wahl der Mittel.

Dr. WSW – 02/2017

Anders als viele andere Kommentatoren akzeptiert das EU-Parlament offenbar in seiner am 19. Januar 2017 angenommenen Entschließung zu einer Europäischen Säule sozialer Rechte die Logik der Begrenzung der „Säule“ auf die Euro-Zone. Dies ist mit der Erwartung verbunden, dass die Setzung „bestimmter sozialer Ziele und Standards“ mit dem Einsatz von „Finanzierungsinstrumenten“ verknüpft werden kann. Diese lassen sich politisch in der Tat wohl eher in der Euro-Zone durchsetzen als in der EU insgesamt.  

Auffällig ist dann aber eine Einschränkung: Soweit die Säule im Wege von Rechtsvorschriften umgesetzt werde, sollten diese für alle am Binnenmarkt teilnehmenden Staaten gelten, um faire Wettbewerbsbedingungen aufrecht zu erhalten. Selbst bei der Wahl der Finanzierungsmittel möchte sich das EU-Parlament nicht nur auf die sprudelnden Quellen der Eurozone verlassen. So soll etwa die Bekämpfung der Kinderarmut einschließlich einer kostenlosen medizinischen Behandlung aller armen Kinder nicht zuletzt auch aus den europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanziert werden. Das gleiche gilt für die Umsetzung einer künftigen „Kompetenzgarantie als ein neues Recht für alle“, sich grundlegende Fertigkeiten für das 21. Jahrhundert anzueignen.  

 

Bei den Instrumenten, die zur Verwirklichung der Säule konkret eingesetzt werden sollen, bleibt das EU-Parlament eher vage: Erwähnt werden neben Finanzierungsinstrumenten auch Rechtsvorschriften, benchmarking, Empfehlungen, Nutzung der Mechanismen einer verstärkten Zusammenarbeit nach Art. 20 AEUV, Neuausrichtung des Europäischen Semesters, Stärkung der Offenen Methode der Koordinierung usw. 

Neue Arten von Beschäftigungsverhältnissen

Erkennbar sind die Bemühungen, den Sozialschutz über den Weg einer „Rahmenrichtlinie“ auf „neue Arten von Beschäftigungsverhältnissen“ auszuweiten, ohne sich hierbei im Grundsatz oder gar im Detail festzulegen. Das ins Spiel gebrachte „Grundpaket an durchsetzbaren Rechten“, das ungeachtet der Vertragsart oder des Beschäftigungsverhältnisses auf dem noch aufzubauenden Gabentisch liegt, bezieht sich vor allem auf die klassischen Verhältnisse innerhalb eines Betriebs, ohne sich mit der Unpässlichkeit auseinanderzusetzen, dass bei bestimmten Erwerbsformen so etwas wie ein „Betrieb“ nicht mehr existiert.  

 

Diese „Lücke“ wird dann besonders sichtbar bei den Positionen zur Arbeit über digitale Plattformen. Gefordert wird zwar zunächst eine klare Unterscheidung anhand von Indikatoren zwischen „wirklich selbständigen“ Personen und solchen, die sich in einem Beschäftigungsverhältnis befinden. Diese Definition soll sich allerdings – durchaus im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip – auf die Rechtsmaterien beschränken, die europäisch geregelt sind, das heißt, auf die Anwendung des EU-Rechts. Das nationale Recht soll hiervon unberührt bleiben.  

 

Damit bleibt auch offen, welche Zweige der sozialen Sicherheit – und in welcher Weise – auf selbständige Plattform-Arbeiter angewandt werden sollen. Immerhin aber „sollten“, so das Parlament, die „wirklich selbständigen Personen, die über online-Plattformen angeheuert werden, durch die Teilnahme an Sozial- und Krankenversicherungssystemen geschützt sein“.  

Arbeitnehmer- oder Erwerbstätigenversicherung?

Bemerkenswert ist dann eine nicht nur den digitalen Plattformen, sondern auch allen anderen Vermittlern zugewiesene administrative Rolle. Sie sollten verpflichtet werden, sämtliche Arbeiten, die durch ihre Vermittlung durchgeführt werden, den zuständigen Behörden zu melden, um angemessene Beiträge und Schutz durch die Sozial- und Krankenversicherung für alle Erwerbstätigen sicherzustellen. Man kann das durchaus als ein Plädoyer des Parlaments für den Übergang von einer Arbeitnehmerversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung interpretieren. Bestimmten Arbeitsformen will das Parlament künftig einen Riegel vorschieben. Arbeit auf Abruf soll „eingeschränkt“ und „Null-Stunden-Verträge“ nicht mehr erlaubt sein.  

Angemessener und nachhaltiger Sozialschutz

Mit Blick auf einen angemessenen und nachhaltigen Sozialschutz fordert das EU-Parlament unter anderem, dass alle Einwohner krankenversichert sein „müssen“ und gegen Arbeitslosigkeit oder ungewollte Teilzeitarbeit „versichert sein sollten“. In Bezug auf den zuletzt genannten Versicherungszweig soll die Säule „Empfehlungen von Qualitätsmaßstäben“ für einzelstaatliche Arbeitslosenversicherungssysteme enthalten. Zum Thema Langzeitpflege fordert das Parlament „Zielvorgaben“ und die Entwicklung von Überwachungsinstrumenten zur Messung der Qualität, Zugänglichkeit und Bezahlbarkeit dieser Pflege sowie einen stärkeren Austausch und die Übernahme bewährter Verfahren. „Angemessene Maßnahmen“ sollen die Verfügbarkeit und den Zugang für alle zu hochwertigen und erschwinglichen sozialen und anderen essenziellen Leistungen sicherstellen. Dies soll, falls nötig, durch eine Überarbeitung von Rechtsvorschriften geschehen, wobei offenbleibt, welche. Im Wunschkatalog finden sich Leistungen wie Bildung und medizinische Versorgung Seite an Seite mit Breitbandnetzen und Finanzdienstleistungen.  

Förderung von elektronischen Behördendiensten

Schließlich befasste sich das Parlament auch mit Fragen, deren Bezug zu sozialen Rechten nicht unmittelbar ersichtlich ist. So sollen z.B. „elektronische Behördendienste“ gefördert werden, zu denen „möglicherweise auch ein europäischer Sozialversicherungsausweis“ gehört.  

Ergebnis der Abstimmung

Die Abstimmung im Parlament verlief nicht ganz harmonisch; fast 400 Stimmen dafür, 180 dagegen bei 69 Enthaltungen. Die sozialdemokratische Abgeordnete Jutta Steinruck lobte das Projekt als eine Chance, das Vertrauen in das europäische Projekt zurückzugewinnen. Der CDU-Abgeordnete Thomas Mann dagegen enthielt sich der Stimme, nicht zuletzt, weil er – nicht ganz unberechtigt - den Einstieg in eine europäische permanente Transfer-Union sowie eine Verlagerung von Kompetenzen auf die EU-Ebene befürchtet. 

 

Die Resolution des Europäischen Parlaments ist hier verfügbar. 

 

Die Stellungnahmen der deutschen Sozialversicherung zur EU-Konsultation zur Europäischen Säule sozialer Rechte finden Sie hier.