Die Europäische Kommission hat einen praktischen Leitfaden für Arbeitgeber zum Thema Arbeitsschutz veröffentlicht.

SW – 04/2017

Der Leitfaden ergänzt die am 10. Januar 2017 veröffentlichte Mitteilung der EU-Kommission „Sicherere und gesündere Arbeitsbedingungen für alle – Modernisierung der Rechtsvorschriften und Maßnahmen der EU im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ (vgl. hierzu die Meldung "Neue In­itia­ti­ve der EU-Kom­mis­si­on zur För­de­rung des Ar­beits­schut­zes"). 

Der an Arbeitgeber gerichtete Leitfaden soll einen Überblick über die wichtigsten Verpflichtungen wie z.B. die Verpflichtung zur Risikobewertung der am Arbeitsplatz bestehenden Gefahren für die Sicherheit und die Gesundheit der Arbeitnehmer, zu Präventionsmaßnahmen sowie zur Einführung einer Arbeitsschutzkultur bieten. Vorhandene Instrumente, praktische Beispiele und weiterführende Verweise sollen aufgezeigt werden.  

 

Der auf der Basis der EU-Vorschriften erstellte Leitfaden muss jedoch an nationale Gegebenheiten angepasst werden. Da die Rechtsvorschriften auf EU-Ebene lediglich Mindestanforderungen festlegen und es den Mitgliedstaaten gestattet ist, gegebenenfalls weitergehende als die in den EU-Richtlinien vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu beschließen, müssen Arbeitgeber auch entsprechende nationalen Rechtsvorschriften beachten. 

Beim Arbeitsschutz geht es aber nicht nur um die Einhaltung von Gesetzen und Pflichten. Vielmehr hebt die Kommission auch hervor, dass der Arbeitsschutz ein wesentlicher Bestandteil einer guten Unternehmensführung sei. Der Erfolg eines Unternehmens sei vor allem der Erfolg der im Unternehmen beschäftigten Menschen, in die Arbeitgeber investieren. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sei Teil dieser Investitionen. Die Erfahrung habe gezeigt habe, dass sich jeder Euro, den Arbeitgeber in Arbeitsschutz investieren, mehr als doppelt auszahle. Die Kommission verweist in diesem Zusammenhang auf den Bericht der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS): „Berechnung des internationalen „Return on Prevention“ für Unternehmen: Kosten und Nutzen von Investitionen in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz“. 

Der Leitfaden ist hier abrufbar: 

http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=en&pubId=7960&furtherPubs=yes 

 

Der Bericht der IVSS findet sich unter nachfolgendem Link: 

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/dguv-rep1-2013.pdf