Elek­tro­ni­sche Gesund­heits­akte (ELGA) ermög­licht Versi­cherten aus Öster­reich selbst orts- und zeit­un­ab­hängig alle eigenen e-Befunde und die e-Medi­ka­ti­ons­liste einzu­sehen.

AD – 06/2017

Mit Handy­si­gnatur oder Bürger­karte

ELGA ist ein gemeinsames Projekt von Bund, Ländern und Sozialversicherung. Über das ELGA-Portal könnnen Bürger selbst orts- und zeitunabhängig alle eigenen e-Befunde und die e-Medikationsliste einsehen. Voraussetzung dafür ist eine Handysignatur oder Bürgerkarte. Ärzte, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen erhalten raschen Zugang zu den bisherigen Diagnosen und Therapien. Dadurch wird der Informationsfluss in der medizinischen, pflegerischen und therapeutischen Behandlung unterstützt. Die Karte dient dabei als Schlüssel: Durch Stecken der Karte in der Ordination hat nur der Behandelnde Zugriff auf die Gesundheitsdaten des Patienten. Die Teilnahme an ELGA oder Teilen davon beruht auf freiwilliger Basis der Bürger. 

e-Medi­ka­ti­ons­liste erin­nert an Abho­lung

Bei e-Medikation handelt es sich um eine von mehreren Anwendungen von ELGA. Von Ärzten verordnete und in der Apotheke abgegebene Medikamente werden in Form einer sogenannten „e-Medikationsliste“ für ein Jahr in ELGA verfügbar gemacht. ELGA-Teilnehmer können über das ELGA-Portal ihre e-Medikationsliste einsehen, sowohl die verschriebenen und in der Apotheke bereits abgeholten Medikamente, aber auch noch offene Rezepte. Einträge, die älter als ein Jahr sind, werden automatisch aus der e-Medikationsliste entfernt. 

e-Medi­ka­tion warnt vor Wech­sel­wir­kungen

Wer mehrere Medikamente gleichzeitig einnehmen muss, kann leicht die Übersicht verlieren. Das wird dann gefährlich, wenn sich Wirkstoffe nicht vertragen und unerwünschte Wechselwirkungen auftreten. e-Medikation ermöglicht Warnungen über Wechselwirkungen zwischen verordneten und abgegebenen Medikamenten, egal ob rezeptpflichtig oder nicht. In einem bereits in 2011 durchgeführten Pilotprojekt zur e-Medikation stellte sich heraus, dass es bei 5.000 Patienten mit insgesamt 18.000 Verordnungen zu 110 schweren Wechselwirkungswarnungen kam. 

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