Euro­päi­scher Rat und EU-Kommis­sion stecken weitere Vorge­hens­weise der Brexit-Verhand­lungen ab.

GD/AD – 01/2018

Mit seinen Leitlinien vom 15. Dezember 2017 machte der Europäische Rat den Weg zu weiteren Verhandlungen gemäß Artikel 50 AEUV mit dem Vereinigten Königreich frei. Am 20. Dezember 2017 veröffentlichte die EU-Kommission auf der Grundlage der Leitlinien Empfehlungen zu der Frage, wie die laufenden Brexit-Verhandlungen kurzfristig inhaltlich zu gestalten seien (siehe Dokument COM/2017/830 final und den dazugehörigen Anhang).  

 

Der Rat für „Allgemeine Angelegenheiten“ nahm die Empfehlungen am 29. Januar 2018 an. Somit sind sie für den Verhandlungsführer auf der EU-Seite, Michel Barnier, verbindlich. Eine „Rosinenpickerei“ wird demnach ausdrücklich abgelehnt. Ab dem 30. März 2019 ist das Vereinigte Königreich ein „Drittstaat“ und konsequenterweise in den Institutionen der EU nicht mehr vertreten. 

Überg­angs­zeit­raum 30. März 2019 bis 31. Dezember 2020

Der mit unterschiedlichen Auffassungen diskutierte Übergangszeitraum soll eindeutig festgelegt und nicht über den 31. Dezember 2020 hinaus befristet werden, um nicht mit dem noch zu beschließenden „Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027“ der EU27 in Kollision zu geraten. 

 

Für die Dauer des Übergangszeitraumes beteiligt sich das Vereinigte Königreich weiterhin an der Zollunion und am Binnenmarkt mit allen bekannten Freiheiten. Der Besitzstand der Union fände deshalb sowohl auf Großbritannien als auch in Großbritannien weiterhin Anwendung. Die bestehenden Regelungs-, Haushalts-, Aufsichts- und Justizinstrumente sowie sie tragende Strukturen finden Anwendung. Dies gilt auch für die Kompetenzen des Europäischen Gerichtshofes. 

Verei­nigtes König­reich markiert „Rote Linien“

Ob die britische Seite EU-Bedingungen dieser Art akzeptieren würde, ist nach allgemeiner Auffassung sehr fraglich: Auf der eingangs erwähnten Tagung des Europäischen Rates vom 15. Dezember hatte EU-Verhandlungsführer Michel Barnier den Teilnehmern ein Dia präsentiert, das die vom Vereinigten Königreich selbst markierten „Roten Linien“ und die daraus jeweils resultierenden UK-Statusniveaus für die Zeit ab dem 30. März 2019 veranschaulicht. 

Londoner Finanz­li­qui­dität ohne Hemmungen

Nicht wenige britische Politiker setzen ihren Hoffnungen auf eine liberalere Haltung des Vereinigten Königreiches in bislang EU-geregelten Sachverhalten. Gerade nach der extrem liberalen und investorenfreundlichen US-Steuerreform und deren denkbaren Auswirkungen ist eine vergleichbare britische Herangehensweise nicht eben ganz unwahrscheinlich. Käme es demnach ab April 2019 zu einem verschärften Standortwettbewerb um Attraktivität für ausländische Direktinvestoren, wären demnach viele der rund 12.000 EU-Regelungen und Bestimmungen nicht eben investitionsfördernd. 

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