Die grenzüberschreitende „Interoperabilität“ von administrativ wirksamen Datenverarbeitungsprozessen muss sich an Realitäten ausrichten, wie das rumänische Beispiel zeigt.

GD/AD – 01/2018

Nach einer selbst für rumänische Verhältnisse kurzen Amtszeit von rund sieben Monaten wirft der „sozialdemokratische“ Premierminister Mihai Tudose wegen Verwicklungen in Affären das Handtuch. Sein Vorgänger Sorin Grindeanu erlitt zur Jahresmitte 2017 ein ähnliches Schicksal. 

 

Der Parteivorsitzende der „Partidul Social Democrat“ (PSD), Liviu Dragnea, der seit dem Wahlsieg der PSD auch als Präsident der Abgeordnetenkammer fungiert, steht seit dem 30. Januar 2017 wegen Amtsmissbrauches als Kreistagspräsident von Teleoman sowie „Dokumentenfälschung“ wiederholt vor Gericht. Gegen den Politiker sollen seit November 2017 zudem Ermittlungen der örtlichen Justiz laufen, die sich auch auf Recherchen des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (Olaf) stützen. 

 

Präsidentenkandidat Victor-Viorel Ponta, der nach einem aufsehenerregenden staatsrechtlichen Konflikt mit dem seinerzeitigen Staatspräsidenten abtrat, sah sich einer Vielzahl von Vorwürfen persönlichen Fehlverhaltens ausgesetzt. 

Beobachter bewerten die Ereignisse in dem Balkanstaat, die hier nur punktuell aufgezählt werden können, als symptomatisch für eine Gesellschaft, in der informelle parteiinterne Macht- und Gefälligkeitszirkel über Strohmänner die Regierungsgeschäfte eines Landes nach ihrem Belieben steuern und damit verbundene ökonomische Vorteile realisieren. Ein rechtsstaatlich-verfestigtes Moralbewußtsein sei diesen Kreisen offenbar vollständig fremd und würde durch mafiaartige Machtstrukturen „aus dem Off“ ersetzt. 

Massenproteste gegen Amnestiegesetz

Im Frühjahr 2017 musste die Regierung ein amnestieartiges Gesetz zurücknehmen, dass Korruption bis zum „Schätzwert“ von 40.000 EUR als nicht strafwürdige Bagatelle eingestuft hätte. Die rumänische Öffentlichkeit ist sichtbar bemüht, trotz verbreitet widriger sozialökonomischer Lebensumstände und augenfälliger persönlicher Risiken, durch Proteste gegen diese Missstände darauf hinzuweisen. 

Amtsmissbrauch gefährdet Datenschutz

Dennoch seien, so meinen etliche Szenekenner, die grundsätzlichen rechtsstaatlichen Verhältnisse in Rumänien besorgniserregend. Sie verdeutlichten zudem, wie enorm unterschiedlich die nationalen Anstrengungen zum Schutz vor Staatswillkür und Amtsmissbrauch durch eine Klientelgesellschaft, gerade im Verhältnis der Bürger zur Staatsmacht, in der Praxis ausfallen. Diese unterschiedlichen Grade an Rechtsstaatlichkeit gelte es gebührend zu berücksichtigen, auch wenn sie mit dem gern zitierten Harmoniebild der offiziellen EU nur wenig gemein hätte. Dies gelte es bei gegenwärtigen und künftigen Erwägungen zu einer möglichen Ausweitung von Politik- und Rechtsvergemeinschaftung zu berücksichtigen.  

 

Das thematische Spektrum dazu kenne demnach kaum Grenzen: Wer würde schon in einem vorstehend beschriebenen Umfeld datenschutzrechtlichen Zusagen Glauben schenken wollen, die im Zeichen der grenzüberschreitend zugänglichen „Digitalisierung“ dann auch im Balkan abrufbare Daten beträfen. „Interoperabilität“ von administrativ wirksamen Datenverarbeitungsprozessen müsse sich daher, bei allen diplomatischen Begründungsproblemen, auch an solchen Realitäten ausrichten.