Die EU-Kommission hat ein umfangreiches Paket von Vorschlägen geschnürt, mit dem die Finanzverfassung der EU ab 2021 neu geordnet werden soll.

AD – 05/2018

Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027

Den von der EU-Kommission an den Rat übermittelten Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für den Zeitraum 2021 bis 2027 hat dieser am 14. Mai 2018 erstmals beraten. Es ist vorgesehen, bei dieser Gelegenheit auch das sog. Eigenmittelsystem der EU zu reformieren. 

 

Was sind Eigenmittel der EU?

Die im MFR geplanten Ausgaben müssen durch Einnahmen finanziert werden. Die EU selbst erhebt keine Steuern und Abgaben. Stattdessen erhält sie sog. Eigenmittel von den Mitgliedstaaten zugewiesen (Artikel 311 AEU-Vertrag). Zu den Eigenmitteln zählen im wesentlichen ein Anteil an der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer, „Mitgliedsbeiträge“ der Mitgliedstaaten, die sich an deren Bruttonationaleinkommen orientieren sowie die Zölle, die auf Importe in die EU gezahlt werden müssen. 

 

Änderungen bei den Eigenmitteln bedürfen der Einstimmigkeit im Rat, der Anhörung (nicht: Zustimmung) des Europäischen Parlaments und der Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten – jeweils im Einklang mit deren verfassungsrechtlichen Bestimmungen. 

Neue Eigenmittel

Die EU-Kommission hat diese neuen Eigenmittel vorgeschlagen: 

 

  • 20 % der Einnahmen aus dem Emissionshandelssystem; 
  • 3 % von der gemeinsam konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (die es zur Zeit aber noch nicht gibt) und 
  • 0,80 EUR von jedem Kilo nicht wiederverwerteten Verpackungsabfalls aus Kunststoff. 

 

Die von manchen EU-Kritikern befürchtete „EU-Steuer“, gemeint ist eine Steuer, die von Bürgern und Unternehmen auf direktem Wege an den „EU-Fiskus“ gezahlt werden müsste, befindet sich demnach nicht (mehr) unter diesen Vorschlägen. 

 

Nähere Informationen zur Reform des Eigenmittelsystem können dem Vorschlag der EU-Kommission für einen Ratsbeschluss entnommen werden. 

Zusätzlich ist ein Arbeitspapier der EU-Kommission (nur in englischer Sprache) verfügbar. 

Wie geht es weiter?

Der Europäische Rat wird sich offiziell erstmals am 28. und 29. Juni über die Entwürfe der EU-Kommission beugen – es sollen bereits erste Schlussfolgerungen gezogen werden, so heißt es; konkret über den Fahrplan hin zum Abschluss der MFR-Verhandlungen und eventuell auch zu einzelnen Besteuerungsfragen, so man denn Einigkeit erzielen kann.