„Restrukturierungsrahmen“ soll vor Insolvenz schützen
Europäisches Parlament berät über den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Insolvenz von Unternehmen und alternative Maßnahmen zu deren Rettung.
KL – 05/2018
Derzeit wird in den Ausschüssen des Europäischen Parlaments über eine neue Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission beraten. Sie beinhaltet einen Richtlinienvorschlag der Kommission über „Präventive Restrukturierungsrahmen, die zweite Chance und Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie 2012/30/EU“.
Mit der Richtlinie soll ein einheitlicher europäischer Rahmen geschaffen werden, der in den Mitgliedstaaten eine präventive Restrukturierung von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ermöglichen soll. Insolvente Unternehmer sollen eine zweite Chance für einen wirtschaftlichen Neuanfang erhalten. Die Wirksamkeit von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren soll insbesondere durch die Verkürzung ihrer Dauer erhöht werden.
Die Europäische Kommission will mit dieser Initiative erreichen, dass Hindernisse für grenzüberschreitende Investitionen abgebaut werden, die auf Unterschieden zwischen den Rahmen der Mitgliedstaaten für die Restrukturierung und die zweite Chance zurückzuführen sind. Hauptmotive für die Initiative sind die Schaffung von mehr Investitions- und Beschäftigungsmöglichkeiten im Binnenmarkt, die Verringerung von Liquidationen rentabler Unternehmen, die Senkung von Kosten und eine Erhöhung der Chancen für Unternehmer auf einen Neuanfang.
Was ist ein „Restrukturierungsrahmen"?
Ein Kernstück der Gesetzesinitiative bildet die Einführung von Restrukturierungsrahmen für Unternehmen und Unternehmer in finanziellen Schwierigkeiten. Durch vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren in Form von Veränderungen der Zusammensetzung, der Bedingungen oder der Struktur von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Schuldner einschließlich des Verkaufs von Vermögenswerten oder Geschäftsbereichen soll es Unternehmen ermöglicht werden, die Tätigkeit ganz oder teilweise fortzusetzen. Außerdem sollen Schuldner die Möglichkeit erhalten, während der Verhandlungen über einen Restrukturierungsplan mit den Gläubigern eine Anordnung über die Aussetzung einzelner Durchsetzungsmaßnahmen zu beantragen.
Die „Zweite Chance“
Die Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission sieht zudem vor, dass insolvente, redliche Unternehmer nach höchstens drei Jahren Zugang zu einer vollen Entschuldung erhalten sollen. Auf diese Weise sollen ein wirtschaftlicher Neuanfang (schneller) ermöglicht und damit Unternehmertum sowie Innovationen gefördert werden. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem die Möglichkeit erhalten, die Bestimmungen über die Entschuldung von Unternehmern auch für insolvente Verbraucher anzuwenden.
Auswirkungen für die deutsche Sozialversicherung
Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung haben eingehend die Auswirkungen der Gesetzesinitiative der Europäischen Kommission auf die deutschen Sozialversicherungssysteme geprüft. Kritikpunkte und Änderungsbedarf zum Richtlinienentwurf ergeben sich insbesondere, weil Gläubigerschutzinteressen der Deutschen Sozialversicherung bei den geplanten Maßnahmen nicht angemessen Berücksichtigung finden. Die Stellungnahme finden Sie hier.