Parla­ment gegen Ermä­ßi­gung für Luxus­güter.

Dr. WSW – 09/2018

Am 3. September 2018 stimmte der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON) über zwei Gesetzesentwürfe ab, die das endgültige Mehrwertsteuersystem der Union auf den Weg bringen sollen: den Entwurf zur Harmonisierung und Vereinfachung bestimmter Regeln (Berichterstatter: Jeppe Kofod) und das Regelungswerk zur Änderung der Richtlinie 2006/112 betreffend die Mehrwertsteuerraten (Berichterstatter: Tibor Szanyi). Insbesondere die letztere Reform ist aus Sicht der Sozialversicherung von Bedeutung, da europäische Vorgaben schlimmstenfalls zu erheblichen Kostenbelastungen führen können. 

 

Zu begrüßen ist die Forderung des Parlaments, ein europäisches Webportal einzurichten, welches Auskunft über alle in den Mitgliedstaaten geltenden Ausnahmen und ermäßigte Steuersätze gibt. Die Standardrate soll 15% nicht unter- und 25% nicht überschreiten. Bemerkenswert ist schließlich die Forderung, auf gefährliche oder auf Luxus-Produkte keine ermäßigten Steuersätze anzuwenden. Das könnte z.B. die Frage aufkommen lassen, ob die von den öffentlichen Systemen nicht finanzierten Gesundheitsbehandlungen oder Sozialdienstleistungen als „Luxus“ gelten. 

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