EWSA fordert umfassende Lösung der Anerkennung von Sozialversicherungsansprüchen.

FL/SW – 10/2018

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) hat seine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige (siehe DSV Bericht 03/2018) vorgelegt. Darin bekräftigt er, dass jede Person in allen Lebensphasen das Recht auf ein würdevolles Leben, sozialen Schutz sowie Schutz vor allen großen Gefährdungen am Arbeitsplatz genießen solle, einschließlich einer Gesundheitsversorgung und einer angemessenen Versorgung im Alter. Um dies zu gewährleisten, thematisiert der EWSA erneut die Frage eines Grundeinkommens und die Notwendigkeit einer Reform der Finanzierung der Sozialversicherungssysteme. 

Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherheit

Ziel der Initiative der Kommission sei es, allen Arbeitnehmern, insbesondere denen in atypischen Beschäftigungsverhältnissen, und allen Selbständigen konkreten und wirksamen Zugang zu Sozialschutzsystemen zu gewährleisten. Zu diesen Systemen sollen alle Menschen entsprechend ihren Möglichkeiten beitragen, d.h. gegebenenfalls auch von Beiträgen befreit sein. Die Systeme, die zumindest eine angemessene Mindestversorgung und ein Netz der sozialen Absicherung im Notfall gewährleisten sollten, könnten dabei steuerfinanziert und/oder als Versicherung angelegt sein. 

 

Der EWSA fordert die Mitgliedstaaten auf, nach Lösungen für die Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu suchen und dabei Ressourcen so einzusetzen, dass deren langfristige Tragfähigkeit gewährleistet ist. Die Tragfähigkeit und die Finanzierung eines angemessenen Zugangs zum Sozialschutz zur Begleitung des Wandels der Arbeitsmärkte müssten sichergestellt werden. 

Gewährleistung eines Mindesteinkommens

Der EWSA bedauert, dass der Ansatz eines Grundeinkommens im Vorschlag der Kommission für eine Empfehlung verworfen wurde und verweist in diesem Zusammenhang auf eine frühere Stellungnahme zum Thema „Europäisches Mindesteinkommen und Armutsindikatoren“.  

 

In dieser Stellungnahme hatte der EWSA die Ansicht vertreten, dass die Einführung eines europäischen Mindesteinkommens zum wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt, zum Schutz der grundlegenden Menschenrechte, zu einem Gleichgewicht der wirtschaftlichen und sozialen Ziele und zu einer gerechten Verteilung von Ressourcen und Einkommen beitragen würde. Die Kommission wurde aufgefordert, die Finanzierungsmöglichkeiten für ein europäisches Mindesteinkommen zu prüfen und dabei den Schwerpunkt insbesondere auf die Perspektive der Schaffung eines geeigneten europäischen Fonds zu legen. Ferner hatte sich der EWSA dafür ausgesprochen, ein angemessenes Mindesteinkommen in der Europäischen Union mithilfe einer Rahmenrichtlinie zur wirksamen Bekämpfung der Armut und zur leichteren Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu gewährleisten.  

Absicherung atypisch Beschäftigter und Selbständiger

Im Hinblick auf den von der Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang zum Sozialschutz plädiert der EWSA, soweit es die Arbeitnehmer in neuen Beschäftigungsformen betrifft, für eine umfassende Lösung der Problematik der Anerkennung von Sozialversicherungsansprüchen. Eine solche Lösung könnte nach seiner Ansicht auch im Rahmen einer allgemeinen Reform der Finanzierung des Systems gefunden werden.  

 

Zur angemessenen sozialen Absicherung von Selbständigen begrüßt der EWSA die Absicht, die formelle Absicherung verpflichtend zu machen für Leistungen bei Krankheit und Gesundheitsleistungen, bei Mutterschaft/Vaterschaft, bei Alter und Invalidität sowie bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Maßnahmen, die in Richtung einer vollständigen Absicherung von Selbständigen gingen, seien zu begrüßen, insbesondere mit Blick auf die niedrigen Beitrittsquoten Selbständiger zu freiwilligen Systemen. 

 

Sozialschutzsysteme müssten auf Solidarität und Gleichheit basieren. Es dürfe keine Diskriminierung aufgrund unterschiedlicher persönlicher Umstände, Hintergründe oder des Beschäftigungsstatus möglich sein. 

Ausblick

Die Empfehlung zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige soll entsprechend dem Arbeitsprogramm der österreichischen Ratspräsidentschaft der Tagung des Rates "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" am 6. Dezember 2018 verabschiedet werden. Nach Vorstellung der Kommission sollen die Mitgliedstaaten ein Jahr nach der Veröffentlichung der Empfehlungen Aktionspläne mit den auf nationaler Ebene ergriffenen Maßnahmen vorlegen.