
Arbeitsprogramm der EU-Kommission für 2019
Fahrplan für die Zukunft soll konkrete und greifbare Ergebnisse liefern.
KB/AD – 11/2018
Die Europäische Kommission hat am 23. Oktober ihr Arbeitsprogramm
für 2019 vorgelegt. Es ist ist das letzte seiner Art der amtierenden Kommission, da deren Amtsdauer im kommenden Jahr abläuft. Es basiert auf der „Rede zur Lage der Union“, die im September von Kommissionspräsident
Juncker gehalten worden war.
Die
Kernelemente des Arbeitsprogrammes werden im Dialog mit dem Parlament und dem
Rat erörtert und sich gemeinsam auf die zukünftigen Prioritäten verständigt.
Die Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des
Ausschusses der Regionen werden angehört.
Das
Programm enthält drei Prioritäten:
- Einigung über die bereits
vorgelegten Legislativvorschläge, um die zehn politischen Prioritäten der
Kommission umzusetzen;
- Annahme einer begrenzten Anzahl neuer Initiativen
zur Bewältigung der noch verbleibenden Herausforderungen;
- Vorlage
mehrerer Initiativen für die künftigen Perspektiven der nach dem Brexit
verbleibenden 27 Mitgliedstaaten.
Anhängige Vorschläge
Zu den anhängigen Vorschlägen, die für die Sozialversicherung relevant sind, gehören die folgenden Themen (Auswahl):
- Programm Digitales Europa 2021-2027;
- Europäisches Altersvorgeprodukt PEPP;
- Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde;
- Änderung der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung
durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit;
- Transparente und
verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU;
- Vereinbarkeit
von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige;
- Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit - Verordnungen (EG) Nr.
987/2009 und 883/2004;
- Insolvenzverfahren bei Unternehmen.
Neue Initiativen
Zu den neuen Initiativen gehören (Auswahl):
- Empfehlung zur Entwicklung eines europäischen Austauschformats für elektronische Patientenakten;
- Strategie für Chemikalien mit endokriner Wirkung;
- Ermittlung möglicher Bereiche für einen verstärkten Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit, mit dem Ziel einer effektiveren Rechtssetzung im sozialpolitischen Bereich.
„Konkrete und greifbare Ergebnisse liefern“
Kommissionspräsident Juncker forderte das Europäische
Parlament und den Rat dazu auf, die vorgelegten Vorschläge der Kommission
anzunehmen. Angesichts der kommenden Wahlen für das EU-Parlament sei die
Umsetzung in tatsächlich geltende Vorschriften ein Beweis für die
Funktionalität der Europäischen Union.