Fahrplan für die Zukunft soll konkrete und greifbare Ergebnisse liefern.

KB/AD – 11/2018

Die Europäische Kommission hat am 23. Oktober ihr Arbeitsprogramm für 2019 vorgelegt. Es ist ist das letzte seiner Art der amtierenden Kommission, da deren Amtsdauer im kommenden Jahr abläuft. Es basiert auf der „Rede zur Lage der Union“, die im September von Kommissionspräsident Juncker gehalten worden war.


Die Kernelemente des Arbeitsprogrammes werden im Dialog mit dem Parlament und dem Rat erörtert und sich gemeinsam auf die zukünftigen Prioritäten verständigt. Die Stellungnahmen des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen werden angehört.

Das Programm enthält drei Prioritäten:


  • Einigung über die bereits vorgelegten Legislativvorschläge, um die zehn politischen Prioritäten der Kommission umzusetzen;
  • Annahme einer begrenzten Anzahl neuer Initiativen zur Bewältigung der noch verbleibenden Herausforderungen;
  • Vorlage mehrerer Initiativen für die künftigen Perspektiven der nach dem Brexit verbleibenden 27 Mitgliedstaaten.

Anhängige Vorschläge

Zu den anhängigen Vorschlägen, die für die Sozialversicherung relevant sind, gehören die folgenden Themen (Auswahl):


  • Programm Digitales Europa 2021-2027;
  • Europäisches Altersvorgeprodukt PEPP;
  • Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde;
  • Änderung der Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit;
  • Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU;
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige;
  • Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit - Verordnungen (EG) Nr. 987/2009 und 883/2004;
  • Insolvenzverfahren bei Unternehmen.

Neue Initiativen

Zu den neuen Initiativen gehören (Auswahl):


  • Empfehlung zur Entwicklung eines europäischen Austauschformats für elektronische Patientenakten;
  • Strategie für Chemikalien mit endokriner Wirkung;
  • Ermittlung möglicher Bereiche für einen verstärkten Übergang zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit, mit dem Ziel einer effektiveren Rechtssetzung im sozialpolitischen Bereich.

„Konkrete und greifbare Ergebnisse liefern“

Kommissionspräsident Juncker forderte das Europäische Parlament und den Rat dazu auf, die vorgelegten Vorschläge der Kommission anzunehmen. Angesichts der kommenden Wahlen für das EU-Parlament sei die Umsetzung in tatsächlich geltende Vorschriften ein Beweis für die Funktionalität der Europäischen Union.