EU-Kommission schlägt Verordnung zur Ausweitung des eCall-Notrufes auf alle Smartphones vor.

AD – 11/2018

Man kennt ihn schon, den automatischen Notrufdienst eCall, der bei allen neuen Kraftfahrzeugen eingebaut sein muss. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist eine Verordnung der EU-Kommission. Damit die Technik funktionieren kann, genügt aber nicht die Ausrüstung der Fahrzeuge mit satellitenbasierter Ortungs- und Sendetechnik, sondern die gesamte Funkstrecke bis zur Rettungsleitstelle und wieder zurück zum Fahrzeug muss für das System eCall ertüchtigt sein.

Von allen Anrufen bei den Rettungsleitstellen, deren Zahl sich in 2017 EU-weit auf 301 Millionen belief, stammten 71% von Mobiltelefonen. Jedoch beruht die derzeitige Ortungsmöglichkeit von Mobiltelefonen meistens nur auf dem sogenannten Verfahren „Cell-ID“, d.h. es wird ermittelt, in welcher Funkzelle das Mobiltelefon eingeloggt ist. Dies bedingt eine Ungenauigkeit des Standortes in Abhängigkeit zur Größe der Funkzelle, die einen Radius zwischen 100 Metern und mehreren Kilometern besitzen kann.

Wie eine EU-Studie zur Nutzung des Telefon-Notrufes 112 ergab, werden in acht EU-Mitgliedstaaten zusätzlich zum Cell-ID auch satellitengestützte Ortungssysteme, wohl meistens das US-amerikanische GPS, eingesetzt. Hier zeigt sich der große Unterschied: eCall ist präzise, da satellitenbasiert, und Cell-ID ist es nicht.

Damit noch mehr Bürgerinnen und Bürger von eCall profitieren können, hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, der verpflichtend vorsieht, dass eCall künftig von allen Smartphones genutzt werden kann. Nicht zuletzt möchte sie auf diesem Wege dem europäischen Satellitennavigationssystem Galileo zum großen „Durchbruch“ verhelfen. Die EU-Kommission erwartet, dass Smartphones wegen der Pflicht, Galileo empfangen zu können, nicht teurer werden, da alle großen Anbieter bereits seit 2016 für Galileo gerüstet seien. Jedoch kommen auf die Anbieter und Betreiber von Mobilfunknetzen bzw. Rettungsleitstellen Mehrkosten für die technische Aufrüstung zu.

Gesetzestechnisch ist das Vorhaben der EU-Kommission relativ einfach, in dem alle Normen, die man bereits für eCall in Fahrzeugen geschaffen hat, auf Smartphones ausgeweitet werden. Da es auch künftig Mobilfunkgeräte geben wird, mit denen man nur „sprechen“ kann – schließlich soll keinem Bürger ein Smartphone aufgedrängt werden – definiert die Verordnung Smartphones wie folgt: „...hand-held mobile telephones with features similar to those of a computer in terms of capability to treat and store data.“

Wie geht es weiter?

Der Verordnungsvorschlag wird dem Europäischen Parlament und dem Rat zur weiteren Beratung vorgelegt. Ihre Stellungnahmen sind noch nicht bekannt geworden.