eGovernment im Ländervergleich
Benchmark-Bericht 2018 der EU-Kommission bescheinigt Deutschland ein nur unterdurchschnittliches Ergebnis.
AD – 12/2018
Die Generaldirektion (GD) CONNECT der EU-Kommission hat die 200-Seiten-Studie „eGoverment Benchmark 2018“ herausgegeben. Zusätzlich sind Übersichten, Grafiken und Kurzdarstellungen über eine spezielle
Leitseite der GD verfügbar. Alle Informationen sind nur in englischer Sprache erhältlich. Das Dokument ist im Auftrag der EU-Kommission von den Beratungsgesellschaften Capgemini, sogeti und IDC sowie von der Hochschule Politecnico di Milano erstellt worden.
Anhand von verschiedenen lebensnahen Ereignissen („Life event“), in denen Bürgerinnen und Bürger Dienstleistungen von nationalen Behörden in Anspruch nehmen wollen oder müssen, wurde untersucht, ob und wie diese elektronisch durchgeführt werden können: Umzug, Arbeitssuche, Unternehmensgründung oder Studium, wobei jeweils als eines von mehreren Subkriterien geprüft wurde, ob und wie es sich verhielt, wenn der grenzüberschreitende Aspekt („Cross-border mobility“) hinzutrat.
Bei Unternehmen wurde das Life event „Regular business operations“ simuliert. Im Einzelnen wurden u.a. die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen („Social Contributions“) sowie die Meldung von Arbeitsunfähigkeitsfällen von Beschäftigten an die zuständigen Behörden mit anschließender Erstattung der Entgeltfortzahlung an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber geprüft, auch hier wieder erst einmal innerhalb eines Landes, und zusätzlich mit dem Subkriterium eines grenzüberschreitenden Falles.
Andere Subkriterien waren die Online-Verfügbarkeit, d.h. insbesondere der Zugang über mobile Endgeräte, die Transparenz des Verwaltungsgeschehens, die sichere Identifizierung der Benutzerinnen und Benutzer mittels elektronischer Identitätsnachweise (eID) sowie die authentische Übermittlung von Dokumenten bzw. Dateien zwischen den Beteiligten.
In Deutschland fungiert als bevorzugter eID der – inzwischen nicht mehr ganz so neue – Personalausweis, der im Internet den gleichen Identitätsnachweis liefern kann, wie es die Funktion als Sichtdokument außerhalb des Internets bietet. Die Nutzerin oder der Nutzer hat die Möglichkeit, sich durch ihn gegenüber Dritten (Behörde oder privater Dritter) eindeutig und authentisch auszuweisen. Seit 2017 werden alle Personalausweise standardmäßig mit
eingeschalteter, nicht deaktivierbarer eID-Funktion ausgeliefert, wenn die Inhaberin oder der Inhaber zum Zeitpunkt der Antragstellung 16 Jahre oder älter ist (§10 Personalausweisgesetz).
Im Gesamtergebnis waren die „Besten“ des Benchmarking: Malta, Österreich, Schweden, Finnland, die Niederlande, Estland, Litauen, Lettland, Portugal, Dänemark und Norwegen. Nur unterdurchschnittlich waren die elektronischen Behördendienstleistungen in diesen Ländern: Belgien, Italien, Tschechische Republik, Zypern und in Deutschland.