
Schutz vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen schreitet voran
Europäisches Parlament und Rat legen ihre Verhandlungspositionen zum dritten Änderungsvorschlag der Juncker Kommission fest.
SW – 12/2018
Zur Stärkung
des Rechts der Arbeitnehmer auf ein hohes Gesundheitsschutzniveau bei der
Arbeit hatte die Kommission im April 2018 eine Änderung der Richtlinie 2004/37/EC über den Schutz der Arbeitnehmer gegen
Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit veröffentlicht (siehe
Bericht 4/2018).
Mit dieser
Änderung werden Grenzwerte für die Exposition der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber fünf weiteren
krebserzeugenden Chemikalien vorgeschlagen. Es handelt sich hierbei um:
1. Cadmium - 0,001 mg / m3. Dieser Wert soll nach einer Übergangszeit von sieben Jahren gelten, in der Zwischenzeit soll der Grenzwert 0,004 mg / m3 gelten.
2. Beryllium - 0,0002 mg / m3. Dieser Wert soll nach einer Übergangszeit von fünf Jahren gelten, in der Zwischenzeit soll der Grenzwert 0,0006 mg / m3 gelten.
3. Arsensäure - 0,01 mg / m3. Dieser Wert soll für den Bereich der Kupferverhüttung nach einer Übergangszeit von zwei Jahren gelten.
4. Formaldehyd - 0,37 mg / m3 bei 8-stündiger Exposition und 0,74 mg / m3 bei kurzfristiger Exposition. Diese Grenzwerte gelten nach einer dreijährigen Übergangszeit.
5. MOCA - 0,01 mg / m3 mit Hinweis auf eine mögliche Hautaufnahme.
Nach Schätzungen der Kommission würde
der Vorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für über 1.000.000
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU beitragen und mehr als 22.000 arbeitsbedingte Krankheitsfälle
verhindern.
Der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und
Verbraucherschutz" hat in seiner Sitzung am 6. Dezember nun eine Einigung als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament erzielt. Zuvor hatte der zuständige Ausschuss
„Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlamentes
bereits seinen Bericht
vorgelegt.
Hintergrund
Mit dem Grundprinzip
10 der Europäischen Säule sozialer Rechte möchte die EU Kommission das
Arbeitnehmerrecht auf ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld stärken.
Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine
kontinuierliche Reduzierung der Exposition gegenüber karzinogenen und mutagenen
Stoffen am Arbeitsplatz ist eine konkrete Maßnahme zur Umsetzung dieses
Prinzips.
Die Richtlinie
2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene
oder Mutagene bei der Arbeit enthält Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung
der Exposition gegenüber krebserzeugenden und mutagenen chemischen
Arbeitsstoffen. Um einen möglichst großen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die vorgeschlagenen Regelungen sicherzustellen, soll die Richtlinie regelmäßig auf
den neuesten wissenschaftlichen und technischen Stand aktualisiert werden.
Die Kommission
hatte bereits im Mai 2016 und im Januar 2017 zwei Änderungen der Richtlinie
vorgeschlagen siehe Berichte 7/2017 und 6/2016).
Die erste Änderung wurde als Richtlinie
(EU) 2017/2398 von den beiden gesetzgebenden Organen Ende 2017
angenommen.
Zum zweiten Änderungsvorschlag hatten sich der Ausschuss der
Ständigen Vertreter und der zuständige Ausschuss „Beschäftigung und soziale
Angelegenheiten“ des Europäischen Parlaments in den interinstitutionellen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt, den das Europäische Parlament in seiner Sitzung am 11. Dezember 2018 verabschiedet hat.
Infografik zu gefährlichen Substanzen
Mit ihrer Kampagne
2018-2019: „Gesunde Arbeitsplätze Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben“
(siehe Bericht 12/2017) möchte die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz das Bewusstsein für die von gefährlichen Substanzen ausgehenden
Gefährdungen schärfen und und eine Kultur der Risikoprävention fördern. Zur
Unterstützung ihrer Kampagne hat sie eine interaktive Infografik über
gefährliche Substanzen veröffentlicht. Die Infographik beinhaltet Zahlen und Fakten zu den Risiken gefährlicher Substanzen für
Arbeitnehmer, einschließlich der Gefährdungen durch Karzinogene bei der Arbeit.