Europäisches Parlament und Rat legen ihre Verhandlungspositionen zum dritten Änderungsvorschlag der Juncker Kommission fest.

SW – 12/2018

Zur Stärkung des Rechts der Arbeitnehmer auf ein hohes Gesundheitsschutzniveau bei der Arbeit hatte die Kommission im April 2018 eine Änderung der Richtlinie 2004/37/EC über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit veröffentlicht (siehe Bericht 4/2018).

 

Mit dieser Änderung werden Grenzwerte für die Exposition der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber fünf weiteren krebserzeugenden Chemikalien vorgeschlagen. Es handelt sich hierbei um:


1. Cadmium - 0,001 mg / m3. Dieser Wert soll nach einer Übergangszeit von sieben Jahren gelten, in der Zwischenzeit soll der Grenzwert 0,004 mg / m3 gelten.

2. Beryllium - 0,0002 mg / m3. Dieser Wert soll nach einer Übergangszeit von fünf Jahren gelten, in der Zwischenzeit soll der Grenzwert 0,0006 mg / m3 gelten.

3. Arsensäure - 0,01 mg / m3. Dieser Wert soll für den Bereich der Kupferverhüttung nach einer Übergangszeit von zwei Jahren gelten.

4. Formaldehyd - 0,37 mg / m3 bei 8-stündiger Exposition und 0,74 mg / m3 bei kurzfristiger Exposition. Diese Grenzwerte gelten nach einer dreijährigen Übergangszeit.

5. MOCA - 0,01 mg / m3 mit Hinweis auf eine mögliche Hautaufnahme.


Nach Schätzungen der Kommission würde der Vorschlag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für über 1.000.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU beitragen und mehr als 22.000 arbeitsbedingte Krankheitsfälle verhindern.

 

Der Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz" hat in seiner Sitzung am 6. Dezember nun eine Einigung als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament erzielt. Zuvor hatte der zuständige Ausschuss „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlamentes bereits seinen Bericht vorgelegt.

Hintergrund

Mit dem Grundprinzip 10 der Europäischen Säule sozialer Rechte möchte die EU Kommission das Arbeitnehmerrecht auf ein gesundes, sicheres und geeignetes Arbeitsumfeld stärken. Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine kontinuierliche Reduzierung der Exposition gegenüber karzinogenen und mutagenen Stoffen am Arbeitsplatz ist eine konkrete Maßnahme zur Umsetzung dieses Prinzips.

 

Die Richtlinie 2004/37/EG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit enthält Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung der Exposition gegenüber krebserzeugenden und mutagenen chemischen Arbeitsstoffen. Um einen möglichst großen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die vorgeschlagenen Regelungen sicherzustellen, soll die Richtlinie regelmäßig auf den neuesten wissenschaftlichen und technischen Stand aktualisiert werden.

Die Kommission hatte bereits im Mai 2016 und im Januar 2017 zwei Änderungen der Richtlinie vorgeschlagen siehe Berichte 7/2017 und 6/2016). Die erste Änderung wurde als Richtlinie (EU) 2017/2398 von den beiden gesetzgebenden Organen Ende 2017 angenommen.

 

Zum zweiten Änderungsvorschlag hatten sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter und der zuständige Ausschuss „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlaments in den interinstitutionellen Verhandlungen auf einen Kompromiss geeinigt, den das Europäische Parlament in seiner Sitzung am 11. Dezember 2018 verabschiedet hat.

Infografik zu gefährlichen Substanzen

Mit ihrer Kampagne 2018-2019: „Gesunde Arbeitsplätze Gefährliche Substanzen erkennen und handhaben“ (siehe Bericht 12/2017) möchte die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz das Bewusstsein für die von gefährlichen Substanzen ausgehenden Gefährdungen schärfen und und eine Kultur der Risikoprävention fördern. Zur Unterstützung ihrer Kampagne hat sie eine interaktive Infografik über gefährliche Substanzen veröffentlicht. Die Infographik beinhaltet Zahlen und Fakten zu den Risiken gefährlicher Substanzen für Arbeitnehmer, einschließlich der Gefährdungen durch Karzinogene bei der Arbeit.