Europäische Kommission veröffentlicht eine Bestandsaufnahme.

SW – 01/2019

Die Kommission hat im Dezember 2018 eine Studie zu vorhandenen Daten und Programmen zur Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Sport veröffentlicht. Ziel der Studie ist es, Erkenntnisse über die Teilnahme, bzw. Hindernisse für die Teilnahme zu erhalten. Darüber hinaus sollen Erkenntnisse über bewährte Vorgehensweisen bei der Beseitigung von Hindernissen und Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten gesammelt werden.


Die Studie zeigt, dass die Verfügbarkeit von Daten in Bezug auf die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Sport sowie die Finanzierung von Programmen in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr stark variiert, was einen Ländervergleich erschwert. Stichproben ergaben unterschiedliche Arten relevanter Programme. Die Mehrheit der Programme richtet sich an Menschen mit Behinderungen im Allgemeinen, zunehmend werde jedoch auch im Rahmen von allgemeinen Sportbeteiligungsprogrammen Komponenten für Menschen mit Behinderung entwickelt. Die Stichproben ergaben zudem zahlreiche Programme, die auf bestimmte Arten von Behinderungen abzielen.


Die Programme decken eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen ab, z. B. die Bereitstellung von Dienstleistungen und Informationen, Zuschüsse für die Einrichtungen und Entwicklung von Infrastruktur sowie die Unterstützung beim Aufbau neuer Partnerschaften.

Neben der Zusammenarbeit mit den Betroffenen, deren Betreuern und Betreuerinnen sowie Behindertenorganisationen bei der Gestaltung von Aktivitäten und der Unterstützung inklusiver Aktivitäten, die die Integration von Menschen mit Behinderung  fördern, hebt die Studie u.a. folgende Maßnahmen hervor, die für die Entwicklung, die Finanzierung und die Umsetzung von Programmen wesentlich seien:


  • die Entwicklung neuer Unterstützungssysteme für den Behindertensport durch Anregung intersektoraler Zusammenarbeit sowie regionaler, bzw. lokaler Partnerschaften zwischen allen relevanten Akteuren;
  • die Zusammenarbeit auf allen Verwaltungsebenen, insbesondere durch lokale Partnerschaften, die in Zusammenarbeit mit spezialisierten Behindertenorganisationen spezifische Bedürfnisse ermitteln, und unter Berücksichtigung lokaler Möglichkeiten maßgeschneiderte Angebote entwickeln können;
  • die Nutzung nationaler Stellen, zur Förderung der Kooperation zwischen nationalen Verbänden, lokalen Partnerschaften und Behindertenorganisationen, um neue Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen zu entwickeln.


Es gibt schätzungsweise 80 Millionen Menschen mit Behinderung in der EU, dies entspricht ungefähr 15% der EU-Bevölkerung. In ihrer Mitteilung „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ (KOM(2011) 12 endgültig) betont die Kommission das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt (mit Nichtbehinderten) an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen. Die EU habe das UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet, das auch die Verpflichtung umfasse, angemessene Maßnahmen zu treffen, um diesem Recht zur Geltung zu verhelfen. Es müsse dafür gesorgt werden, dass dieses Übereinkommen vollständig umgesetzt werde. Die „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020:  Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ (KOM(2010) 636 endgültig) zielt ebenfalls darauf ab, Menschen mit Behinderungen zu befähigen, ihre Rechte wahrnehmen und uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.