
Zugang zum Sport für Menschen mit Behinderung
Europäische Kommission veröffentlicht eine Bestandsaufnahme.
SW – 01/2019
Die Kommission hat im Dezember 2018 eine Studie zu vorhandenen Daten und Programmen zur Teilnahme von Menschen mit
Behinderungen am Sport veröffentlicht. Ziel der Studie ist es, Erkenntnisse
über die Teilnahme, bzw. Hindernisse für die Teilnahme zu erhalten. Darüber
hinaus sollen Erkenntnisse über bewährte Vorgehensweisen bei der Beseitigung von
Hindernissen und Informationen zu Finanzierungsmöglichkeiten gesammelt werden.
Die Studie zeigt, dass die Verfügbarkeit von Daten in Bezug
auf die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen am Sport sowie die Finanzierung
von Programmen in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr stark variiert, was einen
Ländervergleich erschwert. Stichproben ergaben unterschiedliche Arten relevanter
Programme. Die Mehrheit der Programme richtet sich an Menschen mit
Behinderungen im Allgemeinen, zunehmend werde jedoch auch im Rahmen von allgemeinen
Sportbeteiligungsprogrammen Komponenten für Menschen mit Behinderung entwickelt.
Die Stichproben ergaben zudem zahlreiche Programme, die auf bestimmte Arten von
Behinderungen abzielen.
Die Programme decken eine Reihe unterschiedlicher Maßnahmen ab,
z. B. die Bereitstellung von Dienstleistungen und Informationen, Zuschüsse für die
Einrichtungen und Entwicklung von Infrastruktur sowie die Unterstützung beim
Aufbau neuer Partnerschaften.
Neben der Zusammenarbeit mit den Betroffenen, deren
Betreuern und Betreuerinnen sowie Behindertenorganisationen bei der Gestaltung von Aktivitäten und
der Unterstützung inklusiver Aktivitäten, die die Integration von Menschen mit
Behinderung fördern, hebt die Studie u.a.
folgende Maßnahmen hervor, die für die Entwicklung, die Finanzierung und die
Umsetzung von Programmen wesentlich seien:
- die Entwicklung neuer Unterstützungssysteme für
den Behindertensport durch Anregung intersektoraler Zusammenarbeit sowie regionaler,
bzw. lokaler Partnerschaften zwischen allen relevanten Akteuren;
- die Zusammenarbeit auf allen Verwaltungsebenen, insbesondere
durch lokale Partnerschaften, die in Zusammenarbeit mit spezialisierten
Behindertenorganisationen spezifische Bedürfnisse ermitteln, und unter
Berücksichtigung lokaler Möglichkeiten maßgeschneiderte Angebote entwickeln
können;
- die Nutzung nationaler Stellen, zur Förderung
der Kooperation zwischen nationalen Verbänden, lokalen Partnerschaften und
Behindertenorganisationen, um neue Aktivitäten für Menschen mit Behinderungen
zu entwickeln.
Es
gibt schätzungsweise 80 Millionen Menschen mit Behinderung in der EU, dies entspricht ungefähr 15%
der EU-Bevölkerung. In ihrer Mitteilung „Entwicklung der europäischen Dimension des Sports“ (KOM(2011) 12 endgültig) betont
die Kommission das Recht von Menschen mit Behinderungen, gleichberechtigt (mit
Nichtbehinderten) an sportlichen Aktivitäten teilzunehmen. Die EU habe das
UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet,
das auch die Verpflichtung umfasse, angemessene Maßnahmen zu treffen, um diesem
Recht zur Geltung zu verhelfen. Es müsse dafür gesorgt werden, dass dieses
Übereinkommen vollständig umgesetzt werde. Die „Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies
Europa“ (KOM(2010) 636 endgültig) zielt ebenfalls darauf ab, Menschen mit Behinderungen zu befähigen, ihre
Rechte wahrnehmen und uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu
können.