Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
Europäisches Parlament bestätigt vorläufige Einigung.
SW – 04/2019
Das Plenum des
Europäischen Parlaments hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die in den interinstitutionellen
Verhandlungen erzielte Einigung mit dem Rat förmlich bestätigt. Auch der
Ausschuss der Ständigen Vertreter hat den erzielten Kompromiss am 6. Februar
2019 gebilligt.
Das Europäische
Parlament und der Rat hatten sich im Januar auf einen Kompromiss zur Neufassung
der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI Richtlinie) geeinigt. Mit der Überarbeitung soll
der Anwendungsbereich der Richtlinie noch einmal erweitert und die
Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors erleichtert werden. Die geplante
Neufassung betrifft u.a. Änderungen, die auch für die Sozialversicherung und
ihre Träger von Interesse sein können.
So sollen Daten
des öffentlichen Sektors, die nach nationalen Vorschriften zugänglich sind, künftig
digital und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Hochwertige Datensätze, d.h. Daten deren
Weiterverwendung mit erheblichen Vorteilen für die Gesellschaft, die Umwelt
oder die Wirtschaft verbunden sind, sollen kostenlos über Anwendungsprogrammierschnittstellen
zur Verfügung gestellt und soweit relevant, auch als Massendownload angeboten
werden. Eine Liste mit Kategorien solcher Datensätze ist im Anhang des
Richtlinienentwurfs aufgeführt und umfasst u.a. auch Statistiken. Dies könnte auch
die statistischen Datensätze der Spitzenverbänden der Sozialversicherung und den
Sozialversicherungsträgern betreffen (zu den Änderungen des Richtlinienentwurfs siehe im einzelnen Bericht 02/2019).
Der Richtlinienentwurf
muss nun noch vom Rat förmlich angenommen werden. Die Mitgliedstaaten haben
dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.