Die Kommission zieht Bilanz und erneuert ihr Engagement

SW – 05/2019

Die Europäische Kommission hat im April 2019 eine Bilanz zu ihrer Agenda für eine bessere Rechtsetzung gezogen. Sie kommt zu dem Schluss, dass die „Bessere Rechtsetzung“ ein integraler Bestandteil der institutionellen Kultur der Kommission sei und auch auf breite Zustimmung bei Interessenträgern stoße. Bei der Organisation der Verfahren der besseren Rechtsetzung bestehe jedoch noch Spielraum für Verbesserungen.


Dies war auch der Tenor der Rede des Ersten Vizepräsidenten der Kommission, Frans Timmermans, anlässlich der von der Kommission zum Thema durchgeführten Konferenz am 29. April. Problematisch sei nicht, dass die EU Rechtsvorschriften erlasse, sondern deren Dichte und Komplexität. Durch die Agenda für eine bessere Rechtsetzung seien Transparenz und Effizienz der Gesetzgebung in der EU gestärkt worden. Mit ihren Verfahren, Konsultationsmethoden und unabhängigen Kontrollorganen trage die Agenda zu einer faktenbasierten Politikgestaltung bei.


Bedauernd hob Vizepräsident Timmermans lediglich hervor, dass sich der Rat, das Europäische Parlament und die Kommission bisher nicht darauf verständigen konnten, eine Folgenabschätzung auch nach den interinstitutionellen Verhandlungen vorzunehmen. Die Resultate der Verhandlungen wichen oft erheblich vom ursprünglichen Vorschlag der Kommission, und damit auch von der auf diesem Vorschlag beruhenden Folgenabschätzung, ab. Dies sollte von der nächsten Kommission erneut aufgegriffen werden.

Umsetzung der Agenda im Zeitraum 2015 - 2018

Ein Blick auf die Bilanz im Einzelnen scheint die Zustimmung der Interessenträger an einer Einbindung in alle Phasen des Gesetzgebungsprozessen zu bestätigen. Die Kommission hat im Zeitraum 2015 – 2018 417 öffentliche Konsultationen durchgeführt, davon bezogen sich 303 auf neue Initiativen. Erhielt die Kommission zu ihren öffentlichen Konsultationen im Jahr 2015 noch 461 Antworten im Durchschnitt, waren es 2018 bereits 2091. Weitere Feedback Verfahren führte die Kommission zu delegierten Rechtsakten (151) und zu Fahrplänen und Folgenabschätzungen in der Anfangsphase (691) durch. Sie hat ferner 259 Evaluierungen durchgeführt, um zu prüfen, ob die jeweilige Initiative zu den erwarteten Ergebnissen geführt hat und beantwortete 89 Vorschläge, die ihr über die REFIT-Plattform übermittelt wurden.


Um Fakten und die von den Interessenträgern stammenden Informationen in Analysen zu überführen, die der politischen Entscheidungsfindung der Kommission dienen und Grundlage für fundierte Entscheidungen bilden sollen, hat die Kommission im gleichen Zeitraum 218 Folgenabschätzungen zu Gesetzgebungsvorschlägen erstellt.


Der Ausschuss für Regulierungskontrolle, der die Qualität der Folgenabschätzungen und wichtigen Evaluierungen prüft und zur Verbesserung beider Maßnahmen beitragen soll, hat im Jahr 2017 zu 43% der Folgenabschätzungen und zu 41% der Evaluierungen eine negative Stellungnahme abgegeben. Im Jahr 2018 waren es nur noch 28 % der geprüften Folgenabschätzungen und 27% der Evaluierungen, zu denen eine negative Stellungnahme erfolgte.

Hintergrund

Um eine Bestandsaufnahme zur Agenda für eine bessere Rechtsetzung durchzuführen und zu bewerten, wie gut die von ihr eingesetzten Instrumente in der Praxis funktionieren, hatte die Kommission Ende letzten Jahres eine öffentlichen Konsultation der Interessenträger eingeleitet (siehe Bericht 11/2018). Die Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung hatten sich an der Konsultation beteiligt und auf die Notwendigkeit eines angemessenen Konsultationszeitraums für eine fundierte Politikberatung hingewiesen. Ferner wurde die Qualität der Fragebögen angesprochen, bei deren inhaltlicher Ausgestaltung darauf geachtet werden solle, unterschiedliche Punkte nicht so miteinander zu verknüpfen, dass individuelle Einschätzungen einzelner Aspekte nicht möglich seien. Die Spitzenorganisationen der Deutschen Sozialversicherung hatten sich ferner dafür ausgesprochen, dass soziale und gesundheitliche Aspekte bereits bei der Vorlage neuer Gesetze angemessen berücksichtigt werden sollten.

Reaktionen der Konferenz

Neben einer breiten grundsätzlichen Zustimmung zur Agenda für bessere Rechtsetzung äußerten sich die Interessenvertreter in der Konferenz auch zu kritischen Punkten. So wurde u.a. darauf hingewiesen, dass Konsultationen nur dann erfolgen sollten, wenn die Kommission tatsächlich auch offen für Feedback sei. Aufgeworfen wurde die Frage, ob weniger mehr sei, d.h. ob sich die Kommission auf „bedeutsame“ Konsultationen beschränken solle. Die Kommission solle eine echte Gelegenheit zum Engagement schaffen. Die Bürger müssten davon überzeugt werden, dass es sich für sie lohne, ihre Zeit zu investieren. Auch hier wurde die Qualität der Fragebögen thematisiert. Im Hinblick auf eine faktenbasierte Politikgestaltung wurde darauf hingewiesen, dass Konsultationen nicht zwingend Fakten, sondern zunächst Meinungen vermittelten. Angesprochen wurde auch die Gewichtung der Konsultationsbeiträge und inwiefern hier berücksichtigt werde, wie viele Interessen eine Organisation jeweils vertrete.


Ein weiterer, interessanter Punkt mit Blick auf eine zeitgerechte Gesetzgebung, insbesondere im Bereich technologischer Innovationen, war die Frage der richtigen Gewichtung zwischen dem Erfordernis faktenbasierter Gesetzgebung einerseits und andererseits der Notwendigkeit, zeitgerecht zu Ergebnissen zu gelangen. Gerade in schnelllebigen Bereichen wie der Technologie sei es schwierig, Gesetzgebung zukunftssicher zu machen. Als ein mögliches Lösungskonzept wurden"Regulatory Sandboxes" diskutiert, die es bestimmten Akteuren ermöglichen, eine Gesetzgebung vor ihrer formalen Umsetzung zu testen und Rechtssicherheit dafür zu schaffen, dass diese funktionieren kann. Um im digitalen Zeitalter gesetzgeberisch Schritt zu halten, müssten „Regulatory Sandboxes“ als Mittel genutzt und ihre Ergebnisse in den Folgenabschätzungen berücksichtigt werden.

Fazit

Sowohl in ihrer Bilanz zur Agenda für eine bessere Rechtsetzung als auch in der Konferenz betont die Kommission die Notwendigkeit gemeinsamer Bemühungen, damit durch bessere Rechtsetzung optimale Ergebnisse erzielt werden. Eine bessere Rechtsetzung sollte auch künftig eine Priorität bleiben. Die Kommission, so Vizepräsident Timmermans, sei jedoch nicht der einzige Akteur: Das Parlament, der Rat, die Mitgliedstaaten, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und alle anderen Interessengruppen hätten alle eine Rolle zu spielen.