
Reform für ergänzende Schutzzertifikate auf der Zielgeraden
Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Generikaherstellern werden wirksam.
SJS – 05/2019
Im Februar dieses Jahres berichtete
die DSV über das Fortschreiten bei der Diskussion zur Änderung der Verordnung
bezüglich patentrechtlicher Schutzzertifikate. Bisher war es Generikaherstellern
in der EU gesetzlich nicht erlaubt, Arzneimittel zu produzieren, sofern das
entsprechende Präparat des Erstanbieters noch durch Patente oder Ergänzende
Schutzzertifikate (Supplementary Protection Certificates, SPC) gesichert war. Die
Anpassung der Europäischen
Verordnung (EG) Nr. 469/2009 vom 06. Mai 2009 soll die Wettbewerbssituation
für europäische Hersteller verbessern und die sich daraus ergebenden Wettbewerbsverzerrungen
auflösen.
Erfolgreiche Debatten
Das Europäische Parlament hat die Änderung
am 17. April 2019 mit überwältigender Mehrheit beschlossen, nachdem es sich
mit der EU-Kommission und den Vertretern der Mitgliedstaaten zuvor intensiv
über das Thema gestritten hatte. Am 14. Mai wurde die Verordnung schließlich auch durch
den Rat angenommen. Niculae Bãdãlãu, rumänischer
Wirtschaftsminister, lobte das Ergebnis: „Die neue Verordnung wird es
Generikaherstellern mit Sitz in der EU ermöglichen, zu gleichen Bedingungen mit
Nicht-EU-Herstellern zu konkurrieren. Es wird hochwertige Arbeitsplätze
schaffen und die Verfügbarkeit von Generika in der EU erhöhen.“
Ergebnisrelevanz auch für Deutschland
Unternehmen, die in Deutschland
Generika oder Biosimilars herstellen, müssen diese ab dem 1. Juli 2022 nicht
länger im Ausland produzieren, um sie anschließend nach Deutschland einzuführen.
Zudem profitieren auch die nationalen Gesundheitsbudgets der deutschen Kostenträger von einem schnelleren Markteintritt
von Generika und Biosimilars, da sie den Zugang zu bezahlbaren Arzneimitteln erleichtern und den Haushalt entlasten.
Die Verordnung muss schließlich noch unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht
werden, dies sind aber Formalien. Sie wird voraussichtlich am 1. Juli 2019 in Kraft treten.