
Konsultation zur Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen
Europäische Kommission zieht Bilanz.
SW – 08/2019
Im
November 2010 hatte die Europäische Kommission ihre „Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010 – 2020: Erneutes Engagement für
ein barrierefreies Europa“ vorgelegt. Nun nähert sich das Ende der Laufzeit der
Strategie und die Kommission möchte die Umsetzung der Strategie überprüfen.
Mit
einer öffentlichen Konsultation möchte sie hierzu Betroffene und
Interessenträger zu den Maßnahmen und Initiativen befragen, die die EU seit
2010 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen (UN BRK) auf EU-Ebene getroffen hat.
Diese
Maßnahmen und Initiativen wurden im Rahmen der EU-Strategie zugunsten von
Menschen mit Behinderungen durchgeführt, wobei der Schwerpunkt auf
der Beseitigung von Barrieren liegt. Für acht Aktionsbereiche - Zugänglichkeit,
Teilhabe, Gleichstellung, Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung,
sozialer Schutz, Gesundheit und Maßnahmen im Außenbereich – zeigt die Strategie
Maßnahmen auf und ordnet diese jeweils einem übergeordneten Ziel zu.
Eine
erste Zwischenbilanz zur Strategie hatte die Kommission bereits im Februar 2017
gezogen. Sie hatte in ihrem Bericht die seit 2010 erreichten Fortschritte aufzeigt und ihr Engagement zur Umsetzung
der UN-Behindertenrechtskonvention bekräftigt. Im Aktionsbereich
„Zugänglichkeit“ wurden als Fortschritte beispielsweise die inzwischen
angenommenen Richtlinien (EU) 2019/882 vom 17. April 2019 über die
Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und (EU)
2016/2102 vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites
und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Web-Accessibility-Richtlinie) benannt. Unter anderem gegen Deutschland hatte die Kommission im Juli 2019 ein
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet wegen des Versäumnisses, die
vollständige Umsetzung der Web-Accessibility-Richtlinie mitzuteilen (siehe Bericht 7-2019).
Mit
der öffentlichen Konsultation möchte die EU-Kommission ein möglichst breites
Spektrum von Betroffenen und Interessenträgern in den Bewertungsprozess einbeziehen. Der Konsultationszeitraum
läuft noch bis zum 23. Oktober 2019.