Stellungnahme der Deutschen Sozialversicherung.

IF – 09/2019

Kurz vor den Europawahlen hatte die Europäische Kommission als eine ihrer letzten Amtshandlung der 8. Legislaturperiode eine Diskussion über eine effizientere Beschlussfassung im Rat im Bereich der EU-Sozialpolitik eröffnet.

In einer Mitteilung schlug die Europäische Kommission die Ausweitung der Entscheidungsfindung im Rat auf eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit vor. Die Europavertretung der Deutschen Sozialversicherung berichtete ausführlich zu der Thematik des möglichen Übergangs zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit, siehe hierzu Artikel 04/2019.

Hintergrund

In einer sich rasch veränderten Arbeitswelt sei es wichtiger denn je, zügig wirksame politische Antworten auf neue Lebensbedingungen und -umstände zu finden. Eine verstärkte Anwendung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat und des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens bei sozialpolitischen Entscheidungen, könnte nach Meinung der Europäischen Kommission dazu beitragen.

Nicht jeder einzelne Mitgliedstaat müsste dann von entsprechenden Maßnahmen überzeugt werden, lediglich Mehrheiten müssten gefunden werden, war eines der Hauptargumente. Ähnliche Forderungen formulierte die Europäische Kommission vor einiger Zeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Steuerpolitik.

Die Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung beteiligen sich mit einer Stellungnahme an der geführten Debatte und setzen sich für eine Beibehaltung des Einstimmigkeitsprinzips im Bereich der sozialen Sicherheit ein. Nur durch einstimmige Entscheidungen im Rat ist sichergestellt, dass keine Eingriffe in die Kernelemente der sozialen Sicherheit erfolgen.

Die Deutsche Sozialversicherung spricht sich daher klar gegen die Anwendung der allgemeinen Überleitungsklausel in Artikel 48 Absatz 7 EUV und einer Entscheidungsfindung mit qualifizierter Mehrheit im Bereich der sozialen Sicherheit und des sozialen Schutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (außer im grenzüberschreitenden Kontext) aus.

Für die Organisation und Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme sind in erster Linie die Mitgliedstaaten verantwortlich. Nur durch einstimmige Entscheidungen im Rat ist sichergestellt, dass keine Eingriffe in die Kernelemente der sozialen Sicherheit erfolgen.

Die Stellungnahme der Deutschen Sozialversicherung finden Sie hier.

Die Initiative zeigt, dass die Europäische Kommission das Tempo von Beschlüssen im Sozialbereich künftig erhöhen möchte. Ob dies auch unter der designierten Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen prioritär behandelt wird, bleibt abzuwarten.