In sozialpolitischer Vielfalt geeint
BDA formuliert zwölf europapolitische Forderungen für die neue Legislaturperiode.
CH – 09/2019
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
organisiert als Spitzenverband die sozial- und wirtschaftspolitischen
Interessen der Arbeitgeber in Deutschland. Vertreter der Versicherten und
Arbeitgeber wirken in Gremien der Selbstverwaltung der Sozialversicherung mit.
In ihrem Positionspapier hat die BDA nun die Forderungen der Arbeitgeber für 2019–2024 zusammengestellt.
Darin bekennt sie sich zur sozialen Marktwirtschaft und zum Europäischen
Binnenmarkt. Ein Anliegen ist die Weiterentwicklung der Wirtschafts- und
Währungsunion durch eine stärkere Koordinierung der Wirtschaftspolitik, Bürokratieabbau
sowie einen offenen Welthandel mit stabilen rechtlichen Rahmenbedingungen. Im
Kampf gegen den Fachkräftemangel müsse beim Thema Bildung und Zuwanderung
angesetzt werden. Die voranschreitende Digitalisierung des Arbeitsmarktes führt
zu Veränderungen in Organisations- und Arbeitsstrukturen. Hier wird die
Bedeutung einer anpassungsfähigen und flexiblen Anwendung der europäischen
Arbeitszeitrichtlinie betont.
Auf dem Gebiet der Sozialversicherung werden ebenfalls
Forderungen formuliert. So solle es bei der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten
im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik verbleiben. Die BDA spricht sich
daher gegen eine Europäische Arbeitslosenversicherung und die Abkehr vom
Einstimmigkeitsprinzip bei sozialpolitischen Dossiers im Rat aus. Letzteres deckt sich mit der Position der Deutschen Sozialversicherung zu dieser Thematik.
Von der BDA wird der Abbau von bürokratischen Hemmnissen
gefordert, die in der Praxis die Entsendung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern erschweren. Auch sollten alle Urteile des Europäischen
Gerichtshofs zu den engen Voraussetzungen zum Zugang in die Sozialsysteme anderer
Mitgliedstaaten in die EU-Gesetzgebung aufgenommen werden. Bei
Kindergeldzahlung an EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sollte die Höhe des
Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten im Wohnsitzstaat des Kindes angepasst
werden.