Frist der öffentlichen Konsultation verlängert.

SW – 10/2019

Die Europäische Kommission hat im Juli eine öffentliche Konsultation zur EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen eingeleitet. Sie möchte damit Betroffenen und Interessenträgern die Gelegenheit geben, sich zu den Maßnahmen und Initiativen zu äußern, die seit 2010 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN BRK) auf europäischer Ebene angestoßen wurden (siehe hierzu Bericht 8-2019).

Nun hat die Kommission die Frist zur Teilnahme an der Konsultation verlängert. Menschen mit Behinderungen und ihre Familien, Organisationen, die Menschen mit Behinderungen vertreten und Nichtregierungsorganisationen sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich nun bis zum 13. November 2019 an der Konsultation beteiligen und hierdurch Einfluss darauf nehmen, wie die Politik für Menschen mit Behinderungen in Zukunft verbessert und zielgerichteter gestaltet werden kann.

Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat sich an der Konsultation, mit der nicht nur bereits Erreichtes evaluiert, sondern auch hemmende Faktoren untersucht werden sollen, beteiligt. Als hemmende Faktoren sieht sie unter anderem den fehlenden politischen Willen und ein begrenztes Bewusstsein der Öffentlichkeit. Sie verweist auf ihr Strategiepapier „UN-BRK 2025“, mit dem die DGUV die übergeordneten Ziele Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung weiter vorantreiben möchte. Unter dem Leitgedanken, dass Inklusion keine Ausnahme, sondern die Regel sein soll, wird mit dem Strategiepapier die UN-BRK als dauerhafte Führungs- und Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der gesetzlichen Unfallversicherung verankert.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zur künftigen EU-Strategie. In einer Anhörung am 21. Oktober 2019 tauschten sich sowohl Vertreter des Europäischen Parlamentes, der Kommission, der finnischen Ratspräsidentschaft, des Europäischen Ombudsmanns und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte als auch die Sozialpartner und Interessenvertreter mit dem Berichterstatter Ioannis Vardakastanis über die Gestaltung der EU-Agenda 2020–2030 zugunsten von Menschen mit Behinderungen aus.