
Inklusion und Partizipation weiter voranbringen
Frist der öffentlichen Konsultation verlängert.
SW – 10/2019
Die Europäische
Kommission hat im Juli eine öffentliche Konsultation zur EU-Strategie zugunsten
von Menschen mit Behinderungen eingeleitet. Sie möchte damit Betroffenen und
Interessenträgern die Gelegenheit geben, sich zu den Maßnahmen und Initiativen
zu äußern, die seit 2010 zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN BRK) auf europäischer
Ebene angestoßen wurden (siehe hierzu Bericht 8-2019).
Nun hat die
Kommission die Frist zur Teilnahme an der Konsultation verlängert. Menschen mit Behinderungen und ihre Familien, Organisationen, die
Menschen mit Behinderungen vertreten und Nichtregierungsorganisationen sowie
alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können sich nun bis zum 13. November
2019 an der Konsultation beteiligen und hierdurch Einfluss darauf nehmen, wie
die Politik für Menschen mit Behinderungen in Zukunft verbessert und
zielgerichteter gestaltet werden kann.
Auch die
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat sich an der Konsultation,
mit der nicht nur bereits Erreichtes evaluiert, sondern auch hemmende Faktoren untersucht
werden sollen, beteiligt. Als hemmende Faktoren sieht sie unter anderem den
fehlenden politischen Willen und ein begrenztes Bewusstsein der Öffentlichkeit.
Sie verweist auf ihr Strategiepapier
„UN-BRK 2025“, mit dem die DGUV die übergeordneten Ziele Inklusion,
Partizipation und Bewusstseinsbildung weiter vorantreiben möchte. Unter dem
Leitgedanken, dass Inklusion keine Ausnahme, sondern die Regel sein soll, wird
mit dem Strategiepapier die UN-BRK als dauerhafte Führungs- und
Querschnittsaufgabe in allen Bereichen der gesetzlichen Unfallversicherung
verankert.
Der Europäische
Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zur künftigen EU-Strategie. In einer Anhörung am 21. Oktober 2019 tauschten sich sowohl
Vertreter des Europäischen Parlamentes, der Kommission, der finnischen
Ratspräsidentschaft, des Europäischen Ombudsmanns und der Agentur der
Europäischen Union für Grundrechte als auch die Sozialpartner und
Interessenvertreter mit dem Berichterstatter Ioannis Vardakastanis über die Gestaltung
der EU-Agenda 2020–2030 zugunsten von Menschen mit Behinderungen aus.