
Verstärkung der Diskriminierungsbekämpfung in der EU
Aufholbedarf bei Antidiskriminierung.
IF – 11/2019
Status Quo: Jede fünfte Person in der Europäischen
Union (EU) ist aus unterschiedlichen Gründen von Diskriminierungen oder
Belästigungen betroffen. Festgestellt wurde, dass es EU-weit viele Fälle von Diskriminierung
aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Herkunft, der sexuellen Orientierung
oder der Religionszugehörigkeit gibt. Viele Länder haben ihre nationalen
Gesetze bereits angepasst, aber es besteht weiterhin Verbesserungsbedarf.
Gesellschaftspolitische Auswirkungen
Problematisch ist
zudem, dass sich betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem
beruflichen und sozialen Umfeld zurückziehen, ihrer Arbeit eingeschränkt oder
gar nicht mehr nachgehen können und so erhebliche Kosten für die Gesamtwirtschaft
und für das Gesundheitswesen entstehen.
Ernüchternd ist auch eine falsche Scham, Diskriminierungen zu ertragen und diese nicht zu melden. Obwohl
das Bewusstsein für eine Stärkung gegen Diskriminierung bei den
Unionsbürgerinnen und -bürgern durchaus gegeben ist, werden Diskriminierungen oft nicht
bestraft.
Orientierungsaussprache der Sozialministerinnen und -minister
Um dem Thema
wieder Aufschwung und mehr politisches Gewicht zu verleihen, stieß der
finnische Vorsitz in der letzten Ratssitzung im Oktober 2019 eine Debatte zwischen den Ministerinnen und Ministern an. Grund hierfür ist der noch immer
nicht verabschiedete Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zum „Schutz vor Diskriminierung über den Arbeitsplatz hinaus“ aus dem Jahr 2008.
Im Vorfeld der Ratstagung wurde ein
Fragebogen mit drei Fragen zur Ländersituation an die Mitgliedstaaten versandt, welcher als Diskussionsgrundlage
diente. Tatsache ist, dass nach elf Jahren und 20 Ratsvorsitzen nach
wie vor kein politischer Konsens herrscht, da aufgrund Artikel 19 AEUV Einstimmigkeit
im Rat und die Zustimmung des Europäischen Parlaments notwendig sind.
Nationale Antidiskriminierungsgesetze
Die Mitgliedstaaten
befinden mehrheitlich, dass ihre bereits vorhandenen nationalen Antidiskriminierungsgesetze
ausreichend sind, Maßnahmen zur Bekämpfung von
Diskriminierung sollten EU-weit jedoch verstärkt werden. Bestehende Probleme wurden erörtert und
Möglichkeiten aufgezeigt, wie die EU Diskriminierungen außerhalb des Bereichs
von Beschäftigung und Beruf besser entgegenwirken kann.
Umsetzung nicht in Sicht
Mehrere Mitgliedstaaten haben trotzdem ihre
Bedenken bezüglich der Definition der Rechtsbegriffe im vorliegenden Vorschlag sowie des breiten
Anwendungsbereichs geäußert. Die Kommission wird hier im Sinne der
besseren Rechtssetzung ebenso in die Pflicht genommen, die Thematik weiterhin ernst zu nehmen und
dementsprechend zu handeln.
Der finnische Vorsitz wird eine Zusammenfassung der
Aussprache erstellen, um die neue Kommission und die künftigen Vorsitze bei
ihren Maßnahmen zur Diskriminierungsbekämpfung zu unterstützen. Die
Mitgliedstaaten sprachen sich geeint gegen Diskriminierung aus.