Aufholbedarf bei Antidiskriminierung.

IF – 11/2019

Status Quo: Jede fünfte Person in der Europäischen Union (EU) ist aus unterschiedlichen Gründen von Diskriminierungen oder Belästigungen betroffen. Festgestellt wurde, dass es EU-weit viele Fälle von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, des Alters, der Herkunft, der sexuellen Orientierung oder der Religionszugehörigkeit gibt. Viele Länder haben ihre nationalen Gesetze bereits angepasst, aber es besteht weiterhin Verbesserungsbedarf.

Gesellschaftspolitische Auswirkungen

Problematisch ist zudem, dass sich betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem beruflichen und sozialen Umfeld zurückziehen, ihrer Arbeit eingeschränkt oder gar nicht mehr nachgehen können und so erhebliche Kosten für die Gesamtwirtschaft und für das Gesundheitswesen entstehen.

Ernüchternd ist auch eine falsche Scham, Diskriminierungen zu ertragen und diese nicht zu melden. Obwohl das Bewusstsein für eine Stärkung gegen Diskriminierung bei den Unionsbürgerinnen und -bürgern durchaus gegeben ist, werden Diskriminierungen oft nicht bestraft.

Orientierungsaussprache der Sozialministerinnen und -minister

Um dem Thema wieder Aufschwung und mehr politisches Gewicht zu verleihen, stieß der finnische Vorsitz in der letzten Ratssitzung im Oktober 2019 eine Debatte zwischen den Ministerinnen und Ministern an. Grund hierfür ist der noch immer nicht verabschiedete Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie zum „Schutz vor Diskriminierung über den Arbeitsplatz hinaus“ aus dem Jahr 2008.

Im Vorfeld der Ratstagung wurde ein Fragebogen mit drei Fragen zur Ländersituation an die Mitgliedstaaten versandt, welcher als Diskussionsgrundlage diente. Tatsache ist, dass nach elf Jahren und 20 Ratsvorsitzen nach wie vor kein politischer Konsens herrscht, da aufgrund Artikel 19 AEUV Einstimmigkeit im Rat und die Zustimmung des Europäischen Parlaments notwendig sind.

Nationale Antidiskriminierungsgesetze

Die Mitgliedstaaten befinden mehrheitlich, dass ihre bereits vorhandenen nationalen Antidiskriminierungsgesetze ausreichend sind, Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung sollten EU-weit jedoch verstärkt werden. Bestehende Probleme wurden erörtert und Möglichkeiten aufgezeigt, wie die EU Diskriminierungen außerhalb des Bereichs von Beschäftigung und Beruf besser entgegenwirken kann.

Umsetzung nicht in Sicht

Mehrere Mitgliedstaaten haben trotzdem ihre Bedenken bezüglich der Definition der Rechtsbegriffe im vorliegenden Vorschlag sowie des breiten Anwendungsbereichs geäußert. Die Kommission wird hier im Sinne der besseren Rechtssetzung ebenso in die Pflicht genommen, die Thematik weiterhin ernst zu nehmen und dementsprechend zu handeln.

Der finnische Vorsitz wird eine Zusammenfassung der Aussprache erstellen, um die neue Kommission und die künftigen Vorsitze bei ihren Maßnahmen zur Diskriminierungsbekämpfung zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten sprachen sich geeint gegen Diskriminierung aus.