Sozialversicherung im Spannungsfeld der digitalen Transformation der Arbeitsmärkte.

SW – 12/2019

Die Digitalisierung und die Anwendung Künstlicher Intelligenz hat Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte und wird diese nachhaltig verändern. Es entstehen neue Formen der Arbeit, andere Tätigkeiten werden wegfallen. Die Einschätzungen reichen dabei von technologiebedingten normalen Verschiebungen in der Art der Tätigkeiten bis hin zu Befürchtungen massiver Jobverluste.


Roberto Viola, Generaldirektor der Generaldirektion „Kommunikationsnetze, Inhalte und Technologien“ wies darauf hin, dass die strukturellen Verschiebungen der Art von Arbeitsplätzen entsprechende Anpassungen in der allgemeinen und beruflichen Bildung erfordere. Bereits heute seien für rund 90% der Arbeitsplätze mindestens grundlegende digitale Fähigkeiten notwendig. Dennoch fehlten rund ein Drittel der EU-Arbeitskräfte diese grundlegenden Fähigkeiten.

Er thematisierte auch die Auswirkungen der Digitalisierung und des Anstiegs atypischer Beschäftigungsformen auf die Systeme der sozialen Sicherheit und ihre Finanzierung und verwies auf die vom Rat am 8. November 2019 förmlich angenommene Empfehlung zum Zugang zum Sozialschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständige.


Darin wird den Mitgliedstaaten empfohlen, den formellen Zugang zu Sozialschutzleistungen bei Arbeitslosigkeit, Krankheit und Gesundheitsleistungen, Mutterschaft und gleichgestellte Leistungen bei Vaterschaft, bei Invalidität, bei Alter und Hinterbliebenenleistungen sowie bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verpflichtend zu machen, unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses.


Für Selbstständige wird empfohlen, den Zugang zumindest auf freiwilliger Basis zu ermöglichen und gegebenenfalls verpflichtend zu machen. Bei der Empfehlung handelt es sich aber um einen rechtlich nicht-verbindlichen Akt, der Reformen auf nationaler Ebene stimulieren soll. Die Mitgliedstaaten werden angehalten, die in der Empfehlung enthaltenen Grundsätze so bald wie möglich umzusetzen und bis zum 15. Mai 2021 einen Plan mit Informationen über die auf nationaler Ebene zu ergreifenden Maßnahmen vorzulegen.

Die zunehmende Hinwendung zu atypischen Arbeitsformen, so Generaldirektor Viola, setze jedoch die Finanzierung der Sozialschutzsysteme, einschließlich der Renten- und Gesundheitsfonds, unter Druck. Diese Finanzierung basiere zu einem erheblichen Teil auf Beiträgen aus traditionellen Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen. Die Empfehlung benötige den Input und das konkrete Fachwissen von Praktikerinnen und Praktikern sowie die Beteiligung der Online-Plattformen, um für die Bürgerinnen und Bürgern von Nutzen zu sein. Darüber hinaus stelle sich die Frage nach einer Vereinfachung sozialer Ansprüche, die derzeit für verschiedene Arten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, manchmal ohne offensichtlichen logischen oder funktionalen Grund, sehr fragmentiert seien.


Eine von der Europäischen Kommission im Mai 2018 eingesetzte hochrangige Expertengruppe zu den Auswirkungen der digitalen Transformation auf die EU-Arbeitsmärkte kommt in ihrem Abschlussbericht vom 8. April 2019 zu deutlich weitergehenden Empfehlungen (Bericht liegt nur in Englisch vor).


Die Expertinnen und Experten raten zu einem Sozialschutz, der hinsichtlich der Technologie, der Beschäftigungsformen und der Selbständigkeit neutral ist. Dies könnte auch die Übertragbarkeit von Rechten einbeziehen, die an den Beschäftigten und nicht an ein bestimmtes Arbeitsverhältnis anknüpfen sollten sowie eine „Unterbeschäftigungsversicherung“ oder eine Sozialversicherung, die schwankendes und episodisches Einkommen berücksichtigt. Ein neutraler Sozialschutz sollte allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, einschließlich Selbständigen, gleichermaßen zugutekommen. Während die Einzelheiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten durchaus variieren könnten, sei dies jedoch ein wichtiges politisches Unterfangen, das nach Ansicht der Expertinnen und Experten auf europäischer Ebene geplant und vereinbart werden sollte.

Ein im Dezember 2019 vom European Policy Center (EPC) veröffentlichter Bericht warnt hingegen davor, vorschnell die Grundlagen vergangener Jahrzehnte aufzulösen. Dies sei ein riskantes Unterfangen mit schwerwiegenden Konsequenzen für Einzelne und die Gesellschaft insgesamt, solange keine tragfähige Lösung gefunden sei, die ein Gleichgewicht zwischen einerseits dem größeren Bedarf an sozialem Schutz und andererseits angemessenen finanziellen Ressourcen gewährleiste.


Diskutiert werden steuerfinanzierte Möglichkeiten der Finanzierung. Einerseits könne ein rein durch allgemeine Steuern finanziertes System erwogen werden. Dies wirft nach Ansicht der Autorinnen und Autoren jedoch die Frage auf, ob dies zu einem fairen Verhältnis der Verantwortlichkeit zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einerseits sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern andererseits führen würde. Erstere würden weiterhin „Sozialbeiträge“ zahlen müssen, während es äußerst schwierig sein würde, sicherzustellen, dass Letztere im Gegenzug für die erhaltene Arbeitsleistung ihren gerechten Anteil zum Allgemeinwohl beitragen würden. Andererseits könnten neue steuerfinanzierte Mittel erwogen werden, beispielsweise eine Erhöhung der Steuern auf Gasemissionen, Finanztransaktionen oder Roboter.


Die Autorinnen und Autoren sehen es jedoch als nicht gesichert an, dass diese Einnahmequellen den Verlust der Arbeitgeberbeiträge ausgleichen und den Deckungsbedarf des künftigen Sozialschutzsystems decken würden. Neben der Frage der Verantwortung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gegenüber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und ihres Beitrags zum Gemeinwohl berge die Beseitigung der traditionellen Verbindung zwischen Beschäftigung und Sozialschutz auch die Gefahr eines Systemwechsels von einem System mit obligatorischen Beiträgen hin zu einem System mit freiwilligen Beiträgen, verbunden mit dem Risiko eines Opt-out der Versicherten.