OECD-Studie untersucht politische Handlungsfelder, mit denen die Beschäftigungsquote älterer Menschen erhöht werden kann.

CH – 01/2020

Die Bevölkerung altert. Dieser Trend wird sich fortsetzen. Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird sich von jetzt 40 Jahren auf 45 Jahre im Jahr 2050 erhöhen. Auch der Altersquotient wird sich von eins von vier zu zwei von fünf nochmals deutlich erhöhen. Dies hat große Auswirkungen auf das zukünftige Wirtschaftswachstum und die öffentlichen Finanzen.

In den letzten zehn Jahren gab es eine deutliche Steigerung der Beschäftigungsquote älterer Menschen, also der Beschäftigten im Alter von 55 bis 64. Diese liegt nun im OECD-Schnitt bei 64 Prozent. Ausreichend ist die Steigerung nicht, um trotz einer alternder Bevölkerung den Lebensstandard weiter zu erhöhen. Sämtliche Arbeitsmarktressourcen müssen mobilisiert werden, dazu gehört die Erwerbstätigkeit von Frauen, Geringqualifizierten und Migranten. Nichtsdestotrotz spielt die Beschäftigung älterer Menschen eine entscheidende Rolle.

Die OECD-Studie hat drei Handlungsfelder identifiziert und zu jedem konkrete Empfehlungen abgegeben. Diese sind:

1. Arbeit und später Renteneintritt müssen sich lohnen;


2. Arbeitgeber müssen bestärkt werden, ältere Beschäftigte zu halten oder einzustellen;


3. die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten während ihres gesamten Arbeitslebens muss gefördert werden.

Anreize im Rentensystem

Zum ersten Punkt sollten Anreize geschaffen werden, länger zu arbeiten. Das Rentensystem sollte Spätverrentung begünstigen. Wichtige Faktoren spielen hierbei das reguläre Renteneintrittsalter sowie die Ersatzrate. Möglichkeiten der Frühverrentung können Beschäftigte bestärken, aus dem Erwerbsleben auszusteigen, obwohl sie (auch gesundheitlich) noch in der Lage sind zu arbeiten, und sollten daher eingeschränkt werden. Altersobergrenzen für Beschäftigung (sei es durch tarifvertragliche oder anderweitige Regelungen) sollten ebenfalls abgeschafft werden. Andere Sozialleistungen (wie Kranken- oder Arbeitslosenunterstützung) sollten so ausgestaltet sein, dass sie nicht als Weg in die Frühverrentung genutzt werden.

Arbeitgeber unterstützen

Zum zweiten Punkt sind Altersdiskriminierung und Vorurteile gegenüber älteren Beschäftigten immer noch ein gravierender Aspekt. Das Bewusstsein hierfür muss noch weiter gestärkt werden, ggf. die Rechtslage angepasst und auf jeden Fall für eine angemessene Durchsetzung des bestehenden Rechts gesorgt werden. Löhne und Gehälter sollten mehr an der Leistung als am Alter orientiert sein. Besondere altersabhängige Regelungen zum Arbeitsschutz oder in der Arbeitslosenunterstützung sollten abgeschafft werden. Bewährte Maßnahmen sollten durch öffentliche und private Initiativen gefördert werden, z.B. zum Thema Arbeitsorganisation, Ausbildung, Prävention/Gesundheitsmaßnahmen oder auch Arbeitszeit. Dies steht im Kontext der sich im Laufe des Lebens ändernden Leistungsfähigkeit und (familiären) Bedürfnisse.

Lebenslanges Lernen

Zum dritten Punkt ist der Zugang zum lebenslangen Lernen von entscheidender Bedeutung, in besonderem Maße für Geringqualifizierte und ältere Beschäftigte. Die Anerkennung der im Laufe des Lebens erworbener Fähigkeiten und Fertigkeiten sollten besser anerkannt und berücksichtigt werden. Eine entsprechende gesundheitliche Leistungsfähigkeit ist Voraussetzung dafür, dass man auch tatsächlich länger arbeiten kann. Die Verbesserung von Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz sind daher sehr wichtig. Eine auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene Berufsförderung kann den Einfluss eines Arbeitsplatzverlustes begrenzen und zur Reintegration in den Arbeitsmarkt führen, damit dieser nicht der Einstieg in den Ausstieg aus dem Arbeitsleben ist.