
Erwerbstätigkeit im Alter
OECD-Studie untersucht politische Handlungsfelder, mit denen die Beschäftigungsquote älterer Menschen erhöht werden kann.
CH – 01/2020
Die Bevölkerung altert. Dieser Trend wird sich fortsetzen.
Das Durchschnittsalter der Bevölkerung wird sich von jetzt 40 Jahren auf 45
Jahre im Jahr 2050 erhöhen. Auch der Altersquotient wird sich von eins von vier zu zwei von fünf nochmals deutlich erhöhen. Dies hat große Auswirkungen auf das zukünftige
Wirtschaftswachstum und die öffentlichen Finanzen.
In den letzten zehn Jahren gab es eine deutliche Steigerung der
Beschäftigungsquote älterer Menschen, also der Beschäftigten im Alter von
55 bis 64. Diese liegt nun im OECD-Schnitt bei 64 Prozent. Ausreichend ist die
Steigerung nicht, um trotz einer alternder Bevölkerung den Lebensstandard
weiter zu erhöhen. Sämtliche Arbeitsmarktressourcen müssen mobilisiert werden,
dazu gehört die Erwerbstätigkeit von Frauen, Geringqualifizierten und Migranten.
Nichtsdestotrotz spielt die Beschäftigung älterer Menschen eine entscheidende
Rolle.
Die OECD-Studie hat drei Handlungsfelder identifiziert und zu
jedem konkrete Empfehlungen abgegeben. Diese sind:
1. Arbeit und später
Renteneintritt müssen sich lohnen;
2. Arbeitgeber müssen bestärkt werden,
ältere Beschäftigte zu halten oder einzustellen;
3. die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten
während ihres gesamten Arbeitslebens muss gefördert werden.
Anreize im Rentensystem
Zum ersten Punkt sollten Anreize geschaffen werden, länger
zu arbeiten. Das Rentensystem sollte Spätverrentung begünstigen. Wichtige Faktoren
spielen hierbei das reguläre Renteneintrittsalter sowie die Ersatzrate. Möglichkeiten
der Frühverrentung können Beschäftigte bestärken, aus dem Erwerbsleben
auszusteigen, obwohl sie (auch gesundheitlich) noch in der Lage sind zu arbeiten,
und sollten daher eingeschränkt werden. Altersobergrenzen für Beschäftigung (sei
es durch tarifvertragliche oder anderweitige Regelungen) sollten ebenfalls
abgeschafft werden. Andere Sozialleistungen (wie Kranken- oder Arbeitslosenunterstützung)
sollten so ausgestaltet sein, dass sie nicht als Weg in die Frühverrentung
genutzt werden.
Arbeitgeber unterstützen
Zum zweiten Punkt sind Altersdiskriminierung und Vorurteile
gegenüber älteren Beschäftigten immer noch ein gravierender Aspekt. Das
Bewusstsein hierfür muss noch weiter gestärkt werden, ggf. die Rechtslage
angepasst und auf jeden Fall für eine angemessene Durchsetzung des bestehenden
Rechts gesorgt werden. Löhne und Gehälter sollten mehr an der Leistung als am
Alter orientiert sein. Besondere altersabhängige Regelungen zum Arbeitsschutz
oder in der Arbeitslosenunterstützung sollten abgeschafft werden. Bewährte Maßnahmen
sollten durch öffentliche und private Initiativen gefördert werden, z.B. zum
Thema Arbeitsorganisation, Ausbildung, Prävention/Gesundheitsmaßnahmen oder
auch Arbeitszeit. Dies steht im Kontext der sich im Laufe des Lebens ändernden
Leistungsfähigkeit und (familiären) Bedürfnisse.
Lebenslanges Lernen
Zum dritten Punkt ist der Zugang zum lebenslangen Lernen von
entscheidender Bedeutung, in besonderem Maße für Geringqualifizierte und ältere
Beschäftigte. Die Anerkennung der im Laufe des Lebens erworbener Fähigkeiten und
Fertigkeiten sollten besser anerkannt und berücksichtigt werden. Eine
entsprechende gesundheitliche Leistungsfähigkeit ist Voraussetzung dafür, dass
man auch tatsächlich länger arbeiten kann. Die Verbesserung von
Arbeitsbedingungen sowie Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz sind daher
sehr wichtig. Eine auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnittene
Berufsförderung kann den Einfluss eines Arbeitsplatzverlustes begrenzen und zur
Reintegration in den Arbeitsmarkt führen, damit dieser nicht der Einstieg in
den Ausstieg aus dem Arbeitsleben ist.