Psychische Gesundheit im digitalen Zeitalter.

SW – 02/2020

Neue Arbeitsweisen können sowohl die Arbeitsbelastung als auch den Stress am Arbeitsplatz beeinflussen. Die stete Erreichbarkeit verleiht dem „Technostress“ eine neue Dimension, indem sie dessen Auswirkungen „verlängert“, was sich nachteilig auf den Einzelnen und die Gesellschaft auswirkt. Zu diesem Ergebnis kommt ein im Auftrag des Ausschusses „Beschäftigung und soziale Angelegenheiten“ des Europäischen Parlamentes erstellter Bericht zum Thema „The mental health of workers in the digital era“ von Januar 2020 (liegt nur in Englisch vor).


Dem Bericht liegt eine Literaturrecherche über 22 Studien zugrunde, die nachteilige psychosoziale oder mentale Auswirkungen im Zusammenhang mit der Einführung digitaler Technologien im beruflichen Umfeld untersuchen. Die Ergebnisse des Berichts seien jedoch nur indikativ und würden keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Die Arbeit mit neuen Technologien könne eine ganze Reihe nachteiliger Auswirkungen auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und auf die Gesellschaft im Allgemeinen hervorrufen. So könnten neue Technologien zu beruflichem Stress, psychischer Überlastung und Müdigkeit bis hin zum Burnout beitragen. Die durch ihre intrusiven Eigenschaften charakterisierten neuen Technologien könnten Phänomene wie Isolation, Sucht, Schlafentzug, emotionale Erschöpfung und Angst verschlimmern und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Darüber hinaus bestehe das Risiko einer Verwischung der Grenzen zwischen Berufs- und Privatleben. Eine ausgewogene „Work-Life-Balance“ sei in den untersuchten Studien der am zweithäufigsten erwähnte psychosoziale Effekt.

Viele arbeitsbedingte Erkrankungen hätten Ursachen sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld und seien nicht ausschließlich auf die Arbeitssituation zurückzuführen. So würden die beiden häufigsten arbeitsbedingten Erkrankungen, nämlich die Erkrankungen des Bewegungsapparates und Erkrankungen, die mit psychosozialen Risiken verbunden sind, häufig von Faktoren im beruflichen und privaten Umfeld beeinflusst. Dies negiere jedoch nicht die Pflicht der Arbeitgeber, relevante Risiken, die sich am Arbeitsplatz oder aus Arbeitspraktiken ergeben, zu minimieren.


Ausdrücklich wird im Bericht jedoch darauf hingewiesen, dass neue Technologien nicht von Natur aus schädlich sind, sondern die Art und Weise, wie sie verwendet werden. So sei die Möglichkeit, E-Mails auf einem Smartphone außerhalb der Arbeitszeit zu lesen, selbst nicht schädlich. Die Erwartung, dass ein Mitarbeiter dies tut, könne es aber sein. Hieran müsse angesetzt werden. In vielen Fällen könne den negativen Auswirkungen durch geeignete organisatorische Maßnahmen und erforderlichenfalls deren Kontrolle entgegengewirkt werden. Der für Beschäftigung und soziale Rechte zuständige EU-Kommissar Nicolas Schmit hat in einer Debatte des Europäischen Parlamentes zum Thema „A social Europa in a digital world“ darauf hingewiesen, dass in einer Welt, in der neue Technologien die Grenze zwischen Arbeits- und Privatleben verwischen und psychischen Gesundheitsprobleme verursachen, das Recht, abzuschalten und nicht online zu sein, von wesentlicher Bedeutung sei.

Position des Rates

Der Rat hatte in seinen Schlussfolgerungen vom Dezember 2019 zu einer neuen Arbeitsschutzstrategie der EU ebenfalls darauf hingewiesen, dass psychosoziale Risiken und Stress bei der Arbeit zu den größten und dringlichsten Herausforderungen im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gehören. Die EU-Kommission wird aufgefordert, eine Strategie für psychische Gesundheit in der EU vorzuschlagen und dabei die bereichsübergreifenden Auswirkungen verschiedener Politiken zur Förderung der psychischen Gesundheit, einschließlich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit, zu berücksichtigen. Die Kommission hat weder in ihrer Mitteilung „Ein starkes Europa für einen gerechten Übergang“, noch in ihrem Arbeitsprogram für das Jahr 2020 einen konkreten Zeitrahmen für die Vorlage des neuen strategischen Rahmens der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 – 2027 oder der vom Rat geforderten EU-Strategie für psychische Gesundheit gegeben (siehe Bericht 01/2020).