
Private Altersvorsorge im Fokus
Handlungsbedarf auf individueller, nationaler und EU-Ebene
JS – 03/2020
Die Menschen leben heute länger, sie müssen
daher länger arbeiten, das Rentenniveau sinkt. Eine private Altersvorsorge
neben der gesetzlichen Rente scheint zwingend notwendig, um im Alter
hinreichend finanziell versorgt zu sein.
Doch wie viele Menschen in Europa sind dieses
Thema bereits angegangen? Was brauchen sie für diesen Schritt?
Umfrage der Insurance Europe
Insurance Europe hat
aktuell hierzu eine Umfrage durchgeführt.
Insurance Europe ist der europäische
Versicherungs- und Rückversicherungsverband. Über seine 37
Mitgliedsorganisationen - die nationalen Versicherungsverbände - vertritt
Insurance Europe alle Arten von Versicherungs- und
Rückversicherungsunternehmen.
Bei der Umfrage wurden mehr als 10.000
Menschen aus 10 EU-Ländern befragt, mit folgenden Erkenntnissen:
- 43%
der Befragten sorgen nicht vor fürs Alter. Dabei erkennt ein Großteil die
Notwendigkeit; viele haben jedoch nicht die finanziellen Mittel, Geld beiseite
zu legen.
- Für diejenigen, die vorsorgen, ist Sicherheit
der wichtigste Aspekt in der Geldanlage; gefolgt von Flexibilität der
Zahlungsraten und der Möglichkeit der Auszahlung an ihre Nachkommen.
- Ohne summenmäßige Vorausschätzung wünschten
sich knapp die Hälfte der Befragten jährliche Auszahlungen, 30% zogen flexible
Auszahlungen vor. Lediglich 19% wählten eine Auszahlung der Gesamtsumme. Mit
summenmäßiger Vorausschätzung zog die Hälfte der Befragten jährliche
Auszahlungen, die andere Hälfte die Zahlung der Gesamtsumme vor.
- Die
Anlegenden wollen Informationen über die Anlageprodukte eher digital erhalten
als in Papierform. Die Informationen sollen vorwiegend Angaben enthalten über
Garantien, Kosten, Risiken und Auszahlungsmöglichkeiten.
Die Europäische Kommission sieht Handlungsbedarf
Gemäß der Europäischen Kommission brauche es mehr Kenntnisse der Menschen über den Finanzmarkt. Einfachere
und klare Informationen über die angebotenen Produkte seien hierfür notwendig.
Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Menschen in Anbetracht der undurchsichtigen
und überfordernden Informationslage aus Angst vor einer falschen Entscheidung letztlich
keine Entscheidung träfen - und nicht vorsorgen. Altersarmut kann die Folge
sein.
Daneben möchte die Kommission die Situation
der betrieblichen Altersvorsorge betrachten. Diese bestehe nicht in jeder
Branche, bei Jobwechsel könnten die Rentenansprüche oft nicht mitgenommen
werden. Hier könnte angesetzt werden, um diese Säule zu stärken.
Bisher besteht kein harmonisiertes EU-Recht
zur Übertragbarkeit von Ansprüchen aus beruflicher Altersvorsorge. Auf EU-Ebene
sollte jedoch mit der Richtlinie 2014/50/EU zumindest die Übertragbarkeit
verbessert werden, indem Mindeststandards für den Schutz von Rentenansprüchen
von Arbeitnehmenden in verschiedenen Mitgliedstaaten festgelegt werden.
Im Auftrag der Kommission hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und
die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) ein Papier
über gute Verfahren zur Übertragbarkeit von Ansprüchen aus Zusatzrenten erstellt. Hierin werden Problemfelder analysiert und entsprechende Ratschläge
und Informationen für die Beteiligten gegeben.
Welche weiteren Ansätze die EU-Kommission im
Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge verfolgt, bleibt abzuwarten.
Außerdem arbeitet die EU-Kommission weiter
an den pan-europäischen privaten Rentenprodukten „PEPP“ (wir berichteten 09/2018).
Es wird jedoch erwartet, dass die ersten PEPP-Angebote nicht vor 2022 am Markt
sein werden.