Handlungsbedarf auf individueller, nationaler und EU-Ebene

JS – 03/2020

Die Menschen leben heute länger, sie müssen daher länger arbeiten, das Rentenniveau sinkt. Eine private Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente scheint zwingend notwendig, um im Alter hinreichend finanziell versorgt zu sein.

Doch wie viele Menschen in Europa sind dieses Thema bereits angegangen? Was brauchen sie für diesen Schritt?

Umfrage der Insurance Europe

Insurance Europe hat aktuell hierzu eine Umfrage durchgeführt.

Insurance Europe ist der europäische Versicherungs- und Rückversicherungsverband. Über seine 37 Mitgliedsorganisationen - die nationalen Versicherungsverbände - vertritt Insurance Europe alle Arten von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.

Bei der Umfrage wurden mehr als 10.000 Menschen aus 10 EU-Ländern befragt, mit folgenden Erkenntnissen:

  • 43% der Befragten sorgen nicht vor fürs Alter. Dabei erkennt ein Großteil die Notwendigkeit; viele haben jedoch nicht die finanziellen Mittel, Geld beiseite zu legen.
     
  • Für diejenigen, die vorsorgen, ist Sicherheit der wichtigste Aspekt in der Geldanlage; gefolgt von Flexibilität der Zahlungsraten und der Möglichkeit der Auszahlung an ihre Nachkommen.
     
  • Ohne summenmäßige Vorausschätzung wünschten sich knapp die Hälfte der Befragten jährliche Auszahlungen, 30% zogen flexible Auszahlungen vor. Lediglich 19% wählten eine Auszahlung der Gesamtsumme. Mit summenmäßiger Vorausschätzung zog die Hälfte der Befragten jährliche Auszahlungen, die andere Hälfte die Zahlung der Gesamtsumme vor.
     
  • Die Anlegenden wollen Informationen über die Anlageprodukte eher digital erhalten als in Papierform. Die Informationen sollen vorwiegend Angaben enthalten über Garantien, Kosten, Risiken und Auszahlungsmöglichkeiten.
     

Die Europäische Kommission sieht Handlungsbedarf

Gemäß der Europäischen Kommission brauche es mehr Kenntnisse der Menschen über den Finanzmarkt. Einfachere und klare Informationen über die angebotenen Produkte seien hierfür notwendig. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass die Menschen in Anbetracht der undurchsichtigen und überfordernden Informationslage aus Angst vor einer falschen Entscheidung letztlich keine Entscheidung träfen - und nicht vorsorgen. Altersarmut kann die Folge sein.  

Daneben möchte die Kommission die Situation der betrieblichen Altersvorsorge betrachten. Diese bestehe nicht in jeder Branche, bei Jobwechsel könnten die Rentenansprüche oft nicht mitgenommen werden. Hier könnte angesetzt werden, um diese Säule zu stärken.

Bisher besteht kein harmonisiertes EU-Recht zur Übertragbarkeit von Ansprüchen aus beruflicher Altersvorsorge. Auf EU-Ebene sollte jedoch mit der Richtlinie 2014/50/EU zumindest die Übertragbarkeit verbessert werden, indem Mindeststandards für den Schutz von Rentenansprüchen von Arbeitnehmenden in verschiedenen Mitgliedstaaten festgelegt werden.

Im Auftrag der Kommission hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) ein Papier über gute Verfahren zur Übertragbarkeit von Ansprüchen aus Zusatzrenten erstellt. Hierin werden Problemfelder analysiert und entsprechende Ratschläge und Informationen für die Beteiligten gegeben.

Welche weiteren Ansätze die EU-Kommission im Hinblick auf die betriebliche Altersvorsorge verfolgt, bleibt abzuwarten.

Außerdem arbeitet die EU-Kommission weiter an den pan-europäischen privaten Rentenprodukten „PEPP“ (wir berichteten 09/2018). Es wird jedoch erwartet, dass die ersten PEPP-Angebote nicht vor 2022 am Markt sein werden.