
Coronavirus: Kommission legt praktische Leitlinien für die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor
Systemrelvante Berufsgruppen gezielt unterstützen.
IF – 04/2020
Die
Kommission hat am 30. März neue
Leitlinien veröffentlicht, um sicherzustellen, dass weiterhin mobile
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in systemrelevanten
Berufen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, ihren Arbeitsplatz erreichen
können. Dies umfasst Personen, die im Gesundheits- und Lebensmittelsektor tätig
sind, sowie andere wichtige Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Altenpflege
und Personal für Versorgungsunternehmen.
Grenzschließungen erfordern europäisches Handeln
Aufgrund der zu Beginn der Krise erfolgten unkoordinierten Einführung nationaler Grenzkontrollen der Mitgliedstaaten sei es unbedingt erforderlich, dass
diese Personen ihre Ziele erreichen können und nicht behindert werden, so die Kommission. Die veröffentlichten
Leitlinien identifizieren eine Reihe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
die systemrelevante Berufe ausüben und für die eine fortgesetzte Freizügigkeit
in der EU als wesentlich erachtet wird.
Wer profitiert?
Betroffene Berufsgruppen
sind Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Gesundheitsbranche, Personen, welche für die Installation medizinischer Geräte benötigt werden,
Feuerwehrleute, Polizistinnen und Polizisten, Transportarbeiter sowie Personen,
die im Lebensmittelsektor arbeiten.
Über diese
spezifischen Kategorien von Arbeitnehmern hinaus wird in den Leitlinien auch
klargestellt, dass die Mitgliedstaaten Grenzarbeiterinnen und -arbeiter im
Allgemeinen erlauben sollten, weiterhin Grenzen zu überschreiten, wenn die
Arbeit in dem betreffenden Sektor im Aufnahmemitgliedstaat noch zulässig ist. Eine Gleichbehandlung grenzüberschreitender und nationaler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei geboten.
Die Kommission
fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, spezifische und schnelle
Verfahren einzurichten, um einen reibungslosen Übergang für solche Grenzgängerinnen und Grenzgänger
zu gewährleisten, einschließlich angemessener Gesundheitsuntersuchungen.
Leitlinienpaket, um Europa wieder in Gleichklang zu bringen
Die
Leitlinien ergänzen die kürzlich verabschiedeten Leitlinien
für Grenzschutzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Gewährleistung
der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen sowie die Leitlinien
zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung für nicht wesentliche Reisen in
die EU. Die Kommission wird
weiterhin die besten Praktiken mit den Mitgliedstaaten ermitteln, die auf alle
Mitgliedstaaten ausgedehnt werden können, damit Beschäftigte ihre Berufe ungehindert ausüben können.
Grenzarbeiterinnen
und -arbeiter, entsandte Arbeitnehmerinnen und -nehmer sowie
Saisonarbeiterinnen und -arbeiter leben zwar dauerhaft in einem EU-Land, arbeiten jedoch in
einem anderen. Viele sind für ihre Aufnahmemitgliedstaaten von
entscheidender Bedeutung, beispielsweise für das Gesundheitssystem, die
Bereitstellung anderer wesentlicher Dienstleistungen, einschließlich der
Einrichtung und Wartung von medizinischen Geräten und Infrastrukturen oder die
Sicherstellung der Versorgung mit Bedarfsgütern. Ein koordinierter Ansatz auf
EU-Ebene ist daher von zentraler Bedeutung.