Systemrelvante Berufsgruppen gezielt unterstützen.

IF – 04/2020

Die Kommission hat am 30. März neue Leitlinien veröffentlicht, um sicherzustellen, dass weiterhin mobile Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in systemrelevanten Berufen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, ihren Arbeitsplatz erreichen können. Dies umfasst Personen, die im Gesundheits- und Lebensmittelsektor tätig sind, sowie andere wichtige Dienstleistungen wie Kinderbetreuung, Altenpflege und Personal für Versorgungsunternehmen.

Grenzschließungen erfordern europäisches Handeln

Aufgrund der zu Beginn der Krise erfolgten unkoordinierten Einführung nationaler Grenzkontrollen der Mitgliedstaaten sei es unbedingt erforderlich, dass diese Personen ihre Ziele erreichen können und nicht behindert werden, so die Kommission. Die veröffentlichten Leitlinien identifizieren eine Reihe von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die systemrelevante Berufe ausüben und für die eine fortgesetzte Freizügigkeit in der EU als wesentlich erachtet wird.

Wer profitiert?

Betroffene Berufsgruppen sind Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Gesundheitsbranche, Personen, welche für die Installation medizinischer Geräte benötigt werden, Feuerwehrleute, Polizistinnen und Polizisten, Transportarbeiter sowie Personen, die im Lebensmittelsektor arbeiten.

Über diese spezifischen Kategorien von Arbeitnehmern hinaus wird in den Leitlinien auch klargestellt, dass die Mitgliedstaaten Grenzarbeiterinnen und -arbeiter im Allgemeinen erlauben sollten, weiterhin Grenzen zu überschreiten, wenn die Arbeit in dem betreffenden Sektor im Aufnahmemitgliedstaat noch zulässig ist. Eine Gleichbehandlung grenzüberschreitender und nationaler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sei geboten.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, spezifische und schnelle Verfahren einzurichten, um einen reibungslosen Übergang für solche Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu gewährleisten, einschließlich angemessener Gesundheitsuntersuchungen.

Leitlinienpaket, um Europa wieder in Gleichklang zu bringen

Die Leitlinien ergänzen die kürzlich verabschiedeten Leitlinien für Grenzschutzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Gewährleistung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen sowie die Leitlinien zur Umsetzung der vorübergehenden Beschränkung für nicht wesentliche Reisen in die EU. Die Kommission wird weiterhin die besten Praktiken mit den Mitgliedstaaten ermitteln, die auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt werden können, damit Beschäftigte ihre Berufe ungehindert ausüben können.

Grenzarbeiterinnen und -arbeiter, entsandte Arbeitnehmerinnen und -nehmer sowie Saisonarbeiterinnen und -arbeiter leben zwar dauerhaft in einem EU-Land, arbeiten jedoch in einem anderen. Viele sind für ihre Aufnahmemitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung, beispielsweise für das Gesundheitssystem, die Bereitstellung anderer wesentlicher Dienstleistungen, einschließlich der Einrichtung und Wartung von medizinischen Geräten und Infrastrukturen oder die Sicherstellung der Versorgung mit Bedarfsgütern. Ein koordinierter Ansatz auf EU-Ebene ist daher von zentraler Bedeutung.