Der Beipackzettel für Arzneimittel wird digital
Gemeinsamer Aktionsplan zur Entwicklung der elektronischen Produktinformation für Arzneimittel veröffentlicht.
RB – 04/2020
Produktinformationen
(PI) von Arzneimitteln umfassen sowohl den Beipackzettel (PL – Package Leaflet)
für Patientinnen und Patienten, die Zusammenfassung der Produktmerkmale (SmPC)
für Angehörige der Gesundheitsberufe als auch weitere Vorgaben zur
Kennzeichnung auf der Verpackung. Diese Informationen müssen jedem in der EU
zugelassenen Arzneimittel vorliegen. Sie unterstützen Ärztinnen und Ärzte bei
der Verschreibung bzw. Verabreichung von Arzneimitteln und Patientinnen und Patienten bei deren Einnahme.
Grundsätze elektronischer Produktinformationen für Humanarzneimittel
Am 29.01.2020 hat
die Europäische Arzneimittel Agentur (EMA) Grundsätze zum harmonisierten Vorgehen zur Entwicklung und
Nutzung elektronischer Produktinformationen (ePI) für Humanarzneimittel in der
EU veröffentlicht.
Die Entwicklung
der Grundsätze gehen aus den Empfehlungen des Berichts der Europäische Kommission (2017) zum bestehenden
Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel und dem daraus entwickelten Aktionsplan der EMA hervor:
1. Definition der ePI sowie eines gemeinsamen elektronischen
Standards
Die ePI wird in einem gemeinsamen elektronischen EU
Standard für die gesetzlich definierten Produktinformationen für
Humanarzneimittel zugelassen und kann online, über e-Plattformen und als Druck
verbreitet werden.
Der gemeinsame elektronische Standard umfasst technische Definitionen der
Auszeichnungssprache (z.B. HTML), kontrollierte Vokabeln (eindeutige Begriffe) und
Spezifikationen zur Interoperabilität.
2. Vorteile für die öffentliche Gesundheit
durch Sicherstellung eines erweiterten und barrierefreien Zugangs
Die ePI unterstützt die öffentliche Gesundheit durch eine
zügige, behördlich genehmigte und aktuelle Verbreitung von Produktinformationen an
Patientinnen und Patienten sowie Angehörige der Gesundheitsberufe. Dabei wird
durch die Möglichkeit zur Auswahl der Schriftgröße oder Audioformate ein
barrierefreier Zugang ermöglicht.
3. Effizienzen in der Administration
regulatorischer Prozesse
Die digitale Unterstützung bei der Anpassung von
Informationen über alle betroffenen Produktinformationen reduziert
Fehlerquellen von bisher manuell vollzogenen Prozessschritten.
4. Komplementierung des papiergebundenen Beipackzettels sowie wahren des
öffentlichen Zugangs zu gesicherten Informationen, unter Beachtung bestehender
Vorschriften zum Datenschutz
Die ePI wird ergänzend und nicht ersetzend zum papiergebundenen Beipackzettel erstellt. Der physische Beipackzettel soll jedoch einen Hinweis zur ePI mit den aktuellen Informationen enthalten. Der Zugang zur ePI soll öffentlich sein und der Inhalt frei von kommerzieller Werbung angezeigt werden. In der Nutzung der ePI werden keine persönlichen Informationen verarbeitet. Im Zusammenhang der Nutzung von ePI mit mobilen Anwendungen müssen die europäischen Vorgaben zum Datenschutz Anwendung finden.
5. Bereitstellung von Informationen zum
Prozess, der Rollen und Verantwortlichkeiten während der Umsetzung
Systeme für elektronische Patientenakten und eRezepte sollen Zugang zur ePI erhalten. Auch Dritte sollen Zugang zu den ePI erhalten, um diese weiterhin Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung stellen zu können. Nationale Regulierungsbehörden und pharmazeutische Hersteller sollen sich zur Umsetzung, des gemeinsamen elektronischen Standards der ePI für alle in der EU zugelassenen Humanarzneimittel, verpflichten.
6. Mehrsprachige Bereitstellung von ePI in
der EU und Interoperabilität mit bestehenden Initiativen
Die ePI soll alle offiziellen EU-Sprachen sowie
Isländisch und Norwegisch unterstützen und mit aktuellen und zukünftigen
eHealth Initiativen kompatibel sein.
Die Grundsätze
wurden aus den Gesprächen und Konsultationen, die in den Jahren 2018 und 2019
von der EMA, der HMA (Heads of Medicines Agencies) und der Europäischen
Kommission mit Vertretern aller betroffenen Interessengruppen, von Patienten,
Angehörigen der Gesundheitsberufe und Regulierungsbehörden bis hin zur
pharmazeutischen Industrie durchgeführt wurden, entwickelt.
Langer Atem notwendig - so geht es weiter
Die
veröffentlichten Grundsätze beschreiben die Leitlinien der EMA, HMA und der
Europäischen Kommission und sind Basis für folgende Umsetzungsschritte.
In den kommenden ein bis zwei Jahren soll ein Vorprojekt die gemeinsamen Standards und Anwendungen für
eine Pilotphase definieren. Dem schließt sich die Pilotphase von zwei Jahren
an, in welcher Folgeabschätzungen zu aktuellen Prozessen vorgenommen werden.
Die Zeitschiene für die Umsetzung steht in Abhängigkeit der Ergebnisse der
Pilotphase.