Leitlinien sollen Unternehmen praktische Hilfestellung geben.

SW – 05/2020

„Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen“, so der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Mai 2020 zur weiteren Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Mit der Lockerung der Maßnahmen stellt sich für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zunehmend die Frage, wie sie ihrer Verantwortung nachkommen und die Gesundheit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewährleisten können. Arbeitsschutzstandards und Leitlinien auf europäischer Ebene und in den Mitgliedstaaten sollen hierbei unterstützen und praktische Handlungshilfen geben.

„Gesunde Arbeitsplätze – Gegen die Pandemie“

Unter diesem Motto hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) am 7. Mai 2020 einen Aktionsplan zur Bewältigung der mit der aktuellen Pandemie verbundenen Herausforderungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gestartet. Der Aktionsplan umfasst ein ganzes Bündel an Leitlinien, Informations- und Sensibilisierungsmaterial, die Orientierungshilfe sowohl zum Thema Rückkehr an den Arbeitsplatz als auch zum Thema Homeoffice und Telearbeit geben.


Mit ihren Leitlinien „Rückkehr an den Arbeitsplatz – Anpassung der Arbeitsplätze und Schutz der Arbeitnehmer“ (liegen nur in Englisch vor) möchte die EU-OSHA Unternehmen helfen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die von ihnen benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen und Maßnahmen zur Infektionsprävention zu ergreifen. Die Leitlinien umfassen konkrete Vorschläge und decken die Bereiche

  • Risikobewertung und geeignete Maßnahmen,
  • Einbeziehung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
  • Betreuung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die krank gewesen sind,
  • Planung und Lernen für die Zukunft und
  • über aktuelle Entwicklungen informiert bleiben

ab. Sie enthalten auch eine Sammlung von Hinweisen auf Informationen verschiedener Länder für bestimmte Branchen und Berufe.


Bereits zu Beginn der COVID-19-Krise hatte die EU-OSHA „Leitlinien für Arbeitsplätze“ (liegen nur in Englisch vor) veröffentlicht, in der sie die wichtigsten Informationen zum Coronavirus, zur Verhinderung der Ausbreitung von Infektionen, zum Verfahren bei Verdacht auf oder Bestätigung von COVID-19 am Arbeitsplatz sowie weitere Informationen und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19-Krise zusammengestellt hatte.

Keine zweite Ansteckungswelle riskieren

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat davor gewarnt, dass es ohne angemessene Schutzmaßnahmen für zurückkehrende Arbeitnehmer zu einer zweiten Welle des Virus kommen könnte und einige praktische Empfehlungen für eine sichere Rückkehr zur Arbeit gegeben. Am 28. April, dem Welttag für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, hat sie die Regierungen aufgefordert, Maßnahmen zur Verhütung und Kontrolle von COVID-19 am Arbeitsplatz zu ergreifen, wobei Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände aktiv einbezogen werden sollten. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssten im Voraus Risikobewertungen durchführen und sicherstellen, dass ihre Arbeitsplätze strengen Arbeitsschutzkriterien entsprechen, um das Risiko einer Exposition der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber COVID-19 und einer zweiten Ansteckungswelle am Arbeitsplatz zu minimieren.

Branchenspezifische Informationen und Empfehlungen

Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) am 16. April 2020 den „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ vorgestellt, der konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise formuliert (siehe Bericht 4/2020). Inzwischen ist die branchenspezifische Konkretisierung des einheitlichen Arbeitsschutzstandards durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die entsprechende Sonder-Webseiten eingerichtet haben, fortgeschritten. Und auch Hinweise zum Umgang mit der COVID-19 im Bildungsbereich wurden zusammengestellt, die spezifische Empfehlungen sowohl für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, als auch für Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen enthalten.


Eine weitere Zusammenstellung von Leitlinien und bewährten Verfahren - sowohl der EU als auch einzelner Länder - zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitplatz im Zusammenhang mit COVID-19 findet sich auf der Webseite der franzöischen Arbeitsschutzinstitution EUROGIP (nur in Französich).