COVID-19: Sichere Rückkehr an den Arbeitsplatz
Leitlinien sollen Unternehmen praktische Hilfestellung geben.
SW – 05/2020
„Auch in der Pandemie wollen wir in Industrie und
Mittelstand sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglichen. Die Arbeitgeber
haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen
zu schützen“, so der Beschluss der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Mai 2020 zur weiteren
Lockerung der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Mit der Lockerung
der Maßnahmen stellt sich für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zunehmend die Frage, wie sie ihrer
Verantwortung nachkommen und die Gesundheit ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
gewährleisten können. Arbeitsschutzstandards und Leitlinien auf europäischer
Ebene und in den Mitgliedstaaten sollen hierbei unterstützen und praktische Handlungshilfen geben.
„Gesunde Arbeitsplätze – Gegen die Pandemie“
Unter diesem
Motto hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz (EU-OSHA) am 7. Mai 2020 einen Aktionsplan zur Bewältigung der mit der aktuellen
Pandemie verbundenen Herausforderungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz gestartet. Der Aktionsplan umfasst ein ganzes Bündel an Leitlinien, Informations- und
Sensibilisierungsmaterial,
die Orientierungshilfe sowohl zum Thema Rückkehr an den Arbeitsplatz als auch
zum Thema Homeoffice und Telearbeit geben.
Mit ihren Leitlinien
„Rückkehr an den Arbeitsplatz – Anpassung
der Arbeitsplätze und Schutz der Arbeitnehmer“ (liegen nur in Englisch vor) möchte die EU-OSHA
Unternehmen helfen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die von ihnen
benötigten Informationen zur Verfügung zu stellen und Maßnahmen zur
Infektionsprävention zu ergreifen. Die Leitlinien umfassen konkrete Vorschläge
und decken die Bereiche
- Risikobewertung
und geeignete Maßnahmen,
- Einbeziehung
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
- Betreuung
von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die krank gewesen sind,
- Planung
und Lernen für die Zukunft und
- über
aktuelle Entwicklungen informiert bleiben
ab. Sie
enthalten auch eine Sammlung von Hinweisen auf Informationen verschiedener
Länder für bestimmte Branchen und Berufe.
Bereits zu
Beginn der COVID-19-Krise hatte die EU-OSHA „Leitlinien für Arbeitsplätze“ (liegen nur in Englisch vor) veröffentlicht,
in der sie die wichtigsten Informationen zum Coronavirus, zur Verhinderung der
Ausbreitung von Infektionen, zum Verfahren bei Verdacht auf oder Bestätigung
von COVID-19 am Arbeitsplatz sowie weitere Informationen und Empfehlungen im
Zusammenhang mit dem Ausbruch der COVID-19-Krise zusammengestellt hatte.
Keine zweite Ansteckungswelle riskieren
Die Internationale
Arbeitsorganisation (ILO) hat davor gewarnt, dass es ohne angemessene
Schutzmaßnahmen für zurückkehrende Arbeitnehmer zu einer zweiten Welle des
Virus kommen könnte und einige praktische Empfehlungen für eine sichere
Rückkehr zur Arbeit gegeben. Am 28. April, dem Welttag für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, hat sie die Regierungen aufgefordert, Maßnahmen zur Verhütung und Kontrolle
von COVID-19 am Arbeitsplatz zu ergreifen, wobei Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerverbände aktiv einbezogen werden sollten. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssten
im Voraus Risikobewertungen durchführen und sicherstellen, dass ihre
Arbeitsplätze strengen Arbeitsschutzkriterien entsprechen, um das Risiko einer
Exposition der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber COVID-19 und einer zweiten
Ansteckungswelle am Arbeitsplatz zu minimieren.
Branchenspezifische Informationen und Empfehlungen
Auch das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte mit der Deutschen Gesetzlichen
Unfallversicherung (DGUV) am 16. April 2020 den
„SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ vorgestellt, der konkrete Anforderungen an
den Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Krise formuliert (siehe Bericht 4/2020). Inzwischen ist die
branchenspezifische Konkretisierung des einheitlichen Arbeitsschutzstandards
durch die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die entsprechende Sonder-Webseiten eingerichtet haben,
fortgeschritten. Und auch Hinweise zum Umgang mit der COVID-19 im
Bildungsbereich wurden zusammengestellt, die spezifische Empfehlungen sowohl
für Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege,
als auch für Schulen, Hochschulen und
Forschungseinrichtungen enthalten.
Eine weitere Zusammenstellung von Leitlinien und bewährten Verfahren - sowohl der EU als auch einzelner Länder - zur Sicherheit und dem Gesundheitsschutz am Arbeitplatz im Zusammenhang mit COVID-19 findet sich auf der Webseite der franzöischen Arbeitsschutzinstitution EUROGIP (nur in Französich).