Sicherstellung von Gesundheits- und Sozialschutz in Zeiten der Pandemie

JS/UM – 06/2020

Die Coronavirus-Pandemie stellt auch für die Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme in der Europäischen Union eine beispiellose Herausforderung dar. Gleichzeitig kommt ihnen große Verantwortung zu.

Krisenbekämpfung ist eine Gemeinschaftsaufgabe

Soziale Sicherheit ist ein hohes Gut. In Krisenzeiten gilt das ganz besonders. Und wie schon in der Finanzkrise haben sich die solidarischen Sozialsysteme als absolut stabil erwiesen. Sie haben dabei vielfach staatliche Aufgaben geschultert und öffentliche Stellen vor Überforderung geschützt. Das tun sie heute noch.

Über die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen, über Krankengeld, Leistungen bei Arbeitslosigkeit oder zur Vermeidung selbiger über Kurzarbeitergeld sind die Existenzgrundlagen der Menschen in Europa gesichert und neue Bedarfslagen bedient worden. Das hat vielen große Sorgen nehmen können.  

Die European Social Insurance Platform (ESIP) vereint 50 nationale Sozialversicherungsorganisationen aus 16 Mitgliedstaaten, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz. Durch die Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen, wie die Vereinfachung der Verfahren für den Zugang zu und die Gewährung zusätzlicher Leistungen für die am stärksten betroffenen Personen, haben die in ESIP vertretenen Sozialversicherungsinstitutionen Flexibilität und die Fähigkeit unter Beweis gestellt, auf die Ausnahmesituation „Corona“ geeignet und professionell zu reagieren. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der European Social Insurance Platform (ESIP) über die ergriffenen nationalen Maßnahmen und Anpassungen der Vorschriften.

Hier beispielhaft einige Ergebnisse der ESIP-Umfrage:

Krankheitsleistungen und Gesundheitsfürsorge: Unterstützung der Versicherten

Überwiegend gelten die Vorschriften über das Krankengeld wie bisher, wobei ein ärztliches Attest nun nach einer Fernkonsultation eingeholt werden kann. Einige Länder gewähren Krankengeld für einen größeren Personenkreis wie Risikopersonen oder Eltern, die sich um betroffene Kinder kümmern.

In mehreren Ländern gibt es vereinfachte Verfahren, um die Mobilität von Patientinnen und Patienten zu erleichtern, die im Ausland betreut werden müssen. Finanzielle Unterstützung wird auch Selbständigen im Gesundheitswesen gewährt.

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wurden zusätzliche Mittel bereitgestellt.

Mobile Arbeitnehmende: ein pragmatischer Ansatz

Grenzgängerinnen und Grenzgänger mussten möglicherweise ihre Tätigkeit in ihrem Wohnsitzland ausüben, da sie die Grenzen nicht überschreiten konnten, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. In solchen Fällen – und unter der Voraussetzung, dass die Heimarbeit zeitlich begrenzt ist - haben alle Länder in der Frage des anwendbaren Rechts gleich entschieden und das Recht gelten lassen, das unter Nicht-Krisenbedingungen und offenen Grenzen gegolten hätte.

Für entsandte Arbeitnehmende, die im Entsendungsland über ihren ursprünglichen Entsendungszeitraum hinaus unter Quarantäne gestellt werden, wurden unterschiedliche Ansätze gewählt. In einigen Ländern ist eine neue Bescheinigung zur Verlängerung der Entsendungsfrist erforderlich. In anderen Ländern ist dies nicht erforderlich, und die Verlängerung wird nach Ende der Notlage geregelt.

Zusätzliche Unterstützung in der häuslichen Kinderbetreuung

Für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, wurden vielfältige Lösungen eingeführt. In einigen Ländern werden Sonderzulagen gewährt. Oder es werden Kinderbetreuungseinrichtungen und deren Mitarbeitende unterstützt, die aufgrund von Schließungen ihre Tätigkeit einstellen mussten. Personen, die sich um Kinder kümmern, haben zuweilen auch Anspruch auf zusätzlichen Betreuungsurlaub oder Elternzeit.

Rentenzahlungen im Ausland: Lockerung der Vorschriften zur Gewährleistung der Weiterzahlung

Rentenempfangende, die in einem anderen Land als dem Versicherungsland wohnen, müssen vielfach beglaubigte Lebensbescheinigungen vorlegen. Da Rentnerinnen und Rentner wegen Ausgangsbeschränkungen nicht persönlich zum Amt gehen konnten, hatten die meisten Länder die Rücksendefristen für die erforderlichen Bescheinigungen verlängert, selbst unterzeichnete Bescheinigungen zugelassen oder auf Bescheinigungen ganz verzichtet.

Online-Dienste: ein Instrument der Zugangserleichterung zu sozialer Sicherheit

Alle ESIP-Mitglieder stellen aktuelle Informationen auf ihren Webseiten zur Verfügung. Die Online-Dienste wurden für nahezu alle notwendigen Verfahren erweitert. Telefonieren war aber auch weiterhin möglich.

Weitere Informationen finden sich in der Vergleichstabelle und auf der speziell eingerichteten Webseite von ESIP.