COVID-19: Reaktion der Sozialversicherungen
Sicherstellung von Gesundheits- und Sozialschutz in Zeiten der Pandemie
JS/UM – 06/2020
Die Coronavirus-Pandemie stellt auch
für die Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme in der Europäischen Union eine
beispiellose Herausforderung dar. Gleichzeitig kommt ihnen große Verantwortung
zu.
Krisenbekämpfung ist eine Gemeinschaftsaufgabe
Soziale Sicherheit ist ein hohes Gut. In Krisenzeiten gilt das ganz
besonders. Und wie schon in der Finanzkrise haben sich die solidarischen
Sozialsysteme als absolut stabil erwiesen. Sie haben dabei vielfach staatliche Aufgaben
geschultert und öffentliche Stellen vor Überforderung geschützt. Das tun sie
heute noch.
Über die Bereitstellung von Gesundheitsleistungen, über Krankengeld, Leistungen
bei Arbeitslosigkeit oder zur Vermeidung selbiger über Kurzarbeitergeld sind
die Existenzgrundlagen der Menschen in Europa gesichert und neue Bedarfslagen
bedient worden. Das hat vielen große Sorgen nehmen können.
Die European Social Insurance
Platform (ESIP) vereint 50 nationale Sozialversicherungsorganisationen aus 16
Mitgliedstaaten, dem Vereinigten Königreich und der Schweiz. Durch die
Umsetzung einer Vielzahl von Maßnahmen, wie die Vereinfachung der Verfahren für
den Zugang zu und die Gewährung zusätzlicher Leistungen für die am stärksten betroffenen
Personen, haben die in ESIP vertretenen Sozialversicherungsinstitutionen Flexibilität
und die Fähigkeit unter Beweis gestellt, auf die Ausnahmesituation „Corona“
geeignet und professionell zu reagieren. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der
European Social Insurance Platform (ESIP) über die ergriffenen nationalen
Maßnahmen und Anpassungen der Vorschriften.
Hier beispielhaft einige Ergebnisse
der ESIP-Umfrage:
Krankheitsleistungen und Gesundheitsfürsorge: Unterstützung der Versicherten
Überwiegend gelten die
Vorschriften über das Krankengeld wie bisher, wobei ein ärztliches Attest nun
nach einer Fernkonsultation eingeholt werden kann. Einige Länder gewähren
Krankengeld für einen größeren Personenkreis wie Risikopersonen oder Eltern,
die sich um betroffene Kinder kümmern.
In mehreren Ländern gibt es
vereinfachte Verfahren, um die Mobilität von Patientinnen und Patienten zu
erleichtern, die im Ausland betreut werden müssen. Finanzielle Unterstützung
wird auch Selbständigen im Gesundheitswesen gewährt.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen
wurden zusätzliche Mittel bereitgestellt.
Mobile Arbeitnehmende: ein pragmatischer Ansatz
Grenzgängerinnen und Grenzgänger
mussten möglicherweise ihre Tätigkeit in ihrem Wohnsitzland ausüben, da sie die
Grenzen nicht überschreiten konnten, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen. In solchen
Fällen – und unter der Voraussetzung, dass die Heimarbeit zeitlich begrenzt ist
- haben alle Länder in der Frage des anwendbaren Rechts gleich entschieden und
das Recht gelten lassen, das unter Nicht-Krisenbedingungen und offenen Grenzen
gegolten hätte.
Für entsandte Arbeitnehmende, die
im Entsendungsland über ihren ursprünglichen Entsendungszeitraum hinaus unter
Quarantäne gestellt werden, wurden unterschiedliche Ansätze gewählt. In einigen
Ländern ist eine neue Bescheinigung zur Verlängerung der Entsendungsfrist
erforderlich. In anderen Ländern ist dies nicht erforderlich, und die
Verlängerung wird nach Ende der Notlage geregelt.
Zusätzliche Unterstützung in der häuslichen Kinderbetreuung
Für Eltern, die ihre Kinder zu
Hause betreuen müssen, wurden vielfältige Lösungen eingeführt. In einigen
Ländern werden Sonderzulagen gewährt. Oder es werden Kinderbetreuungseinrichtungen
und deren Mitarbeitende unterstützt, die aufgrund von Schließungen ihre
Tätigkeit einstellen mussten. Personen, die sich um Kinder kümmern, haben zuweilen
auch Anspruch auf zusätzlichen Betreuungsurlaub oder Elternzeit.
Rentenzahlungen im Ausland: Lockerung der Vorschriften zur Gewährleistung der Weiterzahlung
Rentenempfangende, die in einem
anderen Land als dem Versicherungsland wohnen, müssen vielfach beglaubigte
Lebensbescheinigungen vorlegen. Da Rentnerinnen und Rentner wegen Ausgangsbeschränkungen
nicht persönlich zum Amt gehen konnten, hatten die meisten Länder die Rücksendefristen
für die erforderlichen Bescheinigungen verlängert, selbst unterzeichnete
Bescheinigungen zugelassen oder auf Bescheinigungen ganz verzichtet.
Online-Dienste: ein Instrument der Zugangserleichterung zu sozialer Sicherheit
Alle ESIP-Mitglieder stellen
aktuelle Informationen auf ihren Webseiten zur Verfügung. Die Online-Dienste
wurden für nahezu alle notwendigen Verfahren erweitert. Telefonieren war aber
auch weiterhin möglich.
Weitere Informationen finden sich
in der Vergleichstabelle und auf
der speziell eingerichteten Webseite von ESIP.