Verfahren zur Entwicklung eines Corona-Impfstoffes beschleunigt
Umweltverträglichkeitsprüfung wird temporär ausgesetzt
RB – 07/2020
Der aktuelle öffentliche, durch die COVID-19-Pandemie
ausgelöste Gesundheitsnotstand erfordert eine beschleunigte Entwicklung von
Arzneimitteln zur Behandlung oder Impfstoffen zur Verhütung von
Coronaerkrankungen. Aufgrund der bestehenden Dringlichkeit wurde der Vorschlag der Europäischen Kommission, die geltenden Richtlinien, zur Durchführung von
Umweltverträglichkeitsprüfungen bei klinischen Studien auszusetzen, im beschleunigten
Verfahren verabschiedet.
Notstand im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Derzeit regeln zwei Rechtsvorschriften die Anwendung und
Freisetzung genetisch veränderter Mikroorganismen (GVO). Einerseits in der Richtlinie
2009/41/EG über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in
geschlossenen Systemen, andererseits in der Richtlinie
2001/18/EG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter
Organismen in die Umwelt. Sie beabsichtigen, die menschliche Gesundheit als
auch die Umwelt zu schützen.
Jedoch besteht in der EU kein einheitlicher Ansatz zur
Bewertung und Anwendung der Richtlinien und der darin enthaltenen
Umweltverträglichkeitsprüfung. Laut Vorschlag der Kommission soll per
Verordnung die Umweltverträglichkeitsprüfung in oben genannten Richtlinien
ausgesetzt werden, solange die WHO COVID-19 als Pandemie einstuft oder ein
Beschluss der Kommission gilt, welcher eine Krisensituation aufgrund von
COVID-19 beschreibt.
Beschluss im beschleunigten Verfahren
Der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 17.06.2020 folgt
der Absicht der Coronavirus-Impfstrategie,
den bestehenden Rechtsrahmen flexibel zu nutzen, um die Entwicklung, Zulassung
und Verfügbarkeit von Impfstoffen zu beschleunigen. Wir berichteten in
den News 06/2020.
Der Abstimmung im Europäischen Parlament vorausgehend hat die EVP
Fraktion geschlossene Zustimmung für den Kommissionsvorschlag angekündigt.
Eine produktbezogene und zeitlich befristete Aussetzung der
Umweltverträglichkeitsprüfung erhöhe nicht die Chancen, einen wirksamen
Impfstoff zu finden, reduziere jedoch die administrativen Vorgaben und
beschleunige das Verfahren. Es sei wichtig, die Rahmenbedingungen für eine
zügige Entwicklung von Impfstoffen anzupassen, um die Nachfrage nach Millionen
von Impfdosen in Europa und der Welt zu decken.
Am 10.07.2020 hat das Europäische Parlament dem
Kommissionsvorschlag mit breiter Mehrheit zugestimmt.
Im schriftlichen Verfahren hat auch der Rat dem Vorschlag am 14.07.2020 zugestimmt.
Die Verordnung wird am 17.07.2020 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und zum
18.07.2020 in Kraft treten.