
Rechtsrahmen für europäische Datenräume
Anfang Juli hat die Europäische Kommission eine frühe Folgenabschätzung zu einem Rechtsrahmen für die Steuerung von europäischen Datenräumen veröffentlicht.
UM – 08/2020
Datenräume sollen erschlossen werden
Die EU-Kommission möchte, dass die im öffentlichen Sektor vorhandenen Daten
besser genutzt werden können. Darüber
hinaus soll es Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern in der
Europäischen Union (EU) leichter gemacht werden, ihre Daten auf Basis
von Freiwilligkeit zur Verfügung zu stellen. Es gäbe ein nennenswertes
Potenzial an konsentierten Daten, die auf diesem Weg gehoben werden
könnten. Diese Daten sollen zusammengeführt und nutzbar gemacht werden. Dazu brauche es organisatorische Konzepte und Strukturen, so die Kommission. Es müsse ein übergeordneter Rahmen geschaffen werden, der eine schädliche Fragmentierung des Binnenmarktes durch ein uneinheitliches Vorgehen zwischen den Sektoren und den Mitgliedstaaten verhindert.
Auf dem Weg zum Daten-Binnenmarkt
Zudem sollen die Kosten der Datennutzung durch eine bessere
technische Interoperabilität, eine Standardisierung der Schritte zur
Datenerhebung und die Schaffung von Einheiten, über die ein
Datenaustausch organisiert werden kann (Datenintermediäre), gesenkt
werden. Ziel ist, dass insgesamt mehr Daten für die Forschung und für
„innovative Nutzer“ grenzüberschreitend verfügbar gemacht werden, der europäische
Binnenmarkt für Daten weiter ausgebaut und das verfügbare Datenpozential
ausgeschöpft wird. Dafür seien die Führungs- und Leistungsstrukturen für die Datennutzung in Wirtschaft und Gesellschaft weiter zu stärken.
European Health Data Space
Die Initiative ist eingebettet in die im Februar dieses Jahres
veröffentlichte Europäische Datenstrategie. Diese sieht
sektorspezifische Datenräume vor, die auf der Grundlage bereits
bestehender Gesetze wie etwa der Datenschutzgrundverordnung operieren.
Diese Datenräume sollen der Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen
dienen. Für den Gesundheitsbereich ist zum Beispiel der Aufbau eines
Europäischen Gesundheitsdatenraums vorgesehen. Der "European Health Data Space" soll geschaffen werden, um den Umgang mit
Gesundheitsdaten für Mediziner und Gesundheitsforscher europaweit zu
harmonisieren und so zu einer
Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung beitragen.
Die Kommission will nun verschiedene Optionen prüfen. Diese reichen
vom Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bis hin zur
Verpflichtung der Staaten, bestimmte Unterstützungsleistungen für
Forschung und Unternehmen anzubieten. Europäische Einrichtungen oder
Strukturen könnten sie hierbei unterstützen.
Ausblick
Die Ergebnisse der frühen Folgenabschätzung sollen jetzt im August vorliegen. Ein Gesetzgebungsvorschlag für einen Rechtsrahmen für die Governance gemeinsamer europäischer Datenräume ist für das vierte Quartal 2020
angekündigt (Dokument nur in Englisch verfügbar). Im Rahmen der Richtlinie über offene Daten könnte im ersten Quartal 2021 ein Verfahren zur Annahme eines Durchführungsrechtsakts über hochwerige Datensätze eingeleitet werden, um Datensätze in der EU kostenlos, maschinenlesbar und über genormte Anwendungsprogrammierschnittstellen (API) zur Verfügung zu stellen.