
Ratsschlussfolgerungen „Rechte älterer Menschen“
Fokus auf Digitalisierung.
JS – 10/2020
Der Rat der EU hat am 12. Oktober 2020 Schlussfolgerungen
zum Thema „Menschenrechte,
Teilhabe und Wohlergehen älterer Menschen im Zeitalter der Digitalisierung“
angenommen.
Die Schlussfolgerungen beleuchten mehrere Aspekte
hinsichtlich der Situation älterer Menschen, insbesondere vor dem Hintergrund der
COVID-19-Pandemie: die Einschränkungen im täglichen Leben durch die Pandemie waren
für ältere Menschen oft noch drastischer spürbar als für jüngere,
beispielsweise durch Besuchsverbote in Seniorenheimen oder erschwertem Zugang
zu medizinischer Hilfe.
Der Rat bezieht sich auf die bereits bestehenden rechtlichen
Rahmen, die die Rechte älterer Menschen gewährleisten sollen. So fordert
beispielsweise die Europäische
Säule sozialer Rechte die Einhaltung und Umsetzung verschiedener Grundsätze
für bessere Lebensbedingungen für alle Menschen, ungeachtet ihres Alters.
Bekannte Chancen und Hürden der Digitalisierung
Die Schlussfolgerungen führen aus, dass die Digitalisierung
bei der Umsetzung sozialer Rechte viele Möglichkeiten bringt, aber auch Hürden.
Beispielsweise könnten Innovationen aus der Robotik zu wichtigen Fortschritten
für die Eigenständigkeit und aktive Teilhabe älterer Menschen führen. Hierbei
sei jedoch das Recht auf Privatsphäre oder auch Aspekte der Würde zu beachten.
Die Schere der IT-Kenntnisse zwischen den Generationen
vergrößere sich. Menschen arbeiten in einigen Mitgliedstaaten zunehmend länger.
Entsprechend bestehe auch hinsichtlich des Arbeitsmarktes Handlungsbedarf, um
Benachteiligungen zu verringern.
Digitalisierung könne daher auch Ungleichheiten verschärfen
und/oder bestimmte Gruppen ausschließen, die nur begrenzt oder keinen Zugang zu
digitaler Technologie haben.
Forderungen an die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission
Die Ratsschlussfolgerungen fordern, die soziale Inklusion
und Solidarität zwischen den Generationen zu stärken. Das Thema Altern solle
Einfluss finden in alle Politikbereiche. Die Situation älterer Menschen müsse
besonders auch bei den Exit- bzw. Wiederaufbaustrategien der Pandemie
berücksichtigt werden: ältere Menschen, insbesondere ältere Frauen, sollten bei
den entsprechenden Entscheidungsprozessen gehört werden.
Die Schlussfolgerungen sehen Handlungsbedarf im Bereich Gesundheits-
und Sozialwesen und in der Langzeitpflege. Die digitalen Dienstleistungen
sollen den Zugang erleichtern, nicht erschweren. Gleichzeitig sollen
Dienstleistungen auf herkömmlichem Wege weiter zur Verfügung stehen.
Weiter soll die EU-Kommission die Mitgliedstaaten bei
Maßnahmen unterstützen, die auf die Prävention chronischer Krankheiten und Gesundheitsförderung
abzielen. Hierbei solle der Fokus auf der Digitalisierung liegen.
Grünbuch Altern
Die EU-Kommission will sich dem Thema Altern in einem neuen
Grünbuch widmen (wir berichteten hier).
Die Ratsschlussfolgerungen empfehlen der EU-Kommission, in diesem Grünbuch ein
spezifisches Kapitel zu den Rechten älterer Menschen, auch älteren Menschen mit
Behinderungen, aufzunehmen. Das Augenmerk solle darauf liegen, älteren Menschen
so weit wie möglich Autonomie und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.
Das Grünbuch Altern der EU-Kommission ist für Frühjahr 2021
angekündigt.