Fokus auf Digitalisierung.

JS – 10/2020

Der Rat der EU hat am 12. Oktober 2020 Schlussfolgerungen zum Thema „Menschenrechte, Teilhabe und Wohlergehen älterer Menschen im Zeitalter der Digitalisierung“ angenommen.

Die Schlussfolgerungen beleuchten mehrere Aspekte hinsichtlich der Situation älterer Menschen, insbesondere vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie: die Einschränkungen im täglichen Leben durch die Pandemie waren für ältere Menschen oft noch drastischer spürbar als für jüngere, beispielsweise durch Besuchsverbote in Seniorenheimen oder erschwertem Zugang zu medizinischer Hilfe.

Der Rat bezieht sich auf die bereits bestehenden rechtlichen Rahmen, die die Rechte älterer Menschen gewährleisten sollen. So fordert beispielsweise die Europäische Säule sozialer Rechte die Einhaltung und Umsetzung verschiedener Grundsätze für bessere Lebensbedingungen für alle Menschen, ungeachtet ihres Alters.

Bekannte Chancen und Hürden der Digitalisierung

Die Schlussfolgerungen führen aus, dass die Digitalisierung bei der Umsetzung sozialer Rechte viele Möglichkeiten bringt, aber auch Hürden. Beispielsweise könnten Innovationen aus der Robotik zu wichtigen Fortschritten für die Eigenständigkeit und aktive Teilhabe älterer Menschen führen. Hierbei sei jedoch das Recht auf Privatsphäre oder auch Aspekte der Würde zu beachten.

Die Schere der IT-Kenntnisse zwischen den Generationen vergrößere sich. Menschen arbeiten in einigen Mitgliedstaaten zunehmend länger. Entsprechend bestehe auch hinsichtlich des Arbeitsmarktes Handlungsbedarf, um Benachteiligungen zu verringern.

Digitalisierung könne daher auch Ungleichheiten verschärfen und/oder bestimmte Gruppen ausschließen, die nur begrenzt oder keinen Zugang zu digitaler Technologie haben.

Forderungen an die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission

Die Ratsschlussfolgerungen fordern, die soziale Inklusion und Solidarität zwischen den Generationen zu stärken. Das Thema Altern solle Einfluss finden in alle Politikbereiche. Die Situation älterer Menschen müsse besonders auch bei den Exit- bzw. Wiederaufbaustrategien der Pandemie berücksichtigt werden: ältere Menschen, insbesondere ältere Frauen, sollten bei den entsprechenden Entscheidungsprozessen gehört werden.

Die Schlussfolgerungen sehen Handlungsbedarf im Bereich Gesundheits- und Sozialwesen und in der Langzeitpflege. Die digitalen Dienstleistungen sollen den Zugang erleichtern, nicht erschweren. Gleichzeitig sollen Dienstleistungen auf herkömmlichem Wege weiter zur Verfügung stehen.

Weiter soll die EU-Kommission die Mitgliedstaaten bei Maßnahmen unterstützen, die auf die Prävention chronischer Krankheiten und Gesundheitsförderung abzielen. Hierbei solle der Fokus auf der Digitalisierung liegen.

Grünbuch Altern

Die EU-Kommission will sich dem Thema Altern in einem neuen Grünbuch widmen (wir berichteten hier). Die Ratsschlussfolgerungen empfehlen der EU-Kommission, in diesem Grünbuch ein spezifisches Kapitel zu den Rechten älterer Menschen, auch älteren Menschen mit Behinderungen, aufzunehmen. Das Augenmerk solle darauf liegen, älteren Menschen so weit wie möglich Autonomie und Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen.

Das Grünbuch Altern der EU-Kommission ist für Frühjahr 2021 angekündigt.