Rat einigt sich auf gemeinsame steuerliche Meldevorschriften

Dr. S-W – 12/2020

Der Rat verständigte sich am 25. November auf eine Ergänzung der europäischen Richtlinie 2011/16 zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet des Steuerwesens. Es handelt sich unter der Abkürzung „DAC 7“ um die die inzwischen siebte Änderung. Im Fokus steht diesmal die Ausdehnung der EU-Steuertransparenzvorschriften auch auf digitale Plattformen. Damit soll sichergestellt werden, dass alle, die mit dem Verkauf von Waren oder Dienstleistungen auf Plattformen Geld verdienen, den von ihnen geschuldeten gerechten Anteil am Steueraufkommen auch tatsächlich leisten. Dies würde nicht zuletzt auch die Einkünfte der so genannten „Plattformarbeiter“ transparenter machen, vor allem - aber nicht nur – in grenzüberschreitenden Fallkonstellationen. Im äußersten Fall sind Plattformbetreiber, Plattformarbeiter und Leistungsempfänger in drei verschiedenen Ländern ansässig. Auch in diesen Fällen soll sichergestellt sein, dass die zuständige Finanzbehörde Kenntnis von den Einkünften erhält. Im Mittelpunkt der Meldevorschriften steht der Plattformbetreiber. Er muss der Behörde seines Heimatlandes regelmäßig und automatisch alle relevanten Einkommensdaten übertragen, die zur Identifizierung des Plattformarbeiters und der über die Plattform erzielten Einkünfte – genau genommen: der Umsätze – erforderlich sind. Diese Behörde leitete die Informationen dann automatisch an das für die Besteuerung zuständige Land weiter. Dies alles findet unabhängig davon statt, ob sich der Plattformbetreiber in der EU befindet oder in einem Drittstaat außerhalb der EU. Das Verfahren soll nicht nur den Steuerzugriff erleichtern, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Plattformen verringern, die häufig mehreren unterschiedlichen nationalen Meldepflichten unterliegen.

Aus Sicht der Sozialversicherung ist dieser Schritt zu begrüßen und ein Schritt in die richtige Richtung. Die auf diese Weise gewonnenen Daten können aber – schon wegen der Zweckbindung – nicht ohne weiteres für Zwecke der Sozialversicherung genutzt werden. Daher ist die Fortführung von Projekten wie dem der Errichtung eines „Digital Single Window“ wichtig.

Der Rat wird den Entwurf in den nächsten Wochen, nach einer linguistischen Überarbeitung sowie einer Anhörung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, verabschieden.