Entschließung des Europäischen Parlaments zur Beendigung von Obdachlosigkeit.

JS – 12/2020

In den letzten 10 Jahren sei die Zahl der Obdachlosen in der EU um mehr als 70 % angestiegen. Aktuell gehe man von mehr als 4 Millionen obdachlosen Unionsbürgerinnen und -bürgern aus. In Folge der COVID-19-Pandemie ist davon auszugehen, dass diese Zahl steigen wird. Mehr Menschen werden arbeitslos und von den Systemen für sozialen Schutz abhängig.


Das Europäische Parlament hat daher am 24. November 2020 eine entsprechende Entschließung zur Senkung der Obdachlosenquoten in der EU bis zum Jahr 2030 verabschiedet. Darin spricht sich das Parlament für einen europäischen Rahmen für nationale Strategien aus.


Das Parlament sieht Obdachlosigkeit unter anderem in direktem Zusammenhang mit mangelnder Zugangsmöglichkeit zur Gesundheitsversorgung. Viele obdachlose Menschen haben keine Krankenversicherung oder suchen aufgrund der Stigmatisierung von Obdachlosigkeit keine Hilfe - in Zeiten der Pandemie noch problematischer.


Eine Studie des Europäischen Netzwerks für Sozialpolitik (ESPN) aus dem Jahr 2019 gibt an, dass die Lebenserwartung obdachloser Menschen 20 Jahre niedriger liegt als bei den übrigen Menschen.

Gründe für den Anstieg von Obdachlosigkeit

Als Ursachen für den Anstieg der Obdachlosenzahlen im letzten Jahrzehnt nennt das Parlament eine Kombination von Gründen: steigende Wohnkosten, die Auswirkungen der Wirtschaftskrise, die Verringerung des Sozialschutzes und unzureichende Maßnahmen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit in vielen Mitgliedstaaten.


Durch fehlende Maßnahmen spart die öffentliche Hand jedoch keine Kosten ein: Die sozialen Kosten werden entsprechend insbesondere in den Bereichen Justiz und Gesundheit erhöht, so das Parlament.

Sozialpolitische Strategien zur Abhilfe

Das EU-Parlament möchte mehr sozialpolitische Strategien und Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene: darin sollen die Mitgliedstaaten Wege finden für einen gleichberechtigten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen wie Gesundheitsversorgung, Bildung und Sozialleistungen.


Das Parlament fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Grundsatz 19 der europäischen Säule sozialer Rechte „Wohnraum und Hilfe für Wohnungslose“ entsprechend umzusetzen. Durch „Housing First“-Projekte soll obdachlosen Menschen Wohnraum zur Verfügung gestellt werden, ohne dass hierfür Bedingungen zu erfüllen sind.


Nach Sicherung dieses Grundbedürfnisses sollen dann Wege zur beruflichen und sozialen Integration entwickelt werden. Obdachlose Menschen sollen durch Beschäftigungsprogramme, Schulungen und andere Programme Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten.


Daneben sollen eine gemeinsame Definition und kohärente Indikatoren für Obdachlosigkeit entwickelt werden, sodass das Ausmaß von Obdachlosigkeit in der EU besser ermittelt werden kann.


Es bleibt abzuwarten, wie dies auf EU- und nationaler Ebene umgesetzt wird, um das Ziel 2030 zu erreichen.