Brexit I Partnerschaftsvertrag zu Weihnachten
Billigung des EU-Parlaments steht noch aus.
JS – 01/2021
Kurz vor Ablauf der Übergangsphase wurde Ende Dezember eine
Einigung zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich gefunden.
Hierfür wurde knapp ein Jahr lang verhandelt. Der am 24. Dezember 2020
getroffene Partnerschaftsvertrag regelt das Verhältnis jedoch zunächst nur
vorläufig: das Europäische Parlament (EU-Parlament) muss das Abkommen in den nächsten Wochen noch
billigen.
Derzeit prüft das EU-Parlament das über 1000 Seiten starke
Abkommen, zunächst in den Fachausschüssen. Die endgültige Entscheidung des
Parlaments wird voraussichtlich in der Plenartagung im März getroffen. Erst
dann tritt das Abkommen endgültig in Kraft.
Welche Regelungen sind vorgesehen?
Der Partnerschaftsvertrag begründet insbesondere eine
Wirtschaftspartnerschaft. Für Waren bestehen keine Zölle oder Importquoten. Es
gelten hingegen neue Verfahren für die Beförderung von Waren. Beispielsweise
brauchen LKWs eine "Kent Access Permit": die Erlaubnis, in der
Grafschaft Kent unterwegs zu sein. Dover und Folkestone liegen in dieser
Grafschaft. Daher benötigt diese Erlaubnis, wer zum Hafen oder zum Eurotunnel muss.
Sie wird nur gewährt, wenn die entsprechenden Dokumente für die
EU-Importkontrollen vorliegen. Also mehr Bürokratie und eventuell längere
Wartezeiten für LKW-Fahrerinnen und -fahrer mit Auswirkungen auf deren
Ruhezeiten.
Im Hinblick auf die Umsatzsteuer ist das Vereinigte Königreich
nun grundsätzlich ein Drittland. Dementsprechend muss für den Handel oder die
Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich die umsatzsteuerliche
Situation geprüft werden.
Berufliche Qualifikationen werden nicht mehr automatisch
anerkannt. Fachkräfte beispielsweise aus dem Gesundheitsbereich müssen ihre
Qualifikationen in dem EU-Mitgliedstaat anerkennen lassen, in dem sie tätig
sein möchten. Berufsorganisationen können jedoch erleichterte
Anerkennungsregelungen für spezifische Berufe vorschlagen. Voraussetzung
hierfür ist, dass dies im beiderseitigen wirtschaftlichen Interesse ist.
Zu den Regelungen der sozialen Sicherung finden Sie in diesem Artikel weitere Informationen.
Studienaustausch Erasmus+
Nach dem Partnerschaftsvertrag nimmt das Vereinigte Königreich
künftig nicht mehr an dem Studienaustauschprogramm Erasmus+ teil. Bisher
bewilligte Austausche sollen aber noch bis 2023 stattfinden. Das Vereinigte
Königreich möchte offenbar ein eigenes Förderprogramm für britische Studierende
schaffen. Studierende aus der EU können nur mehr hoffen, dass in Zukunft durch
Universitätspartnerschaften ein Austausch ermöglicht werden kann. Es gelten hierfür
jedoch andere Visumsbedingungen.
Reisen
Britische Staatsangehörige benötigen für Reisen mit einer
Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen weiterhin kein Visum. Sie müssen jedoch
ein Rückreiseticket besitzen und nachweisen können, über ausreichende Mittel
für ihren Aufenthalt zu verfügen. EU-Bürgerinnen und -Bürger benötigen
ebenfalls kein Visum für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich von bis zu
sechs Monaten. Zur Einreise braucht es nun jedoch einen gültigen Reisepass.
Detailliertere Informationen über die Regelungen finden Sie
auf der Webseite
der Europäischen Kommission.