Billigung des EU-Parlaments steht noch aus.

JS – 01/2021

Kurz vor Ablauf der Übergangsphase wurde Ende Dezember eine Einigung zwischen der Europäischen Union (EU) und dem Vereinigten Königreich gefunden. Hierfür wurde knapp ein Jahr lang verhandelt. Der am 24. Dezember 2020 getroffene Partnerschaftsvertrag regelt das Verhältnis jedoch zunächst nur vorläufig: das Europäische Parlament (EU-Parlament) muss das Abkommen in den nächsten Wochen noch billigen.

Derzeit prüft das EU-Parlament das über 1000 Seiten starke Abkommen, zunächst in den Fachausschüssen. Die endgültige Entscheidung des Parlaments wird voraussichtlich in der Plenartagung im März getroffen. Erst dann tritt das Abkommen endgültig in Kraft.

Welche Regelungen sind vorgesehen?

Der Partnerschaftsvertrag begründet insbesondere eine Wirtschaftspartnerschaft. Für Waren bestehen keine Zölle oder Importquoten. Es gelten hingegen neue Verfahren für die Beförderung von Waren. Beispielsweise brauchen LKWs eine "Kent Access Permit": die Erlaubnis, in der Grafschaft Kent unterwegs zu sein. Dover und Folkestone liegen in dieser Grafschaft. Daher benötigt diese Erlaubnis, wer zum Hafen oder zum Eurotunnel muss. Sie wird nur gewährt, wenn die entsprechenden Dokumente für die EU-Importkontrollen vorliegen. Also mehr Bürokratie und eventuell längere Wartezeiten für LKW-Fahrerinnen und -fahrer mit Auswirkungen auf deren Ruhezeiten.

Im Hinblick auf die Umsatzsteuer ist das Vereinigte Königreich nun grundsätzlich ein Drittland. Dementsprechend muss für den Handel oder die Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich die umsatzsteuerliche Situation geprüft werden.  

Berufliche Qualifikationen werden nicht mehr automatisch anerkannt. Fachkräfte beispielsweise aus dem Gesundheitsbereich müssen ihre Qualifikationen in dem EU-Mitgliedstaat anerkennen lassen, in dem sie tätig sein möchten. Berufsorganisationen können jedoch erleichterte Anerkennungsregelungen für spezifische Berufe vorschlagen. Voraussetzung hierfür ist, dass dies im beiderseitigen wirtschaftlichen Interesse ist.

Zu den Regelungen der sozialen Sicherung finden Sie in diesem Artikel weitere Informationen.

Studienaustausch Erasmus+

Nach dem Partnerschaftsvertrag nimmt das Vereinigte Königreich künftig nicht mehr an dem Studienaustauschprogramm Erasmus+ teil. Bisher bewilligte Austausche sollen aber noch bis 2023 stattfinden. Das Vereinigte Königreich möchte offenbar ein eigenes Förderprogramm für britische Studierende schaffen. Studierende aus der EU können nur mehr hoffen, dass in Zukunft durch Universitätspartnerschaften ein Austausch ermöglicht werden kann. Es gelten hierfür jedoch andere Visumsbedingungen.

Reisen

Britische Staatsangehörige benötigen für Reisen mit einer Aufenthaltsdauer von bis zu 90 Tagen weiterhin kein Visum. Sie müssen jedoch ein Rückreiseticket besitzen und nachweisen können, über ausreichende Mittel für ihren Aufenthalt zu verfügen. EU-Bürgerinnen und -Bürger benötigen ebenfalls kein Visum für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich von bis zu sechs Monaten. Zur Einreise braucht es nun jedoch einen gültigen Reisepass.

Detailliertere Informationen über die Regelungen finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission.