COVID-19-Impfstoffverteilung und -verträge
Aussprache des Parlaments mit der Kommission.
WN – 01/2021
Am 12. Januar fand eine Aussprache zwischen dem Gesundheitsausschuss
des EU-Parlaments und der Generaldirektorin der DG SANTE, Sandra Gallina, der
führenden Verhandlerin der EU-Impfstoffverträge, zu den COVID-19-Impfstoffen
statt. Sie zeigte sich grundsätzlich sehr zufrieden damit, dass zwei der
Impfstoffe bereits eine vorläufige Zulassung haben, deren Wirksamkeit und
Effizienz sogar höher als ursprünglich angenommen seien.
Die Abgeordneten kritisierten insbesondere eine mangelnde
Transparenz der Europäischen Kommission, die zu Unsicherheit und auch Fehlinformationen führte.
Dies aufgreifend, stehe nun ein erster Vertrag
(CureVac) für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier im Leseraum des Europäischen
Parlaments in Brüssel zur Einsicht bereit, die anderen Verträge sollen folgen. Aus
Sicherheitsaspekten dürfe die Einsicht nur persönlich und einzeln erfolgen,
auch Handys seien im Lesesaal nicht erlaubt. In diesem Rahmen könne auch
nachgelesen werden, dass insbesondere die Produkthaftungsrichtlinie eingehalten
wurde, so die Generaldirektorin. Das Haftungsthema spielte immer wieder eine
große Rolle in Frage- und Ausspracherunden.
Impfstofflieferung
Hinsichtlich der vermehrt in den Medien aufgegriffenen
Lieferprobleme zeichnete die Generaldirektorin ein grundsätzlich optimistisches
Bild. Der Europäischen Kommission seien bis zum Zeitpunkt der Aussprache lediglich drei
konkret aufgetretene Fälle bekannt. Die Organisation in den Mitgliedstaaten sei
zwar unterschiedlich (einige verfügen z.B. über eine zentrale
Anlieferungsstelle, andere über mehrere), funktioniere logistisch bisher aber überwiegend
gut.
Das Europäische Zentrum für die Prävention und die
Kontrolle von Krankheiten (ECDC) baue aktuell ein System auf, über welches die
Mitgliedstaaten melden sollen, welche Anzahl von Impfstoffen sie erhalten und
verwendet haben. So sollen zentral Informationen zur Effizienz der nationalen
Impfkampagnen bereitstehen und frühzeitig Lücken in der Verteilung der Chargen
identifiziert werden.
Bisher keine nationalen Alleingänge
Die Mitgliedstaaten halten sich außerdem an die Impfstrategie-Empfehlungen,
welche die Kommission am 15. Oktober 2020 herausgegeben hat. Parallelverträge mit
den Herstellern auf nationaler Ebene seien aber gemäß den vertraglichen
Regelungen zwischen EU und den Herstellern rechtlich ausgeschlossen, betonte
Sandra Gallina auf mehrfache Nachfragen der Abgeordneten zu diesem Aspekt. Alle
Impfdosen, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Abrufverfahrens bestellt
wurden, können auch geliefert werden. Darüber hinaus habe die Kommission die
Bestellung der Impfdosen beim Hersteller BioNTech/Pfizer von ursprünglich 300 Mio.
verdoppeln können. Die Europäische Kommission habe gekauft, was gekauft werden konnte, so
die Generaldirektorin.
Auf die Frage, wie es um den nächsten Impfstoff von AstraZeneca
stehe, stellte Frau Gallina in Aussicht, dass der Hersteller eine vorläufige
Zulassung bereits beantragt habe, die voraussichtlich am 29. Januar seitens der
Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) erfolgen könne.
Die aufgezeichnete Sitzung können Sie hier nachträglich abrufen. Zur COVID-19-Impfstoffstrategie der Kommission
berichteten wir im vergangenen Jahr, zum letzten Artikel kommen Sie hier.
Der CureVac Vertrag wurde inzwischen auch online
veröffentlicht, diesen finden Sie hier.