Mobiltelefon als neuer Ausweis?

IF – 06/2021

Die Europäische Kommission hat am 3. Juni einen gesetzlichen Rahmen für eine europäische digitale Identität (eID) vorgeschlagen. Die eID soll allen EU-Bürgerinnen und -bürgern sowie Unternehmen in der EU zur Verfügung stehen. Angekündigt wurde die Implementierung bereits im Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte in Zusammenhang mit dem Europäischen Sozialversicherungspass (siehe News 03/2021).

Aufwertung der Mobiltelefone

Die europäische digitale Identität (eID) soll für jeden verfügbar sein, der sie nutzen möchte. Auf dem Mobiltelefon soll es künftig möglich sein, die eigene Identität und elektronische Dokumente in der elektronischen Brieftasche („Wallet“) vorzuweisen.

Benutzer sollen auch bestimmte persönliche Eigenschaften nachweisen können, um Zugang zu öffentlichen und privaten digitalen Diensten in der EU zu erhalten. Erwähnenswert wäre hier beispielsweise die Abfertigung am Flughafen bis hin zur Anmietung eines Autos inklusive gespeichertem digitalem Führerschein wie auch Ausbildungsnachweise oder Fußball- und Konzerttickets in der Wallet.

Datenschutz unter Selbstkontrolle

Benutzer sollen die vollständige Kontrolle über ihre eigenen Daten haben, diese verwalten und auch auswählen, welche Aspekte ihrer Identität, Daten und Zertifikate sie mit Dritten teilen, und diese Weitergabe nachverfolgen. Eine Benutzerkontrolle soll sicherstellen, dass nur Informationen geteilt werden, die geteilt werden müssen.

Technik vor Nutzung

Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird die Kommission mit den Mitgliedstaaten und dem Privatsektor an technischen Aspekten der europäischen digitalen Identität arbeiten. Viele Mitgliedstaaten haben in ihren nationalen Plänen, im Rahmen des Programms NextGenerationEU, Projekte zur Umsetzung von E-Government-Lösungen, einschließlich der eID, vorgesehen.

Dem Verordnungsvorschlag wurde auch eine Empfehlung beigefügt. Die Kommission fordert darin die Mitgliedstaaten auf, bis September 2022 ein Instrumentarium einzurichten und unverzüglich mit den erforderlichen Vorarbeiten zu beginnen. Diese Toolbox soll den technischen Aufbau, Standards und Leitlinien für bewährte Verfahren umfassen. Somit sind nun die Mitgliedstaaten am Zug.

Grenzüberschreitende Nutzung erwünscht

Bis 2030 sollen alle wichtigen öffentlichen Dienste online verfügbar sein. Ebenfalls ist geplant, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu elektronischen Krankenakten haben sollen. Ziel ist, dass 80 % der Bürgerinnen und Bürger eine eID-Lösung verwenden sollen. Aufbauend auf Initiativen, wie im Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte angekündigt, soll eine gemeinsame Nutzung von Sozialversicherungsnachweisen oder digitale Reisedokumente ermöglicht werden. Dadurch soll der grenzüberschreitende Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im öffentlichen als auch im privaten Sektor reduziert werden.

Den Vorschlag der Europäischen Kommission und die Begleitdokumente finden Sie hier. Die Empfehlung an die Mitgliedstaaten zur Errichtung der eID können Sie hier einsehen.