Europa soll digitaler werden
Mobiltelefon als neuer Ausweis?
IF – 06/2021
Die Europäische Kommission hat am 3. Juni einen gesetzlichen
Rahmen für eine europäische digitale Identität (eID) vorgeschlagen. Die eID
soll allen EU-Bürgerinnen und -bürgern sowie Unternehmen in der EU zur
Verfügung stehen. Angekündigt wurde die Implementierung bereits im Aktionsplan
zur Europäischen Säule sozialer Rechte in Zusammenhang mit dem Europäischen
Sozialversicherungspass (siehe News
03/2021).
Aufwertung der Mobiltelefone
Die europäische digitale Identität (eID) soll für jeden
verfügbar sein, der sie nutzen möchte. Auf dem Mobiltelefon soll es
künftig möglich sein, die eigene Identität und elektronische Dokumente in der
elektronischen Brieftasche („Wallet“) vorzuweisen.
Benutzer sollen auch bestimmte
persönliche Eigenschaften nachweisen können, um Zugang zu öffentlichen und
privaten digitalen Diensten in der EU zu erhalten. Erwähnenswert wäre hier
beispielsweise die Abfertigung am Flughafen bis hin zur Anmietung
eines Autos inklusive gespeichertem digitalem Führerschein wie auch Ausbildungsnachweise oder Fußball- und Konzerttickets in der Wallet.
Datenschutz unter Selbstkontrolle
Benutzer sollen die vollständige Kontrolle über ihre eigenen Daten haben, diese verwalten und
auch auswählen, welche Aspekte ihrer Identität, Daten und Zertifikate sie mit
Dritten teilen, und diese Weitergabe nachverfolgen. Eine Benutzerkontrolle soll
sicherstellen, dass nur Informationen geteilt werden, die geteilt werden müssen.
Technik vor Nutzung
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird die Kommission
mit den Mitgliedstaaten und dem Privatsektor an technischen Aspekten der
europäischen digitalen Identität arbeiten. Viele Mitgliedstaaten haben in ihren
nationalen Plänen, im Rahmen des Programms NextGenerationEU,
Projekte zur Umsetzung von E-Government-Lösungen, einschließlich der eID, vorgesehen.
Dem Verordnungsvorschlag wurde auch eine Empfehlung beigefügt. Die
Kommission fordert darin die Mitgliedstaaten auf, bis September 2022 ein
Instrumentarium einzurichten und unverzüglich mit den erforderlichen
Vorarbeiten zu beginnen. Diese Toolbox soll den technischen Aufbau, Standards
und Leitlinien für bewährte Verfahren umfassen. Somit sind nun die
Mitgliedstaaten am Zug.
Grenzüberschreitende Nutzung erwünscht
Bis 2030 sollen alle wichtigen öffentlichen Dienste
online verfügbar sein. Ebenfalls ist geplant, dass alle Bürgerinnen und Bürger
Zugang zu elektronischen Krankenakten haben sollen. Ziel ist, dass 80 % der
Bürgerinnen und Bürger eine eID-Lösung verwenden sollen. Aufbauend auf
Initiativen, wie im Aktionsplan zur Europäischen Säule sozialer Rechte angekündigt, soll eine gemeinsame Nutzung von
Sozialversicherungsnachweisen oder digitale Reisedokumente ermöglicht werden. Dadurch soll der grenzüberschreitende Verwaltungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
sowie Unternehmen im öffentlichen als auch im privaten Sektor reduziert werden.