Die Europäische Kommission hat am 26. Januar den Entwurf für eine gemeinsame Erklärung von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade vorgelegt.

VS – 02/2022

Mit dem Entwurf für eine gemeinsame Erklärung soll eine Richtschnur für ein auf den Menschen ausgerichtetes, sicheres, inklusives und offenes digitales Umfeld formuliert werden, in dem niemand zurückgelassen wird. So soll sichergestellt werden, dass die Werte der Europäischen Union und die persönlichen Rechte und Freiheiten des Einzelnen, wie sie im Unionsrecht anerkannt sind, nicht nur offline, sondern auch online geachtet und durchgesetzt werden.

Zentrale Rechte und Grundsätze für den digitalen Wandel

Im Erklärungsentwurf werden in sechs Kapiteln die zentralen Rechte und Grundsätze für den digitalen Wandel behandelt:

(1)    Die Menschen im Mittelpunkt des digitalen Wandels

Danach soll die Digitalisierung allen Europäerinnen und Europäern dienen und die Werte der Union sowie die persönlichen Rechte des Einzelnen gewahrt werden. Auch soll diese Vision des digitalen Wandels in den internationalen Beziehungen aktiv zur Geltung gebracht werden.

(2)    Solidarität und Inklusion

Alle Menschen sollen Zugang zu Technik haben. Dabei soll der digitale Wandel dazu beitragen die Menschen Europas zu einen und nicht zu spalten.

(3)    Wahlfreiheit

Dies umfasst den Umgang mit Algorithmen und Systemen der künstlichen Intelligenz. Es gilt, dass die Entscheidungen der Einzelnen nicht durch die digitale Technik vorbestimmt werden dürfen. Hierzu werden Transparenz- und Informationspflichten formuliert.

(4)    Teilhabe im digitalen öffentlichen Raum

Danach soll digitale Technik die demokratische Teilhabe fördern. Die Grundrechte und insbesondere die Meinungs- und die Informationsfreiheit sind auch im Online-Umfeld zu wahren.

(5)    Sicherheit, Schutz und Befähigung

Es gilt für Jede Person das Recht auf den Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten im Online-Umfeld. Insbesondere ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Online-Welt sicherzustellen. Auch sollen diese dazu befähigt werden, im Online-Umfeld sichere und fundierte Entscheidungen zu treffen.

(6)    Nachhaltigkeit

Die negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen digitaler Produkte und Dienstleistungen sollen minimiert werden.

Die zentralen Rechte und Grundsätze sollen zum weltweiten Standard werden

In der Mitteilung der Europäische Kommission ‚Eine europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade‘ werden Zielsetzung und Aufgabe des Erklärungsentwurfs erläutert. So sind die Förderung und die Umsetzung der dargelegten Grundsätze als eine gemeinsame politische Verpflichtung und Verantwortung der Union und der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu verstehen. Ausdrückliches Ziel ist, mit einer gemeinsamen Erklärung einen weltweiten Standard für Rechte und Grundsätze in der Digitalisierung zu schaffen.

Angesichts des politischen Charakters der Erklärung entsprechen danach nicht alle Grundsätze unmittelbar durchsetzbaren Rechten. Einige seien bereits in Rechtsvorschriften festgelegt, während andere möglicherweise weitere Maßnahmen auf der geeigneten Ebene erfordern. Hervorgehoben wird, dass der Entwurf grundsätzlich in Verbindung mit den Rechtsakten und Instrumenten der EU zu verstehen ist und diese unberührt lässt.

Jährliches Monitoring soll für die Umsetzung der zentralen Rechte und Grundsätze sorgen

Damit die Erklärung konkrete Auswirkungen vor Ort entfaltet, schlägt die Europäische Kommission vor, im Rahmen eines jährlichen Berichts über den Stand der digitalen Dekade die Fortschritte zu überwachen, Lücken zu bewerten und Empfehlungen für Maßnahmen auszusprechen.

Wie geht es weiter:

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade wird vom Europäischen Parlament und dem Rat erörtert. Die Europäische Kommission strebt eine Billigung bis zum Sommer2022 an.