Was offline illegal ist, soll dies auch online sein!
Die Europäische Kommission hat am 26. Januar den Entwurf für eine gemeinsame Erklärung von Europäischer Kommission, Europäischem Parlament und Rat zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale Dekade vorgelegt.
VS – 02/2022
Mit dem Entwurf für eine gemeinsame Erklärung soll eine Richtschnur für ein auf den Menschen ausgerichtetes, sicheres,
inklusives und offenes digitales Umfeld formuliert werden, in dem niemand zurückgelassen
wird. So soll sichergestellt werden, dass die Werte der Europäischen Union und
die persönlichen Rechte und Freiheiten des Einzelnen, wie sie im Unionsrecht anerkannt
sind, nicht nur offline, sondern auch online geachtet und durchgesetzt werden.
Zentrale Rechte und Grundsätze für den digitalen Wandel
Im Erklärungsentwurf werden in
sechs Kapiteln die zentralen Rechte und Grundsätze für den digitalen Wandel
behandelt:
(1) Die Menschen im Mittelpunkt des digitalen
Wandels
Danach soll die Digitalisierung allen Europäerinnen und
Europäern dienen und die Werte der Union sowie die persönlichen Rechte des
Einzelnen gewahrt werden. Auch soll diese Vision des digitalen Wandels in den internationalen
Beziehungen aktiv zur Geltung gebracht werden.
(2) Solidarität und Inklusion
Alle Menschen sollen Zugang
zu Technik haben. Dabei soll der digitale Wandel dazu beitragen die Menschen Europas
zu einen und nicht zu spalten.
(3) Wahlfreiheit
Dies umfasst den Umgang mit Algorithmen und Systemen
der künstlichen Intelligenz. Es gilt, dass die Entscheidungen der Einzelnen nicht
durch die digitale Technik vorbestimmt werden dürfen. Hierzu werden Transparenz-
und Informationspflichten formuliert.
(4) Teilhabe im digitalen öffentlichen Raum
Danach soll digitale Technik die demokratische Teilhabe fördern.
Die Grundrechte und insbesondere die Meinungs- und die Informationsfreiheit sind
auch im Online-Umfeld zu wahren.
(5) Sicherheit, Schutz und Befähigung
Es gilt für Jede Person das
Recht auf den Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten im Online-Umfeld.
Insbesondere ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Online-Welt sicherzustellen.
Auch sollen diese dazu befähigt werden, im Online-Umfeld sichere und fundierte
Entscheidungen zu treffen.
(6) Nachhaltigkeit
Die negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen digitaler
Produkte und Dienstleistungen sollen minimiert werden.
Die zentralen Rechte und Grundsätze sollen zum weltweiten Standard werden
In der Mitteilung
der Europäische Kommission ‚Eine europäische Erklärung zu den digitalen Rechten
und Grundsätzen für die digitale Dekade‘ werden Zielsetzung und Aufgabe des
Erklärungsentwurfs erläutert. So sind die Förderung und die Umsetzung der dargelegten
Grundsätze als eine gemeinsame politische Verpflichtung und Verantwortung der
Union und der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu
verstehen. Ausdrückliches
Ziel ist, mit einer gemeinsamen Erklärung einen weltweiten Standard für Rechte und Grundsätze in der Digitalisierung zu schaffen.
Angesichts
des politischen Charakters der Erklärung entsprechen danach nicht alle
Grundsätze unmittelbar durchsetzbaren Rechten. Einige seien bereits in
Rechtsvorschriften festgelegt, während andere möglicherweise weitere Maßnahmen
auf der geeigneten Ebene erfordern. Hervorgehoben wird, dass der Entwurf grundsätzlich
in Verbindung mit den Rechtsakten und Instrumenten der EU zu verstehen ist und diese
unberührt lässt.
Jährliches Monitoring soll für die Umsetzung der zentralen Rechte und Grundsätze sorgen
Damit
die Erklärung konkrete Auswirkungen vor Ort entfaltet, schlägt die Europäische Kommission
vor, im Rahmen eines jährlichen Berichts über den Stand der digitalen Dekade die Fortschritte zu überwachen, Lücken zu bewerten und Empfehlungen für
Maßnahmen auszusprechen.
Wie geht es weiter:
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für eine
europäische Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen für die digitale
Dekade wird vom Europäischen Parlament und dem Rat erörtert. Die Europäische
Kommission strebt eine Billigung bis zum Sommer2022 an.