Die Chefberaterinnen und -berater der Europäischen Kommission äußern sich zur Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung.

UM/LB – 03/2022

Im Rahmen des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung haben die wissenschaftlichen Chefberaterinnen und -berater der Europäischen Kommission – die sogenannte Group of Chief Scientific Advisors (GCSA) – Empfehlungen zur Verbesserung der Krebsfrüherkennung veröffentlicht. Die Stellungnahme der Expertenkommission dient als Grundlage für einen Vorschlag der Europäischen Kommission an den Rat, der über die Aktualisierung seiner Empfehlung für die Krebsfrüherkennung von 2003 entscheiden wird. Nach derzeitigem Stand (Jan. 2022) soll der Aktualisierungsprozess bis spätestens 2025 abgeschlossen sein.

Inanspruchnahme steigern, neue Screenings einführen

Mit ihren Empfehlungen zur Krebsfrüherkennung als einem der zentralen Bausteine im Kampf gegen Krebs zielt das Beratungsgremium zum einen auf eine verbesserte Teilnahme an den etablierten bevölkerungsbezogenen Programmen zur Krebsfrüherkennung und macht Vorschläge, wie die bestehenden Screening-Programme für Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs ausgeweitet werden können. Zum anderen wird die Ausdehnung der Früherkennung über Screenings auf Lungen- und Prostatakrebs sowie eingeschränkt auch auf Magenkrebs empfohlen.

Empfehlungen zur Krebsfrüherkennung

Die konkreten Empfehlungen beinhalten zum Beispiel:

  • ein Mammografie-Screening zur Früherkennung von Brustkrebs für Frauen unter 50 Jahren,
     
  • eine Prüfung auf Humanen Papillomvirus (HPV) und eine HPV-Impfung zur Bekämpfung des Gebärmutterhaltkrebs für unter 15-Jährige,
     
  • im Rahmen der Darmkrebsfrüherkennung Fäkal-Immunologische Tests (FIT) als bevorzugten Triage-Tests vor einer Koloskopie,
     
  • die Niedrigdosis-Computertomographie für (auch ehemalige) Raucherinnen und Raucher im Rahmen eines Programms zur Früherkennung von Lungenkrebs,
     
  • prostata-spezifische Antigen-Verfahren (PSA-Screening) in Kombination mit ergänzenden MRT bei der Früherkennung von Prostatakrebs sowie
     
  • ein Magenkrebs-Screening in Regionen mit mittleren bis hohen Inzidenzraten.
     

Die Expertinnen und Experten haben außerdem über Verfahren zur Frühdiagnostik von Speiseröhrenkrebs mittels endoskopischer Untersuchungen und Eierstockkrebs mittels Ultraschall und einem CA124-Screening beraten. Mangels ausreichender Belege werden hierfür jedoch keine Empfehlungen für die Aufnahme in populationsbezogene Früherkennungsprogramme ausgesprochen.

Leitlinien dynamisieren

Die konkreten Empfehlungen werden ergänzt durch allgemein formulierte Maßnahmen zur verbesserten Krebsfrüherkennung, zum Beispiel Selbst-Testungen zu Hause, Informations­angebote und gemeinsame Entscheidungsprozesse. Zudem rät die GCSA zur Entwicklung von dynamischen Leitlinien-Systemen, die die zügige und kontinuierliche Anpassung von Screening-Programmen an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse ermöglichen – zum Beispiel im Hinblick auf neue Technologien. Schulungsmaßnahmen, Qualitätssicherung und Dokumentation finden ebenfalls Erwähnung.

Hohe Evidenz sicherstellen

Mit ihren Vorschlägen gehen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über den Rahmen dessen, was derzeit in Deutschland Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung ist, nennenswert hinaus. Die Deutsche Sozialversicherung hat im Rahmen des Sondierungsprozesses in einer kurzen Stellungnahme deutlich gemacht, dass bei der Weiterentwicklung der Früherkennungsprogramme neben Wirksamkeit und Kosten auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen patientenrelevantem Nutzen und Schaden zu achten ist.

Eine Ausweitung der Screenings auf weitere Krebsarten sei nur dann gerechtfertigt, wenn eine genügend hohe Evidenz für deren Nutzen hinsichtlich Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit sowie eine ausgewogene Nutzen-Schadens-Bilanz gegeben ist. An diesem Anspruch müssen sich die Vorschläge der Kommissionsberaterinnen und -berater messen lassen.  

Die vollständige Publikation der GCSA-Chefberater finden Sie hier: „Cancer Screening in the European Union“.