Rücklagenfonds der öffentlichen Rentenversicherungsträger passen sich an

VS – 04/2022

Verantwortungsbewusstes Anlageverhalten nach ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien (Environmental Social Governance – kurz: ESG) gewinnt zunehmend an Bedeutung, so beispielsweise auf EU-Ebene im Richtlinienvorschlag über die unternehmerische Sorgfaltspflicht im Bereich der Nachhaltigkeit (europäisches Lieferkettengesetz – siehe News 3/22). Eine aktuelle Studie zeigt, dass dies auch für Rücklagenfonds der öffentlichen Rentenversicherungsträger in Schweden und Finnland gilt.

Nachhaltigkeit – ein Begriff im Wandel

Das Thema nachhaltige Renten steht vor dem Hintergrund des demografischen Wandels seit mehreren Jahrzehnten weit oben auf der politischen Agenda. Es gibt dabei mindestens zwei Definitionen von Nachhaltigkeit in Rentensystemen, nämlich eine restriktive und eine weiter gefasste. Die restriktive Definition reduziert den Begriff der Nachhaltigkeit auf eine reine Frage des finanziellen Gleichgewichts des Rentensystems. Ein Rentensystem ist nachhaltig, wenn sein Haushalt ausgeglichen ist. Diese Definition wird von Wissenschaft und Politik teilweise kritisch hinterfragt: Sie blende mögliche Auswirkungen auf andere wesentliche Aspekte der Rentenpolitik aus und sei nicht geeignet, um komplexe Fragen wie die Sicherung der gegenwärtigen und zukünftigen Alterssicherung zu behandeln.

Daher haben auf europäischer Ebene Mitgliedsstaaten und Europäische-Kommission drei übergeordnete rentenpolitische Ziele formuliert. Neben der Wahrung der finanziellen Tragfähigkeit der Rentensysteme sind dies die Sicherstellung eines angemessenen Alterseinkommens und die Erhöhung von Erwerbsbeteiligung und Lebensarbeitszeit. In den vergangenen Jahren ist der Begriff der Nachhaltigkeit um verantwortungsbewusstes Handeln und Anlageverhalten nach ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien erweitert worden. Die Diskussion um nachhaltige Renten gewinnt somit immer weiter an Bedeutung.

Nachhaltige Anlagen

Auch bei einem Anlagenkauf nach ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien steht weiterhin die Renditeerwartung - unter Berücksichtigung möglicher Risiken - im Vordergrund. Dabei wird angenommen, dass die Einbeziehung ethischer, ökologischer und sozialer Kriterien zu einer Minimierung langfristiger Risiken beiträgt.

Schweden und Finnland – unterschiedliche Wege, vergleichbare Entwicklung 

Die Anlagemöglichkeiten von gesetzlichen Rentenversicherungsträgern werden durch den jeweiligen nationalen Gesetzgeber reglementiert und unterliegen oft starken Restriktionen. Einige Rentenversicherungsträger verfügen jedoch über größere Freiheitsgrade und können eigene Anlagestrategien entwickeln. Hierzu zählen in Europa die Rücklagenfonds der öffentlichen Rentenversicherungsträger in Schweden und Finnland. In einer aktuellen Studie wird gezeigt, dass die finnischen und schwedischen Rentenanlagen ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien folgen. Der Weg war in beiden Ländern jedoch unterschiedlich.

In Schweden hat der Gesetzgeber eine aktive Rolle eingenommen. Dabei wird die Frage einer langfristig nachhaltigen und rentablen Anlagestrategie sowohl in der Politik als auch in der Wissenschaft diskutiert. In Finnland gab es dagegen weder gesetzliche Regelung noch hat hierzu eine öffentliche Diskussion stattgefunden. Dort liegt die Triebfeder bei dem Management der Rentenfonds. Diese sind dabei primär durch den internationalen Diskurs eines verantwortungsbewussten Anlageverhaltens beeinflusst worden. Insbesondere der Fokus auf Anlagen mit langfristigen Renditen bei geringem Risiko hat die Entscheider zu einer zunehmenden Einbeziehung von ethischen, ökologischen und sozialen Kriterien motiviert.