Meilen­stein im Pilot­pro­jekt: euro­päi­scher Sozi­al­ver­si­che­rungs­aus­weis

LB – 08/2022

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) haben unabhängig von ihrem Aufenthaltsort innerhalb der EU Ansprüche auf Sozialleistungen. Diese werden zwischen den Mitgliedstaaten und ihren sozialen Sicherungssystemen mittels europarechtlicher Vorschriften koordiniert. Ein Instrument dafür ist der europäische Sozialversicherungsausweis, dessen Umsetzung derzeit in einem Pilotprojekt geprüft wird.

Digi­taler Wandel in der öffent­li­chen Verwal­tung

Europa fit für das digitale Zeitalter zu machen, gehört zu den obersten Prioritäten der EU. Im Rahmen einer Digitalstrategie soll die digitale Souveränität der EU ausgebaut werden. Der digitale Wandel soll in Einklang mit den europäischen Werten und Grundrechten erfolgen.

Daten stehen im Mittelpunkt des digitalen Wandels. Nicht nur ihre Menge wächst – auch die Nutzungsmöglichkeiten entwickeln sich weiter. Darin liegt die große Chance für effektivere und effizientere Prozesse – zum Beispiel in der öffentlichen Verwaltung. Die Digitalisierung öffentlicher Dienste gehört zu den vier wesentlichen Zielbereichen des Politikprogramms für die digitale Dekade 2030.

Koor­di­nie­rung der euro­päi­schen Systeme der sozialen Sicher­heit

In den EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, digitale Technologien einzusetzen, um untereinander Daten austauschen und verarbeiten zu können. Dafür wurde bereits ein System für den europäischen Austausch von Informationen zur sozialen Sicherheit (European Exchange of Social Security Information – EESSI) eingeführt. Es ermöglicht europäischen Sozialversicherungsträgern einen schnellen, sicheren und fehlerfreien Informationsaustausch.

Auch EU-Bürgerinnen und Bürger sollen von den Vorteilen der Digitalisierung – gerade auch bei grenzüberschreitenden Aktivitäten – profitieren. Kurz gesagt, sollen für sie alle wichtigen administrativen Dienste zukünftig online verfügbar sein. Dafür hat die Europäische Kommission unter anderem einen europäischen digitalen Identitätsnachweis (European Digital Identity – EUid) initiiert.

Pilot­pro­jekt: digi­taler euro­päi­scher Sozi­al­ver­si­che­rungs­aus­weis

Im März 2021 wurde außerdem ein Pilotprojekt eingeleitet, mit dem bis 2023 die Durchführbarkeit der Einführung eines Europäischen Sozialversicherungsausweises (European Social Security Pass – ESSPASS) geprüft werden soll. Auch Deutschland ist an dem Projekt beteiligt. Im Fokus steht zunächst die elektronische A1-Bescheinigung, mit der Beschäftigte nachweisen, dass sie bei einer Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert sind.

Zentrale Vorgaben: Sicher­heit und Daten­schutz

Sicherheit und Datenschutz sind ein zentrales Anliegen beim ESSPASS. Die EU-Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften sollen auch hier für alle Datenverarbeitungstätigkeiten gelten und die Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle behalten. Ziel des laufenden Pilotprojekts ist es, hierfür geeignete Lösungen zu entwickeln, die auch technisch umsetzbar sind (Machbarkeitsprüfung). Dafür soll eine europäische Blockchain-Infrastruktur genutzt werden. „Echte“ personenbezogene Daten werden bisher noch nicht ausgetauscht.

Nächster Meilen­stein – ESSPASS

Erste Ergebnisse des ESSPASS-Pilotprojekts zur Digitalisierung am Beispiel der A1-Bescheinigung werden im Laufe dieses Jahres erwartet. Auf deren Grundlage ist die Fortführung der Digitalisierung der Europäischen Krankenversicherungskarte bis 2023 vorgesehen. In einigen Jahren sollen Nachweise und Bescheinigungen im Zusammenhang mit dem Sozialschutz dann vollständig online angefordert sowie auf Gültigkeit und Echtheit geprüft werden können. Einen Überblick über das Pilotvorhaben findet sich in einem aktuellen Informationsblatt.

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