Digitalisierung der Koordinierung der sozialen Sicherheit
Meilenstein im Pilotprojekt: europäischer Sozialversicherungsausweis
LB – 08/2022
Bürgerinnen und
Bürger der Europäischen Union (EU) haben – unabhängig von ihrem
Aufenthaltsort innerhalb der EU – Ansprüche auf Sozialleistungen. Diese
werden zwischen den Mitgliedstaaten und ihren sozialen Sicherungssystemen
mittels europarechtlicher Vorschriften koordiniert. Ein Instrument
dafür ist der europäische Sozialversicherungsausweis, dessen Umsetzung derzeit
in einem Pilotprojekt geprüft wird.
Digitaler Wandel in der öffentlichen Verwaltung
Europa fit für das digitale Zeitalter zu machen, gehört zu den obersten
Prioritäten der EU. Im Rahmen einer Digitalstrategie soll die digitale
Souveränität der EU ausgebaut werden. Der digitale Wandel soll in Einklang mit den
europäischen Werten und Grundrechten erfolgen.
Daten stehen im
Mittelpunkt des digitalen Wandels. Nicht nur ihre Menge wächst – auch die
Nutzungsmöglichkeiten entwickeln sich weiter. Darin liegt die große Chance für effektivere
und effizientere Prozesse – zum Beispiel in der öffentlichen Verwaltung. Die Digitalisierung
öffentlicher Dienste gehört zu den vier wesentlichen Zielbereichen des
Politikprogramms für die digitale Dekade 2030.
Koordinierung der europäischen Systeme der sozialen Sicherheit
In den
EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit werden
die Mitgliedstaaten aufgefordert, digitale Technologien einzusetzen, um untereinander
Daten austauschen und verarbeiten zu können. Dafür wurde bereits ein System für
den europäischen Austausch von Informationen zur sozialen Sicherheit (European
Exchange of Social Security Information – EESSI) eingeführt. Es ermöglicht europäischen Sozialversicherungsträgern
einen schnellen, sicheren und fehlerfreien Informationsaustausch.
Auch
EU-Bürgerinnen und Bürger sollen von den Vorteilen der Digitalisierung – gerade
auch bei grenzüberschreitenden Aktivitäten – profitieren. Kurz gesagt, sollen für
sie alle wichtigen administrativen Dienste zukünftig online verfügbar sein. Dafür
hat die Europäische Kommission unter anderem einen europäischen digitalen Identitätsnachweis (European Digital Identity – EUid)
initiiert.
Pilotprojekt: digitaler europäischer Sozialversicherungsausweis
Im März 2021 wurde
außerdem ein Pilotprojekt eingeleitet, mit dem bis 2023 die Durchführbarkeit
der Einführung eines Europäischen
Sozialversicherungsausweises (European Social Security Pass – ESSPASS) geprüft werden soll. Auch Deutschland
ist an dem Projekt beteiligt. Im Fokus steht zunächst die elektronische
A1-Bescheinigung, mit der Beschäftigte nachweisen, dass sie bei einer
Dienstreise ins europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert sind.
Zentrale Vorgaben: Sicherheit und Datenschutz
Sicherheit und Datenschutz
sind ein zentrales Anliegen beim ESSPASS. Die EU-Datenschutz- und
Sicherheitsvorschriften sollen auch hier für alle Datenverarbeitungstätigkeiten
gelten und die Bürgerinnen und Bürger die Kontrolle behalten. Ziel des laufenden
Pilotprojekts ist es, hierfür geeignete Lösungen zu entwickeln, die auch
technisch umsetzbar sind (Machbarkeitsprüfung). Dafür soll eine europäische
Blockchain-Infrastruktur genutzt werden. „Echte“ personenbezogene Daten werden
bisher noch nicht ausgetauscht.
Nächster Meilenstein – ESSPASS
Erste
Ergebnisse des ESSPASS-Pilotprojekts zur Digitalisierung am Beispiel der A1-Bescheinigung
werden im Laufe dieses Jahres erwartet. Auf deren Grundlage ist die Fortführung
der Digitalisierung der Europäischen Krankenversicherungskarte bis 2023
vorgesehen. In einigen Jahren sollen Nachweise und Bescheinigungen im
Zusammenhang mit dem Sozialschutz dann vollständig online angefordert sowie auf
Gültigkeit und Echtheit geprüft werden können. Einen Überblick
über das Pilotvorhaben findet sich in einem aktuellen Informationsblatt.