„A Union stan­ding firm and united“

IF/CC – 11/2022

Die Europäische Kommission hat am 18. Oktober ihr Arbeitsprogramm unter dem Titel „A Union standing firm and united“ für das Jahr 2023 veröffentlicht. Das Programm steht im Zeichen der Krisenbewältigung und des Zusammenhaltes. 43 neue Kommissionsinitiativen wurden erarbeitet, um die Weiterentwicklung der Europäischen Union voranzutreiben. Thematische Überraschungen sind weder im Bereich der Initiativen der allgemeinen Sozial-, Wirtschafts-, noch in der Gesundheitspolitik erkennbar. Gleichwohl werden dies die letzten größeren politischen Vorhaben der Europäischen Kommission vor der anstehenden Europawahl 2024 sein.

Das Arbeitsprogramm 2023 umfasst sechs übergeordnete Ziele. Hierzu zählt beispielsweise der europäische Green Deal und die Digitalisierung. Die Ziele orientieren sich an den politischen Leitlinien von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und der Strategischen Agenda des Europäischen Rates 2019-2024.

Was kommt auf die Sozi­al­ver­si­che­rung zu?

Für die Sozialversicherung sind mehrere Initiativen relevant, die sich aus den übergeordneten Zielen herleiten lassen. Besonders der Green Deal hat das letzte Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission geprägt. Alle wesentlichen Bereiche von Industrie, Wirtschaft, Landwirtschaft inklusive Lebensmittel- und Produktsicherheit sowie die Arbeitswelt sind von klimaneutralen Maßnahmen betroffen.

Saubere Umwelt, besserer Arbeits­schutz

So wird die Revision der REACH-Verordnung überarbeitet, die in der Chemiekalienstrategie für Nachhaltigkeit angekündigt wurde. Damit möchte die Europäische Kommission europäische Wettbewerbsvorteile und Innovationen durch Förderung nachhaltiger Chemikalien sichern. Außerdem sollen Regulierungsprozesse vereinfacht und die Belastung der menschlichen Gesundheit verringert und der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt verbessert werden. Weiter sind die Überprüfung und Registrierung von Asbest in Gebäuden geplant. Diese sollen auf vermutetes Vorhandensein von Asbest geprüft werden. Die Informationen sollen somit bei Nutzung oder Instandshaltungsarbeiten von Gebäuden behördlich zugänglich gemacht werden.

Umset­zung des Krebs­plans: Mehr Präven­tion

Im Gesundheitsbereich soll neben dem Europäischen Gesundheitsdatenraum auch die Umsetzung des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung weitergeführt werden. Hier steht die Prävention im Mittelpunkt. Ein Vorschlag zur Überarbeitung der Empfehlungen des Rates für mehr rauchfreie Umgebungen soll strengere Maßnahmen zum Rauchen im Freien, z.B. in Parks und Spielplätzen vorsehen und den Geltungsbereich auch auf neuartige Tabakerzeugnisse erweitern. Daneben ist auch ein Vorschlag für neue Ratsempfehlungen für Impfungen gegen vermeidbare Krebserkrankungen vorgesehen. So soll der Zugang zu Impfungen gegen Hepatitis B und Humane Papillomaviren (HPV) sichergestellt werden. Die Europäische Kommission beabsichtigt, dass bis 2030 mindestens 90 Prozent der Mädchen eine HPV-Impfung erhalten und die Impfquote bei Jungen deutlich erhöht wird.

Stra­tegie zur psychi­schen Gesund­heit, Effi­zienz bei Arznei­mit­tel­zu­las­sung

Die Europäische Kommission kündigt zudem eine EU-Strategie zur psychischen Gesundheit an. Was sich konkret dahinter verbirgt, ist noch nicht bekannt. Das psychische Wohlbefinden – insbesondere von Minderjährigen – wird von der EU zunehmend in den Fokus gerückt. Ein weiteres Vorhaben der Europäischen Kommission ist die Umsetzung der Arzneimittelstrategie und die Verfahren bei der Arzneimittelzulassung. Geplant ist eine Überarbeitung des Rechtsrahmens über die Prüfung von Änderungen der Zulassung von Arzneimitteln. Die Initiative soll darauf abzielen, die derzeitigen Rechtsvorschriften und Leitlinien zu überarbeiten, die regeln, wie eine Änderung einer Zulassung („variation“) für Humanarzneimittel erfolgt.

Mehr Inklu­sion, mehr Digi­ta­li­sie­rung

Um dem Bestreben von mehr Beteilung und Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, wurde 2020 die Konferenz der Zukunft Europas ins Leben gerufen. Daraus resultierten mehrere Initiativen, wie auch der Wunsch nach besserer Inklusion von Menschen mit Behinderung. Geplant ist ein Europäischer Behindertenausweis, der für alle EU-Länder gelten soll. Derzeit gibt es ihn nur in 8 Mitgliedstaaten. Der Ausweis soll es Menschen mit Behinderungen erleichtern, die angemessene Unterstützung zu erhalten, wenn sie in ein anderes Land der EU reisen oder umziehen.

Zusätzlich wurde im Arbeitsprogramm erwähnt, dass mit Blick auf die laufenden Arbeiten zum Europäischen Sozialversicherungspass eine Initiative zur Digitalisierung von Sozialversicherungssystemen und sozialen Sicherungsnetzen zur Unterstützung der Arbeitskräftemobilität 2023 vorgestellt wird.

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