Niedrigerer europäischer Expositionswert und verbesserte Asbestmessmethoden

JA – 12/2022

In der Sitzung des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) vom 8. Dezember legten die Ministerinnen und Minister für Arbeit ihren gemeinsamen Standpunkt zum Änderungsvorschlag der Richtlinie 2009/148/EC der Europäischen Kommission fest. Der Rat schließt sich dem Vorschlag der Europäischen Kommission an und spricht sich für eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen gegen Asbest aus.

Darunter fällt die Senkung des Expositionsgrenzwertes um ein Zehntel des derzeit geltenden Wertes auf 0,01 Asbestfasern pro cm³. Außerdem einigte der Rat sich auf die Anwendung moderner und empfindlicher Messmethoden (der Elektronenmikroskopie) für die Zählung von Asbestfasern.

Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

Ziel der Maßnahme ist es, insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor krebserregenden Asbest besser zu schützen. Trotz des seit 1993 eingeführten Verbots in Deutschland – in der EU seit 2005 – ist Asbest immer noch Teil alter Gebäude und eine der Hauptursachen für bestimmte arbeitsbedingte Berufskrankheiten. Asbest wird als hochgefährlicher karzinogener Stoff eingestuft. Besonders gefährdet sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Tätigkeiten mit hohem Expositionsrisiko, z. B. im Gebäudebau oder bei der Renovierung, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden, Abfallbewirtschaftung und Brandbekämpfung. Das Einatmen von in der Luft befindlichen Asbestfasern kann schwere Krankheiten, u.a. Lungenkrebs verursachen. Erste Krankheitsanzeichen tauchen jedoch im Durchschnitt erst 30 Jahre nach der Exposition auf.

Änderung der EU-Richtlinie Asbest

Im September dieses Jahres veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Änderungsvorschlag zur Richtlinie über den Schutz von Arbeitnehmern gegen die Gefährdung durch Asbest (siehe auch DSV-Bericht 9/2022). Die Initiative ist Teil von Europas Plan gegen Krebs. Nachdem der Rat sich auf einen gemeinsamen Standpunkt geeinigt hat, bleibt abzuwarten wie das Europäische Parlament sich im kommenden Jahr positioniert.

Es ist davon auszugehen, dass die Diskussion hier in die Richtung einer noch weiteren Absenkung des von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Grenzwertes gehen. Das Europäische Parlament hatte bereits im Oktober 2021 im Rahmen einer Entschließung einen strengeren Grenzwert von 0,001f/cm3 gefordert. Es ist deswegen zu vermuten, dass die Europaabgeordneten auch weiterhin dieses Ziel im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens anstreben.