Rat der Europäischen Union einigt sich auf verbesserten Schutz gegen Asbest
Niedrigerer europäischer Expositionswert und verbesserte Asbestmessmethoden
JA – 12/2022
In der Sitzung
des Rates für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
(EPSCO) vom 8. Dezember legten die Ministerinnen und Minister für Arbeit ihren
gemeinsamen Standpunkt zum Änderungsvorschlag
der Richtlinie 2009/148/EC der Europäischen Kommission fest. Der Rat schließt
sich dem Vorschlag der Europäischen Kommission an und spricht sich für eine
Verschärfung der Schutzmaßnahmen gegen Asbest aus.
Darunter fällt
die Senkung des Expositionsgrenzwertes um ein Zehntel des derzeit geltenden
Wertes auf 0,01 Asbestfasern pro cm³. Außerdem einigte der Rat sich auf die Anwendung
moderner und empfindlicher Messmethoden (der Elektronenmikroskopie) für die
Zählung von Asbestfasern.
Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
Ziel der
Maßnahme ist es, insbesondere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor
krebserregenden Asbest besser zu schützen. Trotz des seit 1993 eingeführten Verbots in Deutschland –
in der EU seit 2005 – ist Asbest immer noch Teil alter
Gebäude und eine der Hauptursachen für bestimmte arbeitsbedingte Berufskrankheiten.
Asbest wird als hochgefährlicher karzinogener Stoff eingestuft.
Besonders gefährdet sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Tätigkeiten mit
hohem Expositionsrisiko, z. B. im Gebäudebau oder bei der Renovierung, Bergbau
und Gewinnung von Steinen und Erden, Abfallbewirtschaftung und Brandbekämpfung.
Das Einatmen von in der Luft befindlichen Asbestfasern kann schwere
Krankheiten, u.a. Lungenkrebs verursachen. Erste Krankheitsanzeichen tauchen
jedoch im Durchschnitt erst 30 Jahre nach der Exposition auf.
Änderung der EU-Richtlinie Asbest
Im September
dieses Jahres veröffentlichte die Europäische Kommission ihren
Änderungsvorschlag zur Richtlinie über den Schutz von Arbeitnehmern gegen die
Gefährdung durch Asbest (siehe auch DSV-Bericht
9/2022). Die Initiative ist Teil von Europas
Plan gegen Krebs. Nachdem der Rat sich auf einen gemeinsamen Standpunkt
geeinigt hat, bleibt abzuwarten wie das Europäische Parlament sich im kommenden
Jahr positioniert.
Es ist davon auszugehen, dass die Diskussion hier in die Richtung
einer noch weiteren Absenkung des von der Europäischen Kommission
vorgeschlagenen Grenzwertes gehen. Das Europäische Parlament hatte bereits im
Oktober 2021 im Rahmen einer Entschließung einen strengeren Grenzwert von
0,001f/cm3 gefordert. Es ist deswegen zu vermuten, dass die Europaabgeordneten
auch weiterhin dieses Ziel im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens anstreben.