Wirtschaftsraum für 500 Millionen Menschen

ANG – 01/2023

Mit 500 Millionen Menschen ist der europäische Binnenmarkt nach den USA und China der drittgrößte Wirtschaftsraum der Welt. Ihm gehören die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz an. Für Bürgerinnen und Bürger in Europa bietet der Wirtschaftsraum viele Vorteile, wie etwa das Recht, in jedem EU-Land zu leben und zu arbeiten. Im Januar dieses Jahres wird sein 30-jähriges Bestehen gefeiert. Auch die Gründung der Europavertretung der DSV ist eng mit der Entstehung des europäischen Binnenmarkes verbunden.

EU-Binnenmarkt: die vier Freiheiten

Der europäische Binnenmarkt stützt sich auf vier Grundpfeiler: freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr. Hierzu zählen unter anderem der Wegfall der Grenzkontrollen, die Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit von Bürgerinnen und Bürger der EU, die Öffnung der nationalen Märkte sowie gemeinsame Verbrauchervorschriften. Dass der europäische Binnenmarkt nicht immer reibungslos funktioniert, hat die Corona-Pandemie gezeigt. Es gab Grenzschließungen zwischen den Mitgliedstaaten und der Warenverkehr geriet ins Stocken.

Koordinierung: Impfstoffkauf und soziale Sicherheit

Aber es gibt auch positive Entwicklungen innerhalb des europäischen Binnenmarktes, etwa die EU-weite gemeinsame Beschaffung von Impfstoffen gegen Affenpocken (siehe News 06/2022). Diese hat die bei der Europäischen Kommission angesiedelte HERA – die Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion – koordiniert.

Ein weiteres Großprojekt innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums ist die Koordinierung der sozialen Sicherheit. Denn mit dem freien Personenverkehr und der Möglichkeit, in einem oder verschiedenen EU-Ländern zu arbeiten, stellt sich die Frage, welcher Mitgliedstaat Sozialleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Rentenansprüche, zahlt. Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums werden die Sozialleistungen zwischen den Mitgliedstaaten und ihren sozialen Sicherungssystemen mittels europarechtlicher Vorschriften koordiniert. Der entsprechende Informationsaustausch erfolgt größtenteils digital über das System der Electronic Exchange of Social Security Information (EESSI). Bis Mitte dieses Jahres sollen alle Länder des europäischen Binnenmarktes an das EESSI angeschlossen sein. 2021 ist zudem ein Pilotprojekt für einen europäischen Sozialversicherungsausweis gestartet.

DSV Europavertretung seit 30 Jahren in Brüssel

Der europäische Binnenmarkt hat mit seinen vier Grundpfeilern Personen-, Waren, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit auch Einfluss auf die nationalen Sozialsysteme. Aus diesem Grund wurde vor 30 Jahren – zeitgleich mit der Etablierung des europäischen Wirtschaftsraums – die Europavertretung der DSV in Brüssel gegründet. Sie vertritt die Interessen der Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung aus den Bereichen der gesetzlichen Renten, der gesetzlichen Unfall- und der gesetzlichen Kranken- sowie Pflegeversicherung auf europäischer Ebene.

Das Zusammenwachsen der EU-Mitgliedstaaten und auch der Austausch zwischen den nationalen Systemen der sozialen Sicherheit hat sich seit 1993 grundlegend verstärkt. Europäische Initiativen haben seitdem an Bedeutung gewonnen. Die DSV begleitet deshalb vor Ort in Brüssel Gesetzesvorhaben und Initiativen und macht sich für die Interessen der deutschen Sozialversicherung in Europa stark. Neben dem europäischen Binnenmarkt feiert also auch die DSV in diesem Jahr ihr 30-jähriges Bestehen.