30 Jahre europäischer Binnenmarkt
Wirtschaftsraum für 500 Millionen Menschen
ANG – 01/2023
Mit 500 Millionen Menschen ist der europäische Binnenmarkt
nach den USA und China der drittgrößte Wirtschaftsraum der Welt. Ihm gehören
die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz
an. Für Bürgerinnen und Bürger in Europa bietet der Wirtschaftsraum viele
Vorteile, wie etwa das Recht, in jedem EU-Land zu leben und zu arbeiten. Im
Januar dieses Jahres wird sein 30-jähriges Bestehen gefeiert. Auch die Gründung
der Europavertretung der DSV ist eng mit der Entstehung des europäischen
Binnenmarkes verbunden.
EU-Binnenmarkt: die vier Freiheiten
Der europäische Binnenmarkt stützt sich auf vier
Grundpfeiler: freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr.
Hierzu zählen unter anderem der Wegfall der Grenzkontrollen, die
Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit von Bürgerinnen und Bürger der EU,
die Öffnung der nationalen Märkte sowie gemeinsame Verbrauchervorschriften. Dass
der europäische Binnenmarkt nicht immer reibungslos funktioniert, hat die
Corona-Pandemie gezeigt. Es gab Grenzschließungen zwischen den Mitgliedstaaten
und der Warenverkehr geriet ins Stocken.
Koordinierung: Impfstoffkauf und soziale Sicherheit
Aber es gibt auch positive Entwicklungen innerhalb des
europäischen Binnenmarktes, etwa die EU-weite gemeinsame Beschaffung von
Impfstoffen gegen Affenpocken (siehe News
06/2022). Diese hat die bei der Europäischen Kommission
angesiedelte HERA – die Behörde für die Krisenvorsorge und -reaktion –
koordiniert.
Ein weiteres Großprojekt innerhalb des europäischen
Wirtschaftsraums ist die Koordinierung der sozialen Sicherheit. Denn mit dem
freien Personenverkehr und der Möglichkeit, in einem oder verschiedenen
EU-Ländern zu arbeiten, stellt sich die Frage, welcher Mitgliedstaat
Sozialleistungen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Rentenansprüche,
zahlt. Innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums werden die Sozialleistungen
zwischen den Mitgliedstaaten und ihren sozialen Sicherungssystemen mittels
europarechtlicher Vorschriften koordiniert. Der entsprechende
Informationsaustausch erfolgt größtenteils digital über das System der Electronic
Exchange of Social Security Information (EESSI). Bis Mitte dieses Jahres sollen
alle Länder des europäischen Binnenmarktes an das EESSI angeschlossen sein. 2021
ist zudem ein Pilotprojekt für einen europäischen Sozialversicherungsausweis
gestartet.
DSV Europavertretung seit 30 Jahren in Brüssel
Der europäische Binnenmarkt hat mit seinen vier
Grundpfeilern Personen-, Waren, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrsfreiheit auch
Einfluss auf die nationalen Sozialsysteme. Aus diesem Grund wurde vor 30 Jahren
– zeitgleich mit der Etablierung des europäischen Wirtschaftsraums – die
Europavertretung der DSV in Brüssel gegründet. Sie vertritt die Interessen der
Spitzenorganisationen der deutschen Sozialversicherung aus den Bereichen der
gesetzlichen Renten, der gesetzlichen Unfall- und der gesetzlichen Kranken-
sowie Pflegeversicherung auf europäischer Ebene.
Das Zusammenwachsen der
EU-Mitgliedstaaten und auch der Austausch zwischen den nationalen Systemen der
sozialen Sicherheit hat sich seit 1993 grundlegend verstärkt. Europäische
Initiativen haben seitdem an Bedeutung gewonnen. Die DSV begleitet deshalb vor
Ort in Brüssel Gesetzesvorhaben und Initiativen und macht sich für die
Interessen der deutschen Sozialversicherung in Europa stark. Neben dem
europäischen Binnenmarkt feiert also auch die DSV in diesem Jahr ihr
30-jähriges Bestehen.