Beschäftigungs- und sozialpolitische Prioritäten

MB – 03/2023

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) hat im Januar den Entwurf eines Berichts „Europäisches Semester für die wirtschaftliche Koordinierung: Beschäftigungs- und sozialpolitische Prioritäten für 2023“ erstellt, der am 14. März Gegenstand einer Debatte im Europäischen Parlament war. Das Parlament hat den Bericht angenommen.

Europäisches Semester

Das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik wurde 2011 eingeführt. Es hat festgelegte Abläufe von einer Vorbereitungs- bis zu einer Durchführungsphase. Die vorgenannte Debatte erfolgte im Rahmen der Abstimmung der politischen Leitlinien, bei der im Europäischen Parlament eine Stellungnahme zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien abgestimmt wird.

Bericht des Ausschusses

Einleitend beschreibt der Bericht die Ausgangssituation und sieht die EU in einem weiteren Jahr der Krise. Im Nachgang zur COVID-19-Pandemie, den Folgen des Klima- und digitalen Wandels folgt nun – ausgelöst durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine – das Problem der Energie- und Erwerbstätigenarmut in den einzelnen Mitgliedstaaten:


  • Energiearmut, weil immer mehr Unionsbürgerinnen und -bürger Probleme bei der Begleichung ihrer Gas- und Stromrechnungen haben;
  • Erwerbstätigenarmut, weil die hohe Inflationsrate nicht durch Lohnerhöhungen ausgeglichen werden kann und somit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Kaufkraft verlieren.

Die beiden vorgenannten Probleme verstärken somit die sozialen Ungleichheiten innerhalb der EU sowie innerhalb der Mitgliedstaaten. Dies läuft der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung als einer der Zielsetzungen aus Art. 9 AEUV entgegen.

Soziale Ausrichtung

Aus Sicht des Ausschusses muss das Europäische Semester 2023 darauf eine Antwort finden. Daher sollte es in diesem Jahr eine starke soziale Dimension haben.

Konkret verbindet der Ausschuss dies u.a. mit folgenden Forderungen:



Andere Ansatzpunkte des Ausschusses sind bereits Gegenstand der aktuellen politischen Diskussion in Deutschland, da innerhalb der Bundesregierung gegenwärtig über die notwendigen Mittel für eine Kindergrundsicherung diskutiert wird bzw. Regelungen, die insbesondere den bezahlbaren Zugang zu Energie sicher stellen sollen, bereits in Kraft sind.

Klimawandel und EU-Industriestrategie sollen berücksichtigt werden

Der EMPL begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission, wonach Ausgaben und Investitionen in die Sozialversicherungssysteme bei der Berechnung des Defizits nach den „Maastricht Kriterien“ ausgenommen werden. Die Ausschussmitglieder fordern, dass auf mitgliedstaatlicher Ebene mit finanzieller Unterstützung der EU die Sozialversicherungssysteme im Hinblick auf den Klimawandel angepasst werden, etwa mit Blick auf die Absicherung im Krankheitsfall bei Ereignissen, die in Zusammenhang mit dem Klimawandel stehen.

Die EU-Industriestrategie sollte dem ebenfalls insofern Rechnung tragen, dass auch hier im Rahmen „guter Arbeitsbedingungen“ der Gesundheit, der Sicherheit am Arbeitsplatz und der sozialen Absicherung Rechnung getragen wird. In diesem Zusammenhang dürfte auch die Forderung nach einer neuen Richtlinie über die psychische Gesundheit zur Vermeidung von psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz stehen (siehe auch News 2/2023). Das Parlament hat den Bericht angenommen (Abstimmungsergebnis).