Arbeitsschutz
Ist Europa bei Arbeitsplatzrisiken auf dem richtigen Weg?
SK – 03/2024
Der
„Strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021
– 2027“ (siehe News 7/2021) strebt neben der Aktualisierung der Empfehlung
der Europäischen Kommission zu Berufskrankheiten unter anderem die Einführung
des „Vision Zero“-Konzepts für arbeitsbedingte Unfälle und Berufskrankheiten an.
Die „Vision Zero“ fokussiert auf eine Welt ohne Arbeitsunfälle und
arbeitsbedingte Erkrankungen, in der die Vermeidung tödlicher und schwerer
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten höchste Priorität haben.
Drei
Jahre nach der Einführung des Strategischen Rahmens haben Mitglieder des
Europäischen Parlaments ein tragisches Ereignis in der Baubranche sowie die
Exposition von Feuerwehrleuten zum Anlass genommen, um die umfassende
Präventionskultur in der Europäischen Union zu erörtern.
Mehr Maßnahmen für „Vision Zero“?
Mitte
Februar ereignete sich ein Arbeitsunfall auf einer Baustelle in Florenz. Die
Aufarbeitung scheint schwierig, da die verstorbenen und schwer verletzten
Bauarbeiter durch ein Geflecht von Unteraufträgen angestellt waren. Die Häufigkeit
von Unfällen bei der Vergabe von Unteraufträgen ist ein Phänomen, das nicht auf
Italien beschränkt ist. Diese Praxis führt vor allem zu Problemen bei der
Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, einschließlich der Vorschriften für
Sicherheitsausrüstung. Vor diesem Hintergrund sprachen
sich die Abgeordneten dafür aus, sich intensiver mit Fragen zur Sicherheit
am Arbeitsplatz zu befassen.
Die
für Energie zuständige Kommissarin Kadri Simson hob in der Debatte im
Europäischen Parlament am 28. Februar 2024 hervor, dass die Europäische Agentur
für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) bei der
Bereitstellung praktischer Instrumente und Informationen eine größere Rolle
spielen müsse. Die Diskussion berührte auch Gesetzesreformen. Gefordert wurde von
den Abgeordneten vor allem eine kritische Überprüfung, inwieweit die Richtlinie
über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des
Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (Richtlinie 89/391/EWG) in
die Praxis umgesetzt wurde und welche Auswirkungen sie tatsächlich hat.
Gleicher Schutz für Feuerwehrleute
Ein
anderes Arbeitsschutzthema, dass Abgeordnete aus Italien beschäftigt,
fokussiert sich auf Feuerwehrleute. Während ihrer Arbeit sind sie der Gefahr
einer Kontamination durch Asbest oder Ewigkeitschemikalien ausgesetzt. Vor
allem, wenn sie in Gebäuden und Einrichtungen arbeiten, in denen diese Stoffe
verbaut wurden. Auch Schaummittel, die bei der Brandbekämpfung genutzt werden,
stellen eine weitere potenzielle Gefahrenquelle dar.
Trotz
der unerlässlichen Arbeit, die Feuerwehrleute erbringen, haben sie nicht in allen Mitgliedsstaaten
Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und anderen Schutzmaßnahmen im
Falle von Arbeitsunfähigkeit. Dies sollte schnellstmöglich geändert werden, so
die italienischen Abgeordneten in einer Anfrage an die Europäische Kommission. EU-Sozialkommissar
Nicolas Schmit, der sich hierzu schriftlich äußerte, unterstrich, dass es zwar
eine Empfehlung zu Berufskrankheiten gebe, Fragen im Zusammenhang mit der
Anerkennung von Berufskrankheiten und Entschädigungen jedoch in die
Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.
Künftiger Stellenwert des Arbeitsschutzes
Die
Stimmen aus dem Europäischen Parlament zeigen, dass es bis zum Jahr 2027 noch einiges
zu tun gibt. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Prioritäten der Europäischen
Kommission für 2024 bis 2029, wie von einigen Mitgliedern des Europäischen
Parlaments gefordert, die weitere Verbesserung von Gesundheit und Sicherheit am
Arbeitsplatz beinhalten werden.