Ist Europa bei Arbeitsplatzrisiken auf dem richtigen Weg?

SK – 03/2024

Der „Strategische Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz 2021 – 2027“ (siehe News 7/2021) strebt neben der Aktualisierung der Empfehlung der Europäischen Kommission zu Berufskrankheiten unter anderem die Einführung des „Vision Zero“-Konzepts für arbeitsbedingte Unfälle und Berufskrankheiten an. Die „Vision Zero“ fokussiert auf eine Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen, in der die Vermeidung tödlicher und schwerer Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten höchste Priorität haben.


Drei Jahre nach der Einführung des Strategischen Rahmens haben Mitglieder des Europäischen Parlaments ein tragisches Ereignis in der Baubranche sowie die Exposition von Feuerwehrleuten zum Anlass genommen, um die umfassende Präventionskultur in der Europäischen Union zu erörtern.

Mehr Maßnahmen für „Vision Zero“?

Mitte Februar ereignete sich ein Arbeitsunfall auf einer Baustelle in Florenz. Die Aufarbeitung scheint schwierig, da die verstorbenen und schwer verletzten Bauarbeiter durch ein Geflecht von Unteraufträgen angestellt waren. Die Häufigkeit von Unfällen bei der Vergabe von Unteraufträgen ist ein Phänomen, das nicht auf Italien beschränkt ist. Diese Praxis führt vor allem zu Problemen bei der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, einschließlich der Vorschriften für Sicherheitsausrüstung. Vor diesem Hintergrund sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, sich intensiver mit Fragen zur Sicherheit am Arbeitsplatz zu befassen.


Die für Energie zuständige Kommissarin Kadri Simson hob in der Debatte im Europäischen Parlament am 28. Februar 2024 hervor, dass die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) bei der Bereitstellung praktischer Instrumente und Informationen eine größere Rolle spielen müsse. Die Diskussion berührte auch Gesetzesreformen. Gefordert wurde von den Abgeordneten vor allem eine kritische Überprüfung, inwieweit die Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (Richtlinie 89/391/EWG) in die Praxis umgesetzt wurde und welche Auswirkungen sie tatsächlich hat.

Gleicher Schutz für Feuerwehrleute  

Ein anderes Arbeitsschutzthema, dass Abgeordnete aus Italien beschäftigt, fokussiert sich auf Feuerwehrleute. Während ihrer Arbeit sind sie der Gefahr einer Kontamination durch Asbest oder Ewigkeitschemikalien ausgesetzt. Vor allem, wenn sie in Gebäuden und Einrichtungen arbeiten, in denen diese Stoffe verbaut wurden. Auch Schaummittel, die bei der Brandbekämpfung genutzt werden, stellen eine weitere potenzielle Gefahrenquelle dar.


Trotz der unerlässlichen Arbeit, die Feuerwehrleute erbringen, haben sie nicht in allen Mitgliedsstaaten Zugang zu Leistungen der sozialen Sicherheit und anderen Schutzmaßnahmen im Falle von Arbeitsunfähigkeit. Dies sollte schnellstmöglich geändert werden, so die italienischen Abgeordneten in einer Anfrage an die Europäische Kommission. EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit, der sich hierzu schriftlich äußerte, unterstrich, dass es zwar eine Empfehlung zu Berufskrankheiten gebe, Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufskrankheiten und Entschädigungen jedoch in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen.

Künftiger Stellenwert des Arbeitsschutzes

Die Stimmen aus dem Europäischen Parlament zeigen, dass es bis zum Jahr 2027 noch einiges zu tun gibt. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Prioritäten der Europäischen Kommission für 2024 bis 2029, wie von einigen Mitgliedern des Europäischen Parlaments gefordert, die weitere Verbesserung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz beinhalten werden.