Arbeitsschutz in der EU
Umsetzung des strategischen Rahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
SK – 09/2024
Im Juni 2021 hat die Europäische Kommission
den strategischen Rahmen der Europäischen Union (EU) für Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz verabschiedet. Er legt von 2021 bis 2027 die
wichtigsten Prioritäten und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und
Sicherheit von Beschäftigten fest. Über drei Jahre nach der Veröffentlichung ist
es an der Zeit, die Halbzeitbilanz zu ziehen.
Siebzehn Hauptziele hatte sich die Kommission
gesteckt. Mehr als die Hälfte davon befinden sich in der Umsetzung beziehungsweise
wurden wie geplant umgesetzt. So zum Beispiel die Entwicklung eines Leitfadens
für Arbeitsinspektoren im Bereich der Risikobewertung der Richtlinie über
biologische Arbeitsstoffe oder die Aktualisierung der Empfehlung der Kommission
zu Berufskrankheiten, um COVID-19 als Erkrankung aufzunehmen. Beide wurden im
Jahr 2022 verabschiedet. Auch die Kampagnen der Europäischen Agentur für
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) schreiten voran.
Rege Teilnahme gibt es an der Kampagne, die von 2023 bis 2025 zu Arbeitsplätzen
in Zeiten der Digitalisierung läuft.
Psychische Gesundheit im Fokus
Auch die Planung für die EU-OSHA Kampagne, die
ab 2026 zu psychosozialen Risiken und psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz stattfinden
soll, ist bereits gestartet. Außerdem arbeitet die Europäische Kommission am
Peer-Review der Gesetzgebungs- und Durchsetzungskonzepten der Mitgliedstaaten zum
Umgang mit psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz. Ergebnisse gibt es dazu
jedoch noch nicht. Die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zum Thema
psychische Gesundheit am Arbeitsplatz geht ebenfalls nur langsam voran. Da die
Verhandlungen der Sozialpartner zur Aktualisierung ihrer Rahmenvereinbarung über
Telearbeit ergebnislos verliefen, hat die Europäische Kommission im Frühjahr 2024
eine förmliche Anhörung zu Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit
eingeleitet. Die Konsultation der Sozialpartner ist noch nicht abgeschlossen.
Auf dem Weg zu sicheren Arbeitsplätzen
Zwar spielt der Ansatz „Vision Zero“ bei der
Verhinderung von arbeitsbedingten Todesfällen in der EU eine große Rolle,
jedoch scheint die Umsetzung der Maßnahmen aus dem strategischen Rahmen noch
nicht weit fortgeschritten. Bislang wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, aber
konkrete Informationsmaßnahmen und Instrumente zur Sensibilisierung wurden
nicht verabschiedet. Ähnlich sieht es bei der Überarbeitung des Arbeitsschutz-Rechtsrahmens
aus. Denn Vorschläge zu Änderungen, die den digitalen Wandel berücksichtigen,
wurden weder für die Arbeitsstättenrichtlinie noch für die Richtlinie zur
Arbeit an Bildschirmgeräten bis 2023 unterbreitet. Für die Umsetzung der noch ausstehenden
Maßnahmen bleiben der Europäischen Kommission noch etwas mehr als drei Jahre.
Dass es vorangeht, zeigt sich auch im Bereich der Grenzwertsetzung. So sollen
Änderungen zu Kobalt und vier weiteren Stoffen im Herbst vorgeschlagen werden.