Umsetzung des strategischen Rahmens für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

SK – 09/2024

Im Juni 2021 hat die Europäische Kommission den strategischen Rahmen der Europäischen Union (EU) für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verabschiedet. Er legt von 2021 bis 2027 die wichtigsten Prioritäten und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten fest. Über drei Jahre nach der Veröffentlichung ist es an der Zeit, die Halbzeitbilanz zu ziehen.


Siebzehn Hauptziele hatte sich die Kommission gesteckt. Mehr als die Hälfte davon befinden sich in der Umsetzung beziehungsweise wurden wie geplant umgesetzt. So zum Beispiel die Entwicklung eines Leitfadens für Arbeitsinspektoren im Bereich der Risikobewertung der Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe oder die Aktualisierung der Empfehlung der Kommission zu Berufskrankheiten, um COVID-19 als Erkrankung aufzunehmen. Beide wurden im Jahr 2022 verabschiedet. Auch die Kampagnen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) schreiten voran. Rege Teilnahme gibt es an der Kampagne, die von 2023 bis 2025 zu Arbeitsplätzen in Zeiten der Digitalisierung läuft.

Psychische Gesundheit im Fokus

Auch die Planung für die EU-OSHA Kampagne, die ab 2026 zu psychosozialen Risiken und psychischer Gesundheit am Arbeitsplatz stattfinden soll, ist bereits gestartet. Außerdem arbeitet die Europäische Kommission am Peer-Review der Gesetzgebungs- und Durchsetzungskonzepten der Mitgliedstaaten zum Umgang mit psychosozialen Risiken am Arbeitsplatz. Ergebnisse gibt es dazu jedoch noch nicht. Die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern zum Thema psychische Gesundheit am Arbeitsplatz geht ebenfalls nur langsam voran. Da die Verhandlungen der Sozialpartner zur Aktualisierung ihrer Rahmenvereinbarung über Telearbeit ergebnislos verliefen, hat die Europäische Kommission im Frühjahr 2024 eine förmliche Anhörung zu Telearbeit und dem Recht auf Nichterreichbarkeit eingeleitet. Die Konsultation der Sozialpartner ist noch nicht abgeschlossen.

Auf dem Weg zu sicheren Arbeitsplätzen

Zwar spielt der Ansatz „Vision Zero“ bei der Verhinderung von arbeitsbedingten Todesfällen in der EU eine große Rolle, jedoch scheint die Umsetzung der Maßnahmen aus dem strategischen Rahmen noch nicht weit fortgeschritten. Bislang wurde eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, aber konkrete Informationsmaßnahmen und Instrumente zur Sensibilisierung wurden nicht verabschiedet. Ähnlich sieht es bei der Überarbeitung des Arbeitsschutz-Rechtsrahmens aus. Denn Vorschläge zu Änderungen, die den digitalen Wandel berücksichtigen, wurden weder für die Arbeitsstättenrichtlinie noch für die Richtlinie zur Arbeit an Bildschirmgeräten bis 2023 unterbreitet. Für die Umsetzung der noch ausstehenden Maßnahmen bleiben der Europäischen Kommission noch etwas mehr als drei Jahre. Dass es vorangeht, zeigt sich auch im Bereich der Grenzwertsetzung. So sollen Änderungen zu Kobalt und vier weiteren Stoffen im Herbst vorgeschlagen werden.