
Auf dem Weg zum Biotech-Act
Stärkung des Wettbewerbs im Einklang mit Patientennutzen?
CC – 06/2025
Während sich das Europäische Parlament mit zwei
Initiativberichten im Ausschuss für öffentliche Gesundheit (SANT) sowie im
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) bereits frühzeitig zur
europäischen Biotechnologiepolitik positioniert, bereitet die Europäische
Kommission derzeit eine Folgenabschätzung vor. Diese bildet die Grundlage für
einen Legislativvorschlag. Die Vorlage des Biotech-Rechtsakts ist für 2026
geplant.
Ziele der Kommission
Das übergeordnete Ziel des geplanten Biotech-Acts besteht
darin, die Größe und Wettbewerbsfähigkeit des Biotechnologiesektors in der EU
zu verbessern und gleichzeitig hohe Sicherheitsstandards aufrechtzuerhalten.
Mit dem neuen Rechtsakt soll sichergestellt werden, dass die EU die Vorteile
der Revolution im Bereich der Biotechnologie zum Nutzen der Gesellschaft, der
Umwelt und der Wirtschaft optimal ausschöpft. Zudem soll es einfacher werden,
Produkte in allen Bereichen der Biotechnologie in der EU zu entwickeln und auf
den Markt zu bringen.
Biotechnologie im Gesundheitsbereich: Perspektiven
Biotechnologische Arzneimittel – insbesondere Gentherapien –
eröffnen neue Perspektiven für die Behandlung bislang unheilbarer Erkrankungen.
Sie sind in der Regel hochkomplex und stellen damit besondere Anforderungen an
Zulassung, Evidenzgenerierung und Erstattung. Während die Industrie den
geplanten Biotech-Act vor allem unter den Aspekten von Wettbewerbsfähigkeit,
beschleunigtem Marktzugang und finanzieller Förderung betrachtet, verfolgt die
DSV einen umfassenderen Ansatz: Um medizinischen Fortschritt in Europa durch
solche neuartigen Therapien in die Versorgung zu integrieren, bedarf es eines
regulatorischen Rahmens, der Forschung, Entwicklung und Marktzugang für
Biotech-Unternehmen in der EU ermöglicht, gleichzeitig Qualität und
Versorgungssicherheit aller Patientinnen und Patienten sicherstellt und die
Finanzierbarkeit der nationalen Gesundheitssysteme wahrt.
Forderung der DSV
Die DSV begrüßt in ihrem Feedback grundsätzlich die industriepolitischen Zielsetzungen des Biotech-Acts, warnt
jedoch vor einer Entkopplung von Industrieförderung und tatsächlichem
Patientennutzen. Aus Sicht der DSV darf der Biotech-Act nicht dazu führen, dass
regulatorische Standards zulasten von Qualität und Patientensicherheit
abgesenkt werden. Er muss sich daher an den Grundsätzen evidenzbasierter
Medizin und der EU-Nutzenbewertung (EU-HTA) orientieren. Für hochpreisige
biotechnologische Arzneimittel ist ein belegbarer Zusatznutzen zwingend
erforderlich.
Zudem basieren viele biotechnologische Innovationen auf
öffentlich finanzierter Forschung. Diese muss transparent gemacht werden, damit
Kostenträger sie bei Preis- und Erstattungsverhandlungen berücksichtigen können
und Patientinnen und Patienten biotechnologische Arzneimittel zu fairen Preisen
erhalten können.